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# Sitzungsgelder und weitere Entschädigungen an die Mitglieder der

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177.3101
Sitzungsgelder und weitere Entschädigungen an die Mitglieder der vom
Stadtrat bestellten Kommissionen
Stadtratsbeschluss vom 21. November 2001 (1834)
1. Die Sitzungs- und Taggelder für die Mitglieder der vom
Stadtrat bestellten Kommissionen werden wie folgt neu
festgesetzt:
Fr.
Für Sitzungen bis zu 2 Stunden Dauer 125.–
Für Sitzungen bis zu 3 Stunden Dauer 150.–
Für Sitzungen bis zu 4 Stunden Dauer 210.–
Für jede weitere volle ½ Stunde 30.–
Für Ganztagessitzungen maximal 450.–
– Längere Pausen werden nicht entschädigt.
– Für die Sitzungsleitung wird den Vorsitzenden das
doppelte Sitzungsgeld ausgerichtet.
2. Sitzungsgelder werden nur an Kommissionsmitglieder
ausgerichtet, welche nicht Arbeitnehmende der Stadtverwaltung sind.
3. Zusätzlich zu den Sitzungsgeldern gemäss Dispositiv
Ziff. 1 werden folgende Entschädigungen ausgerichtet:
Entschädigungsart Fr.
Disziplinarkommission pro auf dem Zirkulationsweg erledigtes Geschäft 60.–
Literaturkommission, Übernahme der Kosten
für Bücher durch die Stadt effektive
Kosten
Besuchskommission der Fürsorgebehörde, Betriebskommission Werk- und Wohnhaus zur Weid,
– Heime in der Stadt je Besuch 60.–
– Heime ausserhalb der Stadt je Besuch, ½ Tag 170.–
– Heime ausserhalb der Stadt je Besuch, 1 Tag 240.–
– zusätzliche Fahrkosten Billett 2. Klasse oder
bei Autobenützung pro km. –.72
2Sitzungsgelder und weitere E ntschädigungen
an die Mitglieder der vom Stadtrat bestellten
Kommissionen
177.310
4. Die Departementsvorstehenden werden ermächtigt, für
besonders aufwendige Arbeiten im Zusammenhang mit
Kommissionstätigkeiten ausnahmsweise spezielle Vergütungen im Einzelfall zuzusprechen.
5. Dieser Beschluss tritt mit Wirkung ab 1. Januar 2002 in
Kraft. Die Stadtratsbeschlüsse vom 10. Januar 1990 und
6. Mai 1992 werden aufgehoben.1
1 AS 39, 542; 41, 31.
