---
title: "Gebäudenummerierung Strassenbenennung, Reglement"
id: 9674f649-9b8b-4f3f-845f-b96b2c43b488
authority: li7008
place: "Mauren"
applies_also_from: [li]
kind: communal_act
in_force: true
number: "Reglement%20f%C3%BCr%20die%20Geb%C3%A4udenummerierung%20und%20f%C3%BCr%20die%20Strassenbenennung_NEU.pdf"
publisher_url: https://www.mauren.li/files/attachments/Reglement%20f%C3%BCr%20die%20Geb%C3%A4udenummerierung%20und%20f%C3%BCr%20die%20Strassenbenennung_NEU.pdf
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/9674f649-9b8b-4f3f-845f-b96b2c43b488
language: de
in_force_from: 2026-11-08
date_basis: retrieved
status: authentic
source_url: https://www.mauren.li/files/attachments/Reglement%20f%C3%BCr%20die%20Geb%C3%A4udenummerierung%20und%20f%C3%BCr%20die%20Strassenbenennung_NEU.pdf
read_on: 2026-11-08
sha256: 358295f0c63379c0426c756fa3a7b277fea56c909df10dd51eb14d4447f8f0e0
provisions: 1
---

# Gebäudenummerierung Strassenbenennung, Reglement

## text {#text}

www.mauren.li
Reglement für die Gebäudenummerierung
und für die Strassenbenennung
1. Die Gemeinde Mauren besteht aus den Ortsteilen Mauren und Schaanwald, diese
werden durch die Esche abgegrenzt.
2. Die Benennung von Strassen, Wegen und Plätzen sowie die Abänderung bestehender
Namen ist Sache des Gemeinderates.
3. Strassenbezeichnungen, die zu Verwechslungen führen könnten, sind zu vermeiden.
Gebäudegruppen, die nicht an durchgehenden oder besonders bezeichneten Strassen
oder Wegen liegen, erhalten einen Gruppennamen (Kollektivnamen).
4. Die Bauverwaltung Mauren ist seit 1. Juli 1998 für die Vergabe der Hausnummern
zuständig.
5. Folgende Gebäude sind mit Nummern zu versehen:
 öffentliche Gebäude
 Wohnhäuser
 Gebäude, in denen ein Geschäft oder ein Gewerbe betrieben wird.
6. Bei der Gebäudenummerierung ist in der Regel bei dem Ortsmittelpunkt (Weiherring
bzw. Kreuzung Vorarlbergerstrasse/Mühlegasse) näher gelegenen Ende der Strasse zu
beginnen. Wo dies nicht möglich ist, wird von der Hauptverkehrsrichtung her
nummeriert (Vorarlbergerstrasse). Die Nummerierung beginnt bei der Strasse im
Regelfalle mit 1 bzw. 2. Die Gebäude auf der linken Strassenseite erhalten die
ungeraden, diejenigen auf der rechten Seite die geraden Nummern. An die
Nummerierung der vorherigen Strassen kann ausnahmsweise angeschlossen werden,
wenn dadurch eine bessere Übersicht erreicht wird. Ebenso können ausnahmsweise
Gebäudegruppen und nur einseitige Gebäudereihen fortlaufend gerade und ungerade
nummeriert werden.
www.mauren.li
7. In geschlossenen, überbauten Gebieten erfolgt die Nummerierung nach Massgabe des
jetzigen Gebäudeabstandes in der Weise, dass die enger überbaute Strassenseite
fortlaufend gerade oder ungerade nummeriert wird. Den gegenüberliegenden
Gebäuden werden die Nummern so zugeteilt, dass die Zahlen auf beiden Seiten
einander möglichst entsprechen (z.B. 11/12, 19/20, 33/34).
8. In Zonen, in denen die geschlossene Bauweise gestattet ist, aber noch nicht vollständig
erfolgt ist, soll auf je 10 m Strassenseite eine Nummer reserviert werden, ohne
Rücksicht darauf, ob dadurch später eventuell einzelne Nummern ausfallen. In Zonen
mit offener Überbauung ist auf je 15 bis 20 m Strassenseite eine Nummer zu
reservieren. Reihenhäuser müssen einzeln nummeriert werden.
9. Für die Zuteilung eines Gebäudes zu einer Strasse ist dessen Hauptfassade bzw. Zugang
massgebend. Gebäude an Hauptdurchgangsstrassen sollen möglichst an dieselben
nummeriert werden. Bei der Zuteilung von Geschäftshäusern ist das geschäftliche
Interesse zu berücksichtigen (Auslagen etc.). Es ist nicht zulässig, ein Gebäude zwei
Strassen zugleich zuzuordnen.
10. Hinterliegende Haupt- und Nebengebäude werden in die Nummerierung der an der
Strassenseite stehenden Gebäude eingereiht. Wo es zweckmässiger ist, können solche
Gebäude mit der Nummer des Haupt- oder Vordergebäudes bezeichnet werden, unter
Zusatz eines Buchstabens (a,b,c).
11. Die Gebäudenummern sollen von der Strassenseite aus möglichst gut sichtbar
angebracht werden. Wo dies nicht angeht, wie bei Hintergebäuden und
Gebäudegruppen, sind geeignete Wegweiser anzubringen. Die Nummern sollen
grundsätzlich für den ganzen Strassenzug auf gleicher Höhe (ab Strassenniveau
gemessen) angebracht werden. Nummern von Gebäuden, die durch vorliegende
Gebäude von der Strasse getrennt sind, können ausnahmsweise beim Hauszugang
montiert werden.
12. Die alten Hausnummern sind zu entfernen, damit dieselben nicht mit der neuen
Gebäudenummer verwechselt werden. Die vom Grundbuchamt zugeteilten alten
Hausnummern dürfen gegebenenfalls nur noch, als solche genau bezeichnet, in
Grundbuchangelegenheiten verwendet werden. Die alten Hausnummern können im
Innern des Kellergeschosses angebracht werden. Nach Zuteilung und Montage der
neuen Gebäudenummern darf in Adressen usw. die alte Hausnummer nicht mehr
verwendet werden.
www.mauren.li
13. Die Gemeinde stellt und montiert bzw. lässt die offiziellen Gebäudenummern erstellen
und montieren. Pro Gebäudenummer werden CHF 50.00 als Beitrag in Rechnung
gestellt. Die Nummerntafeln müssen in Form und Farbe einheitlich sein, das heisst, es
darf nur die offizielle Nummerntafel verwendet werden. Bei Abbruch eines Gebäudes ist
die Nummerntafel der Gemeinde zurückzugeben.
14. Die Gebäudenummerierung und der Ersatz unleserlich gewordener Nummern erfolgen
auf Kosten der Grundeigentümer. Die Kosten für Hausnummerntafeln werden bei
Erstellung des Gebäudes durch die Gemeinde eingehoben. Die entsprechende
Gebäudenummer wird von der Gemeinde zugeteilt.
15. Die Strassentafeln (Strassennamen), deren Montage und deren Ersatz oder die
Auswechslung und der Ersatz von Gebäudenummern infolge eventuell notwendiger
Änderungen in der Nummerierung, ist Sache der Gemeinde, welche hierfür auch die
vollen Kosten übernimmt.
16. Über alle Anstände in der Strassenbezeichnung und Gebäudenummerierung entscheidet
der Gemeinderat endgültig.
17. Das Reglement wurde in der Gemeinderatssitzung vom 17. März 2004 bewilligt und tritt
am 1. April 2004 in Kraft. Die Überwachung ist Sache der Gemeindebauverwaltung. Alle
früheren Richtlinien werden ausser Kraft gesetzt.
Mauren, 17. März 2004
Gemeindevorstehung Mauren
Freddy Kaiser
Gemeindevorsteher
