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title: "Statutarische Resolution (93) 27 des Ministerkomitees des Europarates vom 14. Mai 1993 über die für Beschlüsse des Ministerkomitees erforderlichen Mehrheiten"
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# Statutarische Resolution (93) 27 des Ministerkomitees des Europarates vom 14. Mai 1993 über die für Beschlüsse des Ministerkomitees erforderlichen Mehrheiten

## Statutarische Resolution (93) 27
des Ministerkomitees des Europarates {#text}

Statutarische Resolution (93) 27
des Ministerkomitees des Europarates
über die für Beschlüsse des Ministerkomitees erforderlichen Mehrheiten
Angenommen vom Ministerkomitee am 14. Mai 1993
Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 14. Mai 1993
Das Ministerkomitee, gestützt auf die Art. 15a und 16 der Satzung des Europarates,
Unter Berücksichtigung der Vorschläge der Beratenden Versammlung über die institutionellen Reformen im Europarat;
Im Bewusstsein, dass die Anzahl der Europaratsmitglieder zunimmt und dass die Handlungsfähigkeit der Organisation gestärkt werden muss;
In Erwägung, dass es daher wünschenswert ist, die Anzahl der Fälle zu reduzieren, in denen für Beschlüsse des Ministerkomitees Einstimmigkeit verlangt wird;
In Erwägung, dass die untengenannten Bestimmungen mit der Satzung des Europarates nicht unvereinbar sind,
beschliesst folgendes:
I. Auflegung von Übereinkommen und Verträgen zur Unterzeichnung
Die Beschlüsse bezüglich der Auflegung von Übereinkommen und Verträgen des Europarates zur Unterzeichnung werden, wie in Art. 20 Bst.d der Satzung festgelegt, mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen und mit der Mehrheit der Stimmen aller Vertreter, die Anspruch auf einen Sitz im Komitee haben, gefasst.
II. Teilabkommen
Nach der Statutarischen Resolution über die Teilabkommen und die erweiterten Verträge werden die Beschlüsse, die bestimmte Mitgliedstaaten ermächtigen, eine Tätigkeit im Rahmen eines Teilabkommens weiterzuführen, wie in Art. 20 Bst. d der Satzung festgelegt, mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen und mit der Mehrheit aller Vertreter, die Anspruch auf einen Sitz im Komitee haben, gefasst.
