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title: "Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Obwalden über die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer"
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# Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Obwalden über die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

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641.54
OGS 1993, 105
Gegenrechtsvereinbarung
zwischen den Kantonen Bern und Obwalden
über die Befreiung von der Erbschafts- und
Schenkungssteuer
vom 6. April 19931
Der Regierungsrat des Kantons Bern
und
der Regierungsrat des Kantons Obwalden
vereinbaren:
1. Zuwendungen durch letztwillige Verfügungen oder Schenkungen, die
von Einwohnern des einen Kantons zugunsten:
a. des andern Kantons,
b. einer Gemeinde des andern Kantons,
c. einer juristischen Person des öffentlichen und privaten Rechts mit
öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken des andern Kantons,
gemacht werden, sind am Wohnort des Erblassers oder Schenkenden
von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreit.
2. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, nachdem ihr die Regierungen beider
Kantone zugestimmt haben.2
3. Jede Regierung kann diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist
von sechs Monaten auf Ende eines Kalenderjahres kündigen.
1 OGS 1993, 105
2 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat der Vereinbarung am 6. April 1993,
der Regierungsrat des Kantons Bern am 11. August 1993 zugestimmt
