---
title: "Richtlinie zum Reglement über den Schulzahnarzt-Dienst"
id: 919ee624-207a-42c5-9f8b-dadee845747a
authority: bfs1708
place: "Steinhausen"
applies_also_from: [zg, ch]
kind: communal_act
in_force: true
number: "4.2-2.1"
publisher_url: https://steinhausen.tlex.ch/app/de/texts_of_law/4.2-2.1
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/919ee624-207a-42c5-9f8b-dadee845747a
language: de
in_force_from: 2021-08-01
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://steinhausen.tlex.ch/app/de/texts_of_law/4.2-2.1
read_on: 2026-11-01
sha256: 0698e8b423b38913560bdfba187583191048ff67f6c460a35a2b95d567360c5e
provisions: 7
---

# Richtlinie zum Reglement über den Schulzahnarzt-Dienst

## § 1 Zweck {#art_1}

1
Diese Richtlinie regelt Tarife und Kosten rund um die Schulzahnpflege.

## § 2 Tarife und Kostenübertragung {#art_2}

1
Die Leistungen für den zahnärztlichen Schuluntersuch werden nach den Tarifvorgaben des DENTOTAR&reg; an die berechtigten Zahnärzte vergütet. Die Grundtaxe für die Arbeitsplatzdesinfektion (Pos. 4.0300) wird honoriert.
2
Der Taxpunktwert für die Abrechnung des zahnärztlichen Schuluntersuchs beträgt CHF 1.00. Der Taxpunktwert wird an die Teuerung angepasst (Indexstand 102 Punkte [Dezember 2015 = 100]). Dieser Wert wird alle fünf Jahre überprüft und bei einer Teuerung ab 3% Differenz bis spätestens Ende Februar mit Kostenwirkung auf das kommende Schuljahr entsprechend angepasst.
3
Die Gemeinde übernimmt keine Kosten, die durch unentschuldigtes Versäumen einer zahnärztlichen Untersuchung entstanden sind.
4
Ebenfalls werden keine Kosten für Material (Zahnseide, ‑pasta, ‑gel, ‑bürsten usw.) sowie Kosten im Zusammenhang mit Formularen (UV/MV/KVG-Formulare) übernommen.

## § 3 Kostentragung für weitere Massnahmen durch die Gemeinde {#art_3}

1
Eine Kostenbeteiligung durch eine Krankenversicherung muss bei jeder subventionierten Behandlung vorab geprüft werden. Der Bescheid der Krankenversicherung ist mit dem Rückerstattungsantrag und den entsprechenden Belegen innerhalb von zwei Jahren der Gemeinde einzureichen.
2
Narkosekosten werden pro Schuljahr zu 20%, maximal CHF 500.00 von der Gemeinde übernommen.
3
Die Beiträge werden erst beim Nachweis der bezahlten Zahnarztrechnung und Abrechnung der Krankenkasse vergütet. Im Einzelfall werden Bagatellbeiträge von weniger als CHF 100.00 nicht ausgerichtet.
4
Die gemeindlichen Kostenbeiträge berechnen sich gemäss Tabelle 1 im Anhang dieser Richtlinie.
5
Der Kostenbeitrag des Schulzahnarzt-Dienstes kann in jedem Fall herabgesetzt werden, wenn der jährliche obligatorische Untersuch bzw. die konservierende Behandlung versäumt wurde. Der Kostenbeitrag der Gemeinde kann:
a)
um 20% gesenkt werden, wenn der Untersuch ein Jahr
b)
um 40% gesenkt werden, wenn der Untersuch zwei Jahre
c)
um 60% gesenkt werden, wenn der Untersuch drei und mehr Jahre versäumt wurde
6
Massgebend sind das steuerbare Einkommen und das Reinvermögen gemäss letzter, rechtskräftiger Veranlagung.
7
Die Ermittlung der notwendigen Steuerdaten erfolgt mit elektronischem Datenaustausch im Abrufverfahren zwischen der Steuerverwaltung und dem Schulsekretariat.

## § 4 Datenschutz {#art_4}

1
Der Datenschutz und das Arztgeheimnis werden von den Gemeinden und den Zahnärzten gewahrt.

## § 5 Durchführung des Verfahrens {#art_5}

1
Bildung und Schule wird beauftragt, die obligatorischen Schulzahnarzt-Untersuche durchzuführen und die Kostenbeiträge zu bewirtschaften.

## § 6 Rechtsmittel {#art_6}

1
Gegen Entscheide der Abteilung Bildung und Schule kann innert 20 Tagen beim Gemeinderat schriftlich Beschwerde erhoben werden.

## § A1-1 {#art_A1_1}

1
Berechnung Punkte gemäss steuerbarem Einkommen:
steuerbares Einkommen von
Bis steuerbares Einkommen
Punkte
CHF 0.00
CHF 50'000.00
5
CHF 50'001.00
CHF 60'000.00
4
CHF 60'001.00
CHF 70'000.00
3
CHF 70'001.00
CHF 80'000.00
2
CHF 80'001.00
CHF 90'000.00
1
CHF 90'001.00
CHF 100'000.00
0
CHF 100'001.00
CHF 110'000.00
-1
CHF 110'001.00
CHF 120'000.00
-2
CHF 120'001.00
CHF 130'000.00
-3
CHF 130'001.00
CHF 140'000.00
-4
über CHF 140'000.00
-5
2
Berechnung Punkte gemäss Reinvermögen:
Reinvermögen von
Bis Reinvermögen
Punkte
CHF 50'000.00
5
CHF 50'001.00
CHF 75'000.00
4
CHF 75'001.00
CHF 100'000.00
3
CHF 100'001.00
CHF 125'000.00
2
CHF 125'001.00
CHF 150'000.00
1
CHF 150'001.00
CHF 175'000.00
0
CHF 175'001.00
CHF 200'000.00
-1
CHF 200'001.00
CHF 225'000.00
-2
CHF 225'001.00
CHF 250'000.00
-3
CHF 250'001.00
CHF 275'000.00
-4
CHF 275'000.00
-5
3
Punkteskala für die gemeindlichen Kostenbeiträge:
Punkteskala
Gemeindeanteil
9–10 Punkte
80%
7–8 Punkte
60%
5–6 Punkte
40%
3–4 Punkte
20%
0–2 Punkte
0%
