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title: "Nr. 7704 - Ammannsmatt 2"
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provisions: 1
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# Nr. 7704 - Ammannsmatt 2

## text {#text}

Stadt
Zug
Einfacher Bebauungsplan Ammannsmatt 2
im einfachen Verfahren gemäss $ 40 PBG
Bestimmungen
Plan Nr. 7704 Datum: 06.12.2022
Publikation im Amtsblatt: Nr. 43 vom 28.10.2022 und Nr. 44 vom 04.11.2022
Öffentliche Auflage: 28.10.2022 - 28.11.2022
BeschlussStadtrat: Nr. 652.22 vom 06.12.2022
£ eut SUA.
Dr. Karl Kobelt Martin Würmli
Stadtpräsident Stadtschreiber
Format: A4
Stadt Zug
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1
ziff. 1
Ziff. 2
Ziff. 3
Kapitel 2
Ziff. 4
Ziff. 5
Kapitel 3
Ziff. 6
Ziff. 7
Ziff. 8
Kapitel 4
Ziff. 9
Ziff. 10
Ziff. 11
Kapitel 5
Ziff. 12
Ziff. 13
Kapitel 6
Ziff. 14
Ziff. 15
Kapitel 7
Ziff. 16
Einfacher Bebauungsplan Ammannsmatt 2, Plan Nr. 7704 vom 06.12.2022
Allgemeine Bestimmungen
Bestandteile
Geltungsbereich
Zweck
Grundmasse
Baubereiche
Ausnützung
Bebauung
Gestaltung
Anordnung der Bauten
Dachgestaltung
Erschliessung
Arealerschliessung
Parkierung
Veloabstellplätze
Freiraum
Gestaltungsgrundsätze
Spiel- und Freifläche
Ver- und Entsorgung
Entsorgung
Entwässerung
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten
Bestimmungen
No
9 Daan
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aan
O1
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SL
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NN
ON
NON
Seite 3
Stadt Zug
Ziff. 1 Bestandteile
Ziff. 2 Geltungsbereich
Ziff.3 Zweck
Bestimmungen
Der Stadtrat von Zug, in Vollziehung von $ 7 Abs. 2 Bst. c des Planungs-
und Baugesetzes PBG!, beschliesst:
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Verbindliche Bestandteile des einfachen Bebauungsplans Ammannsmatt 2, Plan Nr. 7704 bilden die nachfolgenden Bestimmungen mit
dem dazugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500.
Das Richtprojekt vom 30.09.2022ist für die Beurteilung der kubischen
Gliederung und dergestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplanssowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ
insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende
Lösung erzielt wird. Abweichungen sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahren zu beurteilen.
Der Planungsbericht gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung RPV?
dient der Erläuterung undist nicht verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans.
Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im zugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500 festgelegt und umfasst folgende Parzellen.
Parzellen Nr. Parzellengrösse davon im Perimeter
2335 1'128 m? 1'128 m?
3279 2'055 m? 1'763 m?
Total 3'183 m? 2'891 m?
Der Bebauungsplan bezweckt die Sicherung einer abgestimmten und
qualitätsvollen Wohnüberbauung und deren Freiräume sowie eine gemeinschaftliche Einstellhalle.
1 BGS 721.11 vom 26. November 1998 (Stand 1. Juli 2019)
2 SR 700.1
Einfacher Bebauungsplan Ammannsmatt2, Plan Nr. 7704 vom 06.12.2022 Seite 4
Stadt Zug
Ziff. 4 Baubereiche
Ziff. 5 Ausnützung
Ziff. 6 Gestaltung
Ziff.7 Anordnung der
Bauten
Kapitel 2 Grundmasse
Bestimmungen
1 In den jeweiligen Baubereichen gelten folgende Grundmasse:
Baubereiche Anzahl max. AZ max. aGF
Vollgeschosse
A 3 0.48 846.24 m?
B 3 0.48 541.44 m?
A+B 3 0.48 1'387.68 m?
1 Die maximal anrechenbare Geschossfläche (aGF) gemässZiff. 4 ist in
den jeweiligen Baubereichen zu verbauen. Eine Ausnützungsübertragungist nicht zulässig.
Kapitel3S Bebauung
1 Bauten, Anlagen und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten und habensich besonders gut in das Siedlungs- und Landschaftsbild einzuordnen. Dies
gilt auch für die Zwischenzustände beieiner etappierten Realisierung.
2 Das Farb- und Materialkonzeptist mit den Baugesuchen einzureichen.
Die Beleuchtung des Aussenraumesist auf das funktional Notwendige
zu beschränken. Die Einzelheiten werden im Baubewilligungsverfahren geregelt.
1 Lage und äussere Abmessungender oberirdischen Bauten ergeben
sich aus den im Situationsplan definierten Baubereichen A und B.
2 Ausserhalb der im Situationsplan eingetragenen Baubereiche A und B
sind auf der Westseite Sitzplätze und Balkone sowie auf der Ostseite
Vordächer bei den Haupteingängenzulässig.
3 Klein- und Anbauten, die nicht in direktem Bezug zur Aussenraumgestaltung stehen, sind ausserhalb der Baubereichenicht zulässig.
4 Innerhalb des im Situationsplan bezeichnetenBereichs Einstellhalle ist
eine Einstellhalle zulässig.
5 Ausserhalb des im Situationsplan bezeichneten Baubereichs Einstellhalle sind Lichtschächte zur Entlüftung und Entrauchung zulässig.
Einfacher Bebauungsplan Ammannsmatt 2, Plan Nr. 7704 vom 06.12.2022 Seite 5
Stadt Zug
Ziff. 8 Dachgestaltung
Ziff. 9 Arealerschliessung
Ziff. 10 Parkierung
Ziff. 11 Veloabstellplatze
Ziff. 12 Gestaltungsgrundsatze
Bestimmungen
Die Dächer und oberen Abschlüsse der Baukörpersind besonders gut
zu gestalten undals fünfte Fassade in der Fassadengestaltung einzubeziehen.
Die Dächer und oberen Abschlüsse der Baukörper in den Baubereichen A und B sind als Flachdächer auszugestalten.
Die Dachflächen sind extensiv zu begrünen. Wegleitend ist die SIA-
Norm 312 zur Begrünung von Dächern.
Kapitel 4 Erschliessung
1 Die Zu- und Wegfahrt der Einstellhalle hat über die im Situationsplan
schematisch bezeichnete Stelle zu erfolgen.
Innerhalb des Baubereichs Einstellhalle sind maximal 21 Parkfelder
zulässig.
Oberirdisch sind drei Besucherparkplätze an den im Situationsplan
festgelegten Bereichenzulässig. Diese sind mit sickerfähigen Belägen
auszugestalten.
Die Bedarfsermittlung ist gemäss VSS-Norm? vorzunehmen.
An den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen sind gedeckte Veloabstellplätze zulässig.
Kapitel 5 Freiraum
Esist eine über den gesamten Perimeter abgestimmte Aussenraumgestaltung gemäss Richtprojekt vorzusehen. Es ist ein Aussenraum
mit hoher Qualität bezüglich des Aufenthalts, Ökologie und Klimaverträglichkeit zu schaffen.
Bei der Bepflanzung des Freiraums sind standortgerechte Pflanzenarten einzusetzen.
An der im Plan schematisch bezeichneten Lage sind Bäume zupflanzen.
1 Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, SIA 312 Begrünung von Dächern
2 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, VSS-Norm 40 065 Parkieren; Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen
Einfacher Bebauungsplan Ammannsmatt 2, Plan Nr. 7704 vom 06.12.2022 Seite 6
Stadt Zug Bestimmungen
Ziff. 13 Spiel- und Frei- 1 An der im Situationsplan bezeichneten Stelle sind Spiel- und Freifläfläche chen im Ausmass von mindestens 435 m? (15 % der anzurechnenden
Landfläche) mit Sitzgelegenheiten und einer Pergola zu erstellen. Mit
dem Baugesuchist ein Nachweis über den Umfang und die Gestaltung
der Anlagen einzureichen. Die Anlagen sind auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Alters- und Benutzergruppen (Kleinkinder, Schulkinder,
Jugendliche usw.) abzustimmen.
Kapitel 6 Ver- und Entsorgung
Ziff. 14 Entsorgung 1 Die Entsorgung von Siedlungsabfällen hat an der im Situationsplan
schematisch bezeichneten Lage mit einem Unterflurcontainer (UFC)
zu erfolgen. Der UFC hat sich gut in die Umgebung einzuordnen.
2 Für die Projektierung der Entsorgungsstelle sind die entsprechenden
Wegleitungen des Zweckverbandes der Zuger Einwohnergemeinden
massgebend.
Ziff. 15 Entwässerung 1 Das Areal ist im Trennsystem zu entwässern. Das Meteorwasserist so
weit möglich im Planungsgebiet versickern zu lassen. Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Baugesuch einzureichen.
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
Ziff. 16 Inkrafttreten 1 Der Bebauungsplan tritt nach Beschlussfassung des Stadtrats von Zug
in Kraft.
Einfacher Bebauungsplan Ammannsmatt 2, Plan Nr. 7704 vom 06.12.2022 Seite 7
