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title: "Vorschriften über die Standorte für die Unterschriftensammlung bei den Stimmlokalen Stadtratsbeschluss"
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# Vorschriften über die Standorte für die Unterschriftensammlung bei den Stimmlokalen Stadtratsbeschluss

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161.230
Vorschriften über die Standorte für die Unterschriftensammlung bei den Stimmlokalen
Stadtratsbeschluss vom 16. Juli 1997 (1390)1
I. Das Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden und Petitionen anlässlich von Urnengängen wird an folgenden Orten im Sinne von § 11 der kantonalen Verordnung
über die Wahlen und Abstimmungen und Art. 21 Abs. 2 und 3
der Verordnung über die Wahlbüros auf Zusehen hin gestattet:
Kreis 1
Stadthaus, Stadthausquai 17
Ausserhalb und/oder innerhalb der Arkaden, limmatseits.
Bei ausnahmsweiser Benützung der Eingangshalle an der
Fraumünsterstrasse:
In der Eingangsnische an der nördlichen Wand.
Gantlokal, Zähringerstrasse 17
Rechts und links des Eingangs zum Stimmlokal unter den Arkaden vor den Fenstern.
Kreis 2
Alterswohnheim Mittelleimbach, Klebestrasse 9
Beim Eingang zum Mehrzwecksaal.
Kino Morgental, Albisstrasse 44
Keine Gelegenheit.
Pavillon auf der Egg, Honeggerweg 8
Im Vestibül, links des Eingangs, am Anfang des Korridors neben der Treppe.
Schulhaus Entlisberg, Balberstrasse 71
Im Vestibül vor dem Brunnen unter der Uhr.
Schulhaus Lavater, Schulhausstrasse 1
Im Korridor des Schulhauses beim Treppenaufgang.
Schulhaus Leimbach, Wegackerstrasse 40
Im Vestibül, rechts des Eingangs, vor der Tür mit Aufschrift
"Container".
Schulhaus Manegg, Tannenrauchstrasse 10
Im Vestibül, links des Eingangs, unter der Uhr.
Kreis 3
Alterszentrum im Tiergarten, Sieberstrasse 10
Bei der Eingangspartie rechts vom Lift, vis-à-vis dem Eingang
zum Stimmlokal und/oder auf dem gedeckten Vorplatz links vor
dem Gebäudeeingang Ost. Im Gebäudeinnern nur eine Sammlerequipe.
Genossenschaftshaus Friesenberg, Schweighofstrasse 296
Im Vorraum des Stimmlokals rechts vom Eingang und/oder auf
dem Vorplatz. Im Gebäudeinnern nur eine Sammlerequipe.
Kindergarten Laubegg, Uetlibergstrasse 174
Ausschliesslich ausserhalb des Gebäudes nördlich der Treppe.
Schulhaus Aegerten, Aegertenstrasse 29
Vor der Treppe frontal zum Haupteingang und/oder im Eingangskorridor zwischen Türe zu Zimmer 2 und Hinterausgang.
Im Gebäudeinnern höchstens eine Sammlerequipe.
Schulhaus Aemtler A, Bertastrasse 50
In den beiden Nischen beim Schulhausaufgang und/oder im
Eingang links, unter dem Reliefwandschmuck.
Schulhaus Im Gut, Gutstrasse 107
Vorplatz links vor dem Eingang und/oder in der Eingangshalle
links beim Heizkörper.
Kreis 4
Alterswohnheim Bullinger, Bullingerstrasse 69
Auf dem Vorplatz Bullingerstrasse 69 und/oder rechts des Eingangs zum Stimmlokal, ausserhalb des Hauses.
Schulhaus Kanzlei, Kanzleistrasse 161
Je 6 m links und rechts des Eingangs zum Schulhaus oder
beim ersten Baum links des Eingangs Kanzleistrasse und/oder
im Gang innerhalb des Schulhauses, 4 m hinter dem Stimmlokal.
Turnhalle Feld, Feldstrasse 89
Im Umkreis von 8 m vom Eingang der Turnhalle und/oder im
Durchgang hinten rechts bei der Turnhalle.
Turnhalle Sihlfeld, Sihlfeldstrasse 165
8 m vom Eingang der Turnhalle bei der Einfriedung des Schulhauses und/oder im Durchgang gegenüber dem Eingang der
Turnhalle, notfalls rechts im Vorraum der Turnhalle.
Kreis 5
Schulhaus Kornhausbrücke, Limmatstrasse 176
Unter dem Vordach der Turnhalle auf der Höhe des ersten Pfeilers südöstlich des Eingangs Limmatstrasse.
Kreis 6
Altersheim Oberstrass, Langensteinenstrasse 40
An der vorderen Hausecke unter dem Vordach.
Schulhaus Huttenstrasse, Huttenstrasse 14
Ausserhalb des Schulhauses, an der Gebäudeecke und/oder
innerhalb des Schulhauses, gegenüber dem Stimmlokal, rechts
der Treppe beim Eingang Huttenstrasse.
Schulhaus Milchbuck A, Guggachstrasse 11
Im gedeckten Gang zwischen Schulhaus und Turnhalle, 10 m
vom Schulhauseingang.
Schulhaus Rösli, Röslistrasse 14
Auf dem Schulhausvorplatz, 6 m vom Eingang zum Schulhaus.
Werkjahrschulhaus, Wehntalerstrasse 129
Ausserhalb des Gebäudes beim Steinmonument und/oder im
Schulhaus-Korridor unter der hinteren Lampe.
Kreis 7
Kantonsschule Hottingen, Minervastrasse 14
Podest bei der Statue links vom Eingang oder Eingangshalle,
Seite Gemeindestrasse, bei der Korridoreinmündung.
Schulhaus Fluntern, Hochstrasse 118
Beim zweiten Fenster links des Eingangs an der Hauswand
und/oder in der Eingangshalle, beim Podest zwischen Treppenauf- und -abgang (höchstens eine Sammlerequipe).
Schulhaus Langmatt, Heilighüsli 19
Unter dem Vordach beim ersten Fenster neben dem Eingang
zur Abwartwohnung, Heilighüsli, und/oder beim Kandelaber.
Turnhalle Hofacker, Hofackerstrasse 45
Drei Bänke an der Rückwand der alten Turnhalle und/oder beim
Eingangspodest im Abgang zur Untergeschoss-Turnhalle.
Kreis 8
Schulhaus Balgrist, Balgriststrasse 55
Beim überdachten Eingang zur Turnhalle.
Schulhaus Seefeld, Seefeldstrasse 131
Eingang Seite Seefeldstrasse, beim Brunnen und/oder im Korridor an der Wand zwischen den Zimmern 2 und 4.
Kreis 9
Albisriederhaus, Albisriederstrasse 330
7 m links des Eingangs zum Stimmlokal unter dem Vordach
und/oder in der Eingangshalle, rechts bei der Garderobe.
Schulhaus Kappeli, Badenerstrasse 618
Je 7 m links und rechts des Haupteingangs zur Sekundarschule
und/oder in der Halle gegenüber dem Haupteingang.
Schulhaus Letzi, Espenhofweg 60
Unter der Lampe Eingang Südtrakt.
Schulhaus Loogarten, Eugen Huber-Strasse 145
Auf dem Schulhausplatz unter den Pilzen.
Turnhalle Grünau, Grünauring 26
Rechts des Turnhallen-Eingangs, gedeckt neben der Garagentüre. Die Zufahrt zu den Parkplätzen muss frei bleiben.
Kreis 10
Kindergarten Wildenweg (Riedhof), Wildenweg 11
Vor der östlichen Eckbank schulhauswärts neben dem Sandkasten und/oder in der gedeckten Nische rechts des Eingangs,
vor der Tür zum Materialraum.
Pavillon Rütihof, Geeringstrasse
Auf dem Vorplatz des Pavillons und/oder rechts nach dem Eingang zum Garderobenraum.
Schulhaus Bläsi, Bläsistrasse 2
Vor dem Brunnen beim Eingang zum Schulhausplatz und/oder
im Vestibül, 4 m vom Zimmer 2 entfernt.
Schulhaus Letten, Rousseaustrasse 43
Beim Brunnen auf dem Pausenplatz und/oder im Zugang von
der Rousseaustrasse auf der linken Seite des Korridors.
Schulhaus Nordstrasse, Nordstrasse 270
Vom Aufgang Nordstrasse, 6 m stadteinwärts auf dem Pausenplatz in der Mitte zwischen Hag und Schulhaus und/oder beim
Schulhauseingang auf dem Podest hinter dem linken Türflügel.
Kreis 11
Alterssiedlung Unteraffoltern, Wolfswinkel 7
Bei den Bänken gegenüber dem Eingang zum Stimmlokal.
Alterswohnheim, Grünhaldenstrasse 19
Bei den beiden Bänken gegenüber dem Eingang zum Alterswohnheim und/oder in der ersten Garage rechts der beiden
Bänke.
Schulhaus Holderbach, Wehntalerstrasse 563
Im gedeckten Durchgang zwischen Pavillon 4 und 5, links und
rechts des Eingangs zur Abwartwohnung.
Schulhaus Kolbenacker, Sperletweg 71
Auf dem Pausenplatz, 10 m links vom Haupteingang in den
Pausenraum und/oder auf dem gedeckten Pausenplatz auf der
Höhe der drei Pfosten gegenüber dem Schulhauseingang.
Schulhaus Kügeliloo, Maienstrasse 9/11
Zwischen der ersten und zweiten Säule innerhalb des gedeckten Verbindungsgangs und/oder im Zugangsraum links bei der
langen Wand.
Tageshort, Seebacherstrasse 63
Auf dem Vorplatz zum Tageshort links bei den Bänken
und/oder rechts vom Gebäude, auf dem Plattenplatz.
Kreis 12
Baracke Auzelg, hinter Haus Opfikonstrasse 31
Vor oder in der Baracke beim linksseitigen Eingang.
Schulhaus Auhof, Herzogenmühlestrasse 53
Im gedeckten Pausengang längs der Turnhalle und/oder im
Korridor zur Turnhalle, Höhe Treppe.
Schulhaus Friedrichstrasse, Friedrichstrasse 21
Im Vorraum der Turnhalle, rechts beim Treppenaufgang.
Schulhaus Luchswiesen, Glattwiesenstrasse 86
Nach dem Ausgang, auf dem rückseitigen Verbindungsgang
vom Spezialtrakt zur Turnhalle und/oder beim hinteren Ausgang
des Stimmlokals, bei der Treppe.
Schulhaus Mattenhof, Dübendorfstrasse 300
Vor dem Eingang des Stimmlokals auf der linken Seite
und/oder im Vorraum des Stimmlokals, beim Eingang links.
Schulhaus Saatlen, Tramstrasse 208
Im gedeckten Verbindungsgang zwischen Klassentrakt und
Turnhalle A und/oder im Vorraum des Schultraktes A, links gegenüber dem Eingang.
II. Die Wahlbüro-Vorstände werden eingeladen, die Standorte, soweit notwendig, mit einem Farbpunkt gut sichtbar zu markieren.
Die Änderungen bestehender oder die Schaffung neuer Standorte für das Unterschriftensammeln erfolgt nach Rücksprache
mit den Wahlbüro-Vorstände und, wo Schullokale benützt werden, mit den Kreisschulpflegen durch die Präsidentin/den Präsidenten des Zentralwahlbüros.
III. Die Vorsteherin/der Vorsteher des Polizeidepartements
wird eingeladen, die Einhaltung der in den vorstehenden Vorschriften festgelegten Standorte überwachen zu lassen und gegen Missbräuche einzuschreiten.
IV. Diese Vorschriften ersetzen jene gemäss Stadtratsbeschluss vom 30. März 19832.
Anhang
Kantonale Verordnung (Fassung vom 2. Mai 1984) zum Gesetz
über die Wahlen und Abstimmungen:
§ 11 Während der Zeit der Stimmabgabe dürfen die Abstimmungslokale
und deren Zugänge für keine andern Zwecke benützt werden.
Das Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden ist jedoch
in den Vorräumen und Zugängen gestattet, sofern die Stimmenden unbehindert und unbelästigt bleiben. Die Gemeinderäte ordnen, soweit erforderlich, die Einzelheiten.
Verordnung über die Wahlbüros (Fassung vom 4. Juni 1997):
Art. 21 Abs. 2. Der Stadtrat bestimmt mit separatem Beschluss die
Standorte für das Sammeln von Unterschriften für Initiativen, Referenden
und Petitionen bei den Stimmlokalen.
Art. 21 Abs. 3. Bei den Kreis- und Quartierbüros sowie im Hauptbahnhof sind Unterschriftensammlungen für Initiativen, Referenden und Petitionen nicht erlaubt.
1 AS 42, 490.
2 AS 38, 145.
