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title: "Richtlinie über die Benützung und den Betrieb des Musikschulzentrums Sunnegrund 1"
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provisions: 11
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# Richtlinie über die Benützung und den Betrieb des Musikschulzentrums Sunnegrund 1

## § 1 Zweck {#art_1}

1
Diese Richtlinie regelt die Benützung und den Betrieb des Musikschulzentrums Sunnegrund 1.
2
Das Musikschulzentrum Sunnegrund 1 ist ein öffentliches Gebäude der Gemeinde Steinhausen.
3
Alle Benützerinnen und Benützer des Musikschulzentrums sind aufgefordert, aufeinander sowie auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.

## § 2 Öffnungs- und Benützungszeiten {#art_2}

1
Das Musikschulzentrum ist an Werktagen zwischen 07:00 und 22:00 Uhr geöffnet.
2
Von 12:00–13:00 Uhr finden in der Aula keine Ensemble- und Orchesterproben statt.
3
An Sonntagen und Feiertagen ist die Betriebszeit von 10:00–20:00 Uhr beschränkt. *

## § 3 Zuständigkeit {#art_3}

1
Für den Betrieb und die Nutzung des Musikschulzentrums ist die Abteilung Bildung und Schule verantwortlich. Erste Ansprechsperson für den Betrieb des Musikschulzentrums ist die Musikschulleitung.

## § 4 Einrichtungen, Instrumente, Technische Geräte {#art_4}

1
Die Instrumente und die gesamte technische Einrichtung dienen dem Unterricht im Musikschulzentrum.
2
Die jeweiligen Verantwortlichen verlassen die Räume in tadellosem Zustand. Benutztes Material wird nach der Nutzung wieder am vorgesehenen Ort versorgt.
3
Wenn Instrumente oder technische Geräte im Musikschulzentrum verschoben werden, ist dies den jeweiligen Verantwortlichen (Ensembleleiter und ‑leiterinnen, Musikschulleitung) schriftlich mitzuteilen.

## § 5 Fensteröffnung {#art_5}

1
In der Zeit ertönender Musik (Spielen von Instrumenten, Hören von Musikbeispielen usw.) müssen die Fenster und Türen der Unterrichtsräume (inkl. Ensembleraum) und der Aula geschlossen sein. *

## § 6 Raumnützung {#art_6}

1
Die Benützung der Unterrichtsräume wird ausschliesslich durch die Musikschulleitung zugeteilt.
2
Im Musikschulzentrum Sunnegrund 1 findet kein Schlagzeugunterricht statt.
3
Die Aula Sunnegrund 1 wird während den Unterrichtszeiten vorrangig durch die Schule Steinhausen belegt.
4
Unterrichtsräume werden nicht fremdvermietet.
5
Im Musikschulzentrum Sunnegrund 1 kann die Aula an Dritte vermietet werden. Die Vermietung richtet sich nach der Richtlinie über die Benützung von öffentlichen Anlagen der Gemeinde Steinhausen vom 20. August 2018.

## § 7 Schliesszeit des Musikschulzentrums {#art_7}

1
Während der Schulzeit richtet sich die Schliesszeit nach der am längsten unterrichtenden Musikschullehrperson.

## § 8 Haftung bei Schäden {#art_8}

1
Beschädigungen an Instrumenten, Geräten, Einrichtungen und Räumlichkeiten müssen sofort dem Schulsekretariat bzw. der Musikschulleitung gemeldet werden.
2
Die Verursachenden haften für entstandene Schäden.

## § 9 Parkplätze und Parkkarten {#art_9}

1
Fahrzeuge müssen auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden.
2
Für die Zufahrt zum Musikschulzentrum für Materialtransporte ist auf dem Sekretariat eine Parkkarte zu beziehen.

## § 10 Rauchen {#art_10}

1
Im Musikschulzentrum gilt ein generelles Rauchverbot.

## § 11 Rechtsmittel {#art_11}

1
Gegen Entscheide von Bildung und Schule bzw. der Musikschulleitung bezüglich Nutzung des Musikschulzentrums Sunnegrund 1 kann innert 20 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Gemeinderat erhoben werden.
