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title: "Briefwechsel vom 22. Oktober 1982 zwischen der Schweiz und Thailand über den Beitritt Thailands zum GATT"
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# Briefwechsel vom 22. Oktober 1982 zwischen der Schweiz und Thailand über den Beitritt Thailands zum GATT

## Briefwechsel vom 22. Oktober 1982 zwischen der Schweiz und Thailand über den Beitritt Thailands zum GATT {#text}

0.632.297.451
AS 1983 299
Briefwechsel vom 22. Oktober 1982
zwischen der Schweiz und Thailand
über den Beitritt Thailands zum GATTIn Kraft getreten am 20. November 1982
(Stand am 20. November 1982)
Übersetzung des englischen Originaltextes
Permanente Mission Thailands
Genf
Genf, 22. Oktober 1982
S. E. Botschafter Franz Blankart
Leiter der Schweizerischen Delegation
bei der EFTA und beim GATT
Genf
Herr Botschafter,
ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Briefes vom 22. Oktober 1982 zu bestätigen, dessen Inhalt wie folgt lautet:
«1. Die Schweizerische Delegation hat mit Genugtuung von der Erklärung der Thai Delegation Kenntnis genommen, dass sich Thailand durch seinen Beitritt zum GATT zur Handelsliberalisierung als dessen Ziel verpflichtet. Die Schweizerische Delegation erläuterte die liberale Handelspolitik der Schweiz, wovon die Thai Delegation mit Befriedigung Kenntnis nahm. In Anbetracht ihrer beiderseitigen Bedeutung als Handelsnationen anerkennen beide Parteien, dass sie gewisse gemeinsame handelspolitische Interessen haben, die sie im Rahmen des GATT zu verfolgen gedenken.
2. Gemäss den Regeln über den Beitritt zum Allgemeinen Abkommen, inklusive denjenigen betreffend Zollverhandlungen, haben die beiden Delegationen vom 8. September bis 21. Oktober 1982 bilaterale Verhandlungen geführt, deren Ergebnis die beiliegende Liste von Zollkonzessionen an die Schweiz darstellt. Thailand wird diese Konzessionen in seine abschliessende Liste der Zolltarifbindungen aufnehmen.
3. Betreffend die Position «ex 30.03 Medikamente, hauptsächlich für die Krebsbehandlung verwendet», wird festgehalten, dass sie Medikamente wie Zytostatika einschliesst.
4. Im Verlauf der bilateralen Verhandlungen hat die Thai Delegation vom Begehren der Schweizerischen Delegation Kenntnis genommen, eine Konzession auf einer Textilposition zu erhalten, die von Interesse für die Schweiz ist und in Thailand nicht hergestellt wird. Nach dem Beitritt Thailands zum GATT sind seine Behörden bereit, diese Angelegenheit binnen zwei Jahren weiter zu verfolgen mit dem Ziel, eine gegenseitig befriedigende Lösung zu finden und dadurch den Handel zwischen den beiden Parteien auszudehnen.»
Ich bestätige das Vorausgehende und versichere Sie, Herr Botschafter, meiner vorzüglichsten Hochachtung.
Pracha Guna‑Kasem
Botschafter
Ständiger Vertreter
Leiter der Thai‑Delegation
SR 0.632.21
BeilageListe der Zollkonzessionen,
die das Königreich Thailand gemäss den Verhandlungen
mit der Schweiz gewährtZolltarif‑
position
Beschreibung der Produkte
Zu bindender
Zolltarif
ex
04.04
Schmelzkäse
60 % oder
20 B/kg
ex
21.05
Suppen und Brühen, in fester oder Pulverform
60 % oder
10 B/kg
ex
30.03
Medikamente, hauptsächlich für die Krebsbehandlung verwendet
10 %
ex
30.03
Anti‑Lepra
10 %
84.31
Maschinen zum Herstellen oder Fertigstellen von Papiermasse, Papier oder Pappe
30 %
ex
84.32
Buchbindemaschinen
30 %
84.35
Andere Druckmaschinen; Hilfsmaschinen
zum Drucken
30 %
ex
90.14
Theodoliten
15 %
ex
90.15
Präzisionswaagen von einer Empfindlichkeit bis und mit 2 mg
15 %
ex
90.15
Andere Präzisionswaagen
30 %
91.07
Uhrwerke (inklusive Stoppuhrwerke), fertige
15 %
SR 632.10 Anhang
Übersetzung des englischen OriginaltextesSchweizerische Delegation
Genf, 22. Oktober 1982
S. E.
Botschafter Pracha Guna‑Kasem
Ständiger Vertreter Thailands
Genf
Herr Botschafter,
ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Briefes vom 22. Oktober 1982, dessen Inhalt wie folgt lautet, zu bestätigen:
«Ich habe die Ehre, Ihnen auf Anweisung meiner Regierung zu bestätigen, dass Thailand bereit ist, auf allen Positionen, auf denen Thailand der Schweiz Konzessionen gewährt, das ursprüngliche Verhandlungsrecht einzuräumen.
Dies geschieht davon ausgehend, dass sich Thailand das Recht vorbehält, inskünftig gemäss den GATT‑Bestimmungen ursprüngliche Verhandlungsrechte auf Positionen zu verlangen, die von Exportinteresse für Thailand sind.»
Ich bestätige das Vorausgehende und versichere Sie, Herr Botschafter, meiner vorzüglichsten Hochachtung.
Der Leiter
der Schweizerischen Delegation
Franz Blankart
Botschafter
SR 0.632.21
