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title: "Verordnung über das Schulgeld und die Instrumentenmiete der Musikschule Cham"
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provisions: 6
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# Verordnung über das Schulgeld und die Instrumentenmiete der Musikschule Cham

## § 1 Allgemeine Bestimmungen {#art_1}

1
Der Besuch der Musikalischen Grundschule sowie des Ensembleunterrichts ist unentgeltlich. Für die übrigen Angebote der Musikschule Cham kann ein Schulgeld verlangt werden.
2
Die Instrumente müssen grundsätzlich von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten beschafft werden. Für Anfängerinnen und Anfänger werden nach Möglichkeit Instrumente gegen eine Miete zur Verfügung gestellt.

## § 2 Schulgeld {#art_2}

1
Alle Tarife beziehen sich auf ein Semester.
2
Vorschulisches Angebot:
a)
Musik und Bewegung für Eltern und Kind, Lektionsdauer 45 Minuten:
1.
Normaltarif:
CHF 290.00
2.
Tarif für zwei Geschwister im gleichen Kurs:
CHF 400.00
b)
Rhythmik Atelier, Lektionsdauer 45 Minuten:
1.
Normaltarif:
CHF 290.00
2.
Tarif für zwei Geschwister im gleichen Kurs:
CHF 400.00
3
Musikalische Grundschule: (Halbklassenunterricht ab 1. Kindergartenjahr bis Ende der 2. Klasse, Lektionsdauer 45 Minuten:Kostenlos.
4
Freiwilliger Grundstufenunterricht:
a)
Grundkurs I (Rhythmik, Bewegung, Gesang), Lektionsdauer 45 Minuten:
CHF 95.00
b)
Grundkurs II (Blockflöte), Lektionsdauer 45 Minuten:
CHF 95.00
c)
Grundkurs II (Xylophon), Lektionsdauer 45 Minuten:
CHF 95.00
5
Instrumental- und Vokalunterricht:
a)
In der Einwohnergemeinde Cham wohnhafte Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 20. Lebensjahr:
1.
Lektionsdauer 30 Minuten:
CHF 270.00
2.
Lektionsdauer 45 Minuten:
CHF 405.00
3.
Lektionsdauer 60 Minuten:
CHF 540.00
b)
Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 20. Lebensjahr aus anderen Zuger Gemeinden:
1.
Lektionsdauer 30 Minuten:
CHF 600.00
2.
Lektionsdauer 45 Minuten:
CHF 900.00
3.
Lektionsdauer 60 Minuten:
CHF 1'200.00
c)
Erwachsene ab dem 20. Lebensjahr sowie Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zug:
1.
Lektionsdauer 15 Minuten:
CHF 540.00
2.
Lektionsdauer 30 Minuten:
CHF 1'080.00
3.
Lektionsdauer 45 Minuten:
CHF 1'620.00
4.
Lektionsdauer 60 Minuten:
CHF 2'160.00

## § 3 Ermässigungen {#art_3}

1
Für Familien, aus denen mehrere Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 20. Altersjahr Instrumentalunterricht besuchen, werden folgende Geschwisterrabatte gewährt:
a)
Bei 2 Kindern:
20% für beide Kinder
b)
Bei 3 Kindern:
30% für alle Kinder
c)
Bei mehr als 3 Kindern:
50% für alle Kinder
2
Dieser Rabatt wird auch gewährt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Instrumentalfächer belegt.
3
Der Besuch der Musikalischen Grundschule, des Freiwilligen Grundstufenunterrichts sowie des Ensembleunterrichts wird bei der Festlegung des Rabattes nicht berücksichtigt. Der Unterricht für Erwachsene ab dem vollendeten 20. Lebensjahr, sowie für Jugendliche mit Wohnsitz ausserhalb der Einwohnergemeinde Cham ist nicht rabattberechtigt.
4
In Studium oder anderer beruflicher Erstausbildung befindliche Erwachsene mit Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Cham können auf schriftliches Gesuch hin bis zum vollendeten 25. Lebensjahr den Jugendtarif beanspruchen. Dafür ist ein Nachweis zu erbringen, der jährlich zu Beginn des Schuljahres erneuert werden muss.

## § 4 Instrumentenmiete {#art_4}

1
Es besteht kein grundsätzliches Anrecht, ein Instrument mieten zu können. Für Anfänger werden nach Möglichkeit Instrumente gegen eine Mietgebühr zur Verfügung gestellt. Für selbstverschuldete Schäden an diesen Instrumenten haften die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte.
2
Verbrauchsmaterial wie z. B. Saiten, Oboen- und Fagottrohre, Klarinetten- und Saxophonblätter, Öl und Fett usw. ist von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten selber zu beschaffen.
3
Die Musikschulleitung bestimmt, welche erforderlichen Spezialinstrumente für das Ensemblespiel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
4
An Erwachsene werden keine Instrumente vermietet.
5
Miettarif:
a)
Semestergebühr für ein Leihinstrument der Musikschule Cham:
CHF 100.00

## § 5 Fälligkeit, Zahlungsfrist {#art_5}

1
Schulgeld und Instrumentenmiete werden jeweils für ein Semester (nach Schuljahresbeginn und nach den Sportferien) in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen zu bezahlen.

## § 6 Administrationsgebühr {#art_6}

1
Gemäss § 4 der Verordnung zum Musikschulreglement wird für verspätete Abmeldungen eine Administrationsgebühr erhoben.
2
Administrationsgebühr für verspätete Abmeldungen: CHF 250.00.
