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title: "Bebauungsplan «Buonaserstrasse»"
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provisions: 14
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# Bebauungsplan «Buonaserstrasse»

## Art. 1 {#art_1}

Zweck und Ziele

## Art. 2 {#art_2}

Wegleitende

## Art. 3 Bestandteile {#art_3}

Stellung zur
Bauordnung und
GesetzeBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022
Bauweise
1 Die Baufelder definieren die mit Hochbauten bebaubaren Gebiete.
2 Entlang der Buonaserstrasse sind die Erdgeschosse mit mindestens 4 m Geschosshöhe zu erstellen.
3 Entlang der Pflichtbaulinien sind Vorsprünge und Einzüge für Balkone, Loggias
und Fassadenrücksprünge auf maximal 1/3 der jeweiligen Fassadenlänge zulässig.
4 Südliche Flucht Annexbauten: Die Bauten der Baufelder A1/A2 und B1/B2 sind
in der gleichen Fassadenfluchtlinie zu erstellen. Dasselbe gilt für die Bauten der
Baufelder C1/C2 und D.
Folgende Bauten und Gebäudeteile dürfen über das Baufeld hinausreichen oder
ausserhalb des Baufeldes erstellt werden:
a) Kleinbauten (z.B. für Veloabstellplätze), Erschliessungsanlagen, Entsorgungsanlagen und Elemente der Frei- und Aussenraumgestaltung, sofern sie sehr
gut in die Umgebungsgestaltung integriert werden.
b) Im Perimeter Unterniveaubauten: Einstellplätze für Autos, Motorräder, Velos
und weitere Verkehrsmittel, sowie weitere Nutzflächen, die nicht dem dauernden Aufenthalt dienen. Bauteile wie Anlagen zur Belichtung oder Erschliessung (z.B. Glasdach/-kuppel, Zugang) dürfen oberirdisch sichtbar sein.
c) Dachvorsprünge, Balkone, Loggien und dergleichen bis maximal 1 m.
1 Es sind nur Flachdächer zulässig.
2 Dachaufbauten dürfen nur dann über die zulässigen Höhenkoten gemäss Art. 8
und Art. 9 hinausragen, wenn sie technisch erforderlich sind und nicht anderweitig realisiert werden können. Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien
sowie sichtdurchlässige und nicht spiegelnde Absturzsicherungen und Brüstungen sind davon ausgenommen.
3 Dachflächen auf den Baufeldern A2, B2 und C2 dürfen als Dachterrassen genutzt werden.
4 Nicht begehbare Dachflächen sind zu begrünen. Zur Energiegewinnung oder

## Art. 4 {#art_4}

Baufelder

## Art. 5 {#art_5}

Bauten und
Gebäudeteile
ausserhalb der

## Art. 6 Baufelder {#art_6}

Dach- und
FassadengestaltungBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022
Nutzung und Höhen
1 In den Baufeldern sind folgende anrechenbaren Geschossflächen zulässig (inklusive: virtuelle Geschosse)
2 Mit Ausnahme an der Meierskappelerstrasse sind im Erdgeschoss keine Wohnungen zulässig.
1 Für den höchsten Punkt der Dachkonstruktion gelten folgende minimalen und
maximalen Höhenkoten (m.ü.M.):
1 Auf den Gebäuden in den Baufeldern A1, B1, C1 und D ist ein Attikageschoss zu
erstellen.
2 Die Attikageschosse sind um mindestens 2.5 m und um maximal 3.0 m auf allen
Seiten zurückzusetzen.
3 Für die Oberkante des Attikageschossbodens im Rohbau zuzüglich allfälliger
undurchsichtiger und spiegelnder Absturzsicherungen und Brüstungen gelten
folgende minimalen und maximalen Höhenkoten (m.ü.M.):

## Art. 7 {#art_7}

Nutzungsmass
Baufeld
Wohnen
aGf [m2]
Weitere Nutzungen (Arbeit, Verkauf)
aGf [m2]
Öffentliche
Nutzungen
aGf [m2]
aGf Maximal
[m2]l
A1/A2 Min. 80% Min. 10% Max. 10% 6’200
B1/B2 Max. 25% Max. 25% Min. 60% 6’800

## Art. 8 C1/C2, D Max. 60% Max. 60% Min. 40% 11’600 {#art_8}

Höhenmasse
Baufeld A1 A2 B1 B2 C1 C2 D
Min. 453.90 445.20 456.80 445.20 456.80 445.00 453.90

## Art. 9 Max. 454.90 445.80 457.80 445.80 457.80 446.00 454.90 {#art_9}

Attikageschosse
Baufeld A1 A2 B1 B2 C1 C2 D
Min. 451.40 - 454.30 - 454.30 - 451.20
Max. 452.00 - 454.90 - 454.90 - 452.20Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022
Umgebung
1 Die Umgebung ist so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl und Etappierbarkeit eine sehr gute Gesamtwirkung entsteht.
2 Die Gestaltung der Umgebung erfolgt gestützt auf das Richtprojekt Umgebung
vom 2. Dezember 2019.
3 Die Bepflanzung hat vorwiegend mit einheimischen und standortgerechten Arten zu erfolgen. Diese müssen genügend Wurzelraum, auch für grosswachsende
Gehölze zur Verfügung haben.
4 Die Bepflanzung soll zu einer ökologischen Aufwertung und zur Kühlung des
Stadtraums beitragen.
5 Die Bodenbeläge sind, mit Ausnahme der Verkehrserschliessung gemäss Art.
13, mit sickerfähigem Material auszugestalten. Es sind ausreichend Retentionsmassnahmen auszubilden.
6 Dauerhafte Lager- und Ausstellungsflächen sind in den Umgebungsbereichen

## Art. 10 {#art_10}

GestaltungsgrundsätzeBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022
4 Der Umgebungsbereich 4 «Erschliessungs- und Bewirtschaftungsflächen» dient
als rückseitige Verbindungsachse für den Fuss- und Radverkehr und beinhaltet
die benötigen Erschliessungsflächen für Rettung, Anlieferung, Behindertenparkplätze und Entsorgung
Erschliessung und Verkehr
1 Mit jeder Bauetappe ist ein Mobilitätskonzept einzureichen, welches auf die
übergeordnete Gesamtentwicklung abgestimmt ist.
2 Im Mobilitätskonzept zeigt die Bauherrschaft auf, wie die Mobilität aller Nutzergruppen zu ihrem räumlichen Umfeld organisiert und bewältigt wird. Die Grundeigentümer stellen dauerhaft die Umsetzung und den Betrieb der Mobilitätskonzepte sicher.
3 Im Mobilitätskonzept müssen zwingend folgende Punkte enthalten sein:
a) Ziele
b) Projektbeschrieb mit den wichtigsten Eckdaten (Nutzungen und zu erwartende Nutzergruppen, Parkfeldanzahl, Anzahl Veloabstellplätze, Anbindung
Fuss-/ Veloverkehr und öffentlicher Verkehr, wichtigste Ziele und Quellen des
erwarteten Verkehrsaufkommens)
c) Information und Anreize, betriebliche und infrastrukturelle Massnahmen zur
Förderung des Benützens des öffentlichen Verkehrs, Fuss- und Veloverkehrs,
Car-Sharings, der Bildung von Fahrgemeinschaften
d) Rechtsverbindliche lenkungswirksame Massnahmen.
e) Monitoring / Controlling
4 Das Mobilitätskonzept und die vertragliche Sicherstellung der Umsetzung, einschliesslich Monitoring / Controlling, sind vom Gemeinderat vor Erteilung der
ersten Baubewilligung zu genehmigen.
1 Die Erschliessung für den Velo- und Fussverkehr sowie MIV, Ver- und Entsorgung und Anlieferung erfolgt über die dargestellten Zufahrten. Sie ist so zu gestalten, dass eine sichere, konfliktfreie Erschliessung erfolgt.
2 Die Zufahrt zu den Behindertenparkplätze in der Anlieferungsachse sind mit
einer Wendemöglichkeit für Personenwagen auszugestalten. Eine durchgehende
Verbindung (West-Ost) ist nur für die Anlieferung und Ver- und Entsorgung zulässig. Die Verbindung ist so zu gestalten, dass die Sicherheit der FussgängerInnen- und RadfahrerInnen (einschliesslich Schulwegsicherheit) gewährleistet
bleibt.
Art. 12
Mobilitätskonzept
Art. 13
VerkehrserschliessungBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022
3 Die Zufahrt zu der Tiefgarage erfolgt über die im Situationsplan dargestellte
Zufahrt.
4 Die Taxi-Vorfahrt ist in dem im Situationsplan bezeichneten Bereich zu realisieren. Die Taxi-Vorfahrt ist exklusiv nur an konzessionierte Taxi-Unternehmen zur
Benutzung freigegeben und entsprechend zu markieren und zu signalisieren.
Bringen bzw. Holen durch Angehörige etc. sowie die Anlieferung (Kurier, PostBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022
Es sind ausreichend Retentionsbecken zu erstellen. Die detaillierte Lage und die
Volumina der Retentionsflächen sind im Baugesuchsverfahren auf der Basis des
Gutachtens der CES Ingenieure vom 2. Dezember 2019 aufzuzeigen.
Umwelt
1 Die Decke und die Wände (oberhalb 0.5 m) der geschlossenen Rampe der Tiefgarage sind auf mindestens 10 m Länge (gemessen ab Einfahrt oben) absorbierend zu verkleiden.
2 Im Baubewilligungsverfahren sind die Anforderungen für lärmbelastete Gebiete
gemäss Art. 22 USG und Art. 31 LSV sowie für die Errichtung ortsfester Anlagen
nach Art. 25 USG und Art. 7 LSV zu überprüfen und nachzuweisen.
Qualitätssicherung
Für wesentliche Änderungen am Bebauungsplan, insbesondere wenn wesentlich
vom städtebaulichen Richtprojekt oder vom Umgebungsplan abgewichen werden soll, und bei grösserer Veränderung am heutigen Alterszentrum Dreilinden,
ist ein neues qualifiziertes Wettbewerbsverfahren durchzuführen.
Der Gemeinderat kann in begründeten Fällen geringfügige Ausnahmen von den
Festlegungen des Bebauungsplans gestatten, sofern keine wesentlichen Interessen Dritter verletzt werden, mit der Ausnahme keine Mehrnutzung verbunden ist
und dadurch eine gestalterische Verbesserung erzielt werden kann.
Art. 17
Retention
Art. 18
Lärmschutz
Art. 19
Konzeptänderung
Art. 20
AusnahmenBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022
Bauweise
1 Die Baufelder definieren die mit Hochbauten bebaubaren Gebiete.
2 Entlang der Buonaserstrasse sind die Erdgeschosse mit mindestens 4 m Geschosshöhe zu erstellen.
3 Entlang der Pflichtbaulinien sind Vorsprünge und Einzüge für Balkone, Loggias
und Fassadenrücksprünge auf maximal 1/3 der jeweiligen Fassadenlänge zulässig.
4 Südliche Flucht Annexbauten: Die Bauten der Baufelder A1/A2 und B1/B2 sind
in der gleichen Fassadenfluchtlinie zu erstellen. Dasselbe gilt für die Bauten der
Baufelder C1/C2 und D.
Folgende Bauten und Gebäudeteile dürfen über das Baufeld hinausreichen oder
ausserhalb des Baufeldes erstellt werden:
a) Kleinbauten (z.B. für Veloabstellplätze), Erschliessungsanlagen, Entsorgungsanlagen und Elemente der Frei- und Aussenraumgestaltung, sofern sie sehr
gut in die Umgebungsgestaltung integriert werden.
b) Im Perimeter Unterniveaubauten: Einstellplätze für Autos, Motorräder, Velos
und weitere Verkehrsmittel, sowie weitere Nutzflächen, die nicht dem dauernden Aufenthalt dienen. Bauteile wie Anlagen zur Belichtung oder Erschliessung (z.B. Glasdach/-kuppel, Zugang) dürfen oberirdisch sichtbar sein.
c) Dachvorsprünge, Balkone, Loggien und dergleichen bis maximal 1 m.
1 Es sind nur Flachdächer zulässig.
2 Dachaufbauten dürfen nur dann über die zulässigen Höhenkoten gemäss Art. 8
und Art. 9 hinausragen, wenn sie technisch erforderlich sind und nicht anderweitig realisiert werden können. Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien
sowie sichtdurchlässige und nicht spiegelnde Absturzsicherungen und Brüstungen sind davon ausgenommen.
3 Dachflächen auf den Baufeldern A2, B2 und C2 dürfen als Dachterrassen genutzt werden.
4 Nicht begehbare Dachflächen sind zu begrünen. Zur Energiegewinnung oder
Belichtung genutzte Dachflächen sind hiervon ausgenommen.
5 Auf den Dach- und Terrassenflächen sind ausreichend Retentionsmassnahmen
auszubilden.
6 Im Baugesuchsverfahren ist, mittels Materialisierung, Farbgebung oder dergleichen, eine Lösung zur abschnittsweisen Höhengliederung der Fassaden aufzuzeigen.
Art. 4
Baufelder
Art. 5
Bauten und
Gebäudeteile
ausserhalb der
Baufelder
Art. 6
Dach- und
FassadengestaltungBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022
Umgebung
1 Die Umgebung ist so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl und Etappierbarkeit eine sehr gute Gesamtwirkung entsteht.
2 Die Gestaltung der Umgebung erfolgt gestützt auf das Richtprojekt Umgebung
vom 2. Dezember 2019.
3 Die Bepflanzung hat vorwiegend mit einheimischen und standortgerechten Arten zu erfolgen. Diese müssen genügend Wurzelraum, auch für grosswachsende
Gehölze zur Verfügung haben.
4 Die Bepflanzung soll zu einer ökologischen Aufwertung und zur Kühlung des
Stadtraums beitragen.
5 Die Bodenbeläge sind, mit Ausnahme der Verkehrserschliessung gemäss Art.
13, mit sickerfähigem Material auszugestalten. Es sind ausreichend Retentionsmassnahmen auszubilden.
6 Dauerhafte Lager- und Ausstellungsflächen sind in den Umgebungsbereichen
nicht zulässig.
7 Für die Bauprojekte müssen qualifizierte Landschaftsarchitekten beigezogen
werden.
1 Der Umgebungsbereich 1 «Dorfmattplatz» ist öffentlich zugänglich, dient dem
Aufenthalt und ist verkehrsfrei zu gestalten. Es sind ausreichend schattenspendende Grossbäume sowie ein Brunnen zu erstellen. Im südlichen Platzteil sind
Grünflächen vorzusehen. Der Sichtbezug zwischen Schule Waldegg und Bahnhof
Rotkreuz ist zu gewährleisten und es ist bei der Gestaltung Bezug auf die Erdgeschossnutzungen und den Dorfmattplatz auf der gegenüberliegenden Strassenseite zu nehmen.
2 Der Umgebungsbereich 2 «Strassenbegleitgrün» ist so zu gestalten, dass eine
sichere Querung der anliegenden Kantonsstrassen möglich ist. Es sind Hartbelagsflächen bis an die Fassade und strassenbegleitende Baumbepflanzungen zu
realisieren. Die Umgebungsgestaltung ist mit der zuständigen kantonalen Dienststelle zu koordinieren.
3 Der Umgebungsbereich 3 «Innenhöfe» dient als öffentlich zugänglicher Frei-
und Begegnungsraum. Er ist verkehrsfrei zu gestalten und ermöglicht Durchwegungen in Querrichtung zwischen den Baufeldern. Die Haupterschliessungswege
folgen entlang der Fassaden. Platzmittig sind parkartige Gartenräume und Sitzgelegenheiten zu erstellen.
Art. 10

## Art. 11 Gestaltungsgrundsätze {#art_11}

UmgebungsbereicheBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022
3 Die Zufahrt zu der Tiefgarage erfolgt über die im Situationsplan dargestellte
Zufahrt.
4 Die Taxi-Vorfahrt ist in dem im Situationsplan bezeichneten Bereich zu realisieren. Die Taxi-Vorfahrt ist exklusiv nur an konzessionierte Taxi-Unternehmen zur
Benutzung freigegeben und entsprechend zu markieren und zu signalisieren.
Bringen bzw. Holen durch Angehörige etc. sowie die Anlieferung (Kurier, Post
etc.) fallen nicht darunter.
1 Die im Plan dargestellten Fusswegverbindungen sind öffentlich zugänglich, sicher und grosszügig auszugestalten und dauerhaft als solche freizuhalten.
2 Den im Situationsplan eingezeichneten Fusswegverbindungen ist ein öffentliches Wegrecht einzuräumen.
3 Die Fusswegverbindungen müssen behindertengerecht ausgestaltet sein.
1 Die Bemessung der Veloabstellplätze erfolgt gemäss gültiger VSS Norm. Kurzzeitabstellplätze sind in der im Situationsplan bezeichneten Bereichen zu realisieren.
2 Insgesamt dürfen im gesamten Perimeter maximal 150 Parkplätze erstellt werden. Für die einzelnen Baufelder gelten jeweils folgende Richtwerte:
- Baufeld A1/A2: 40
- Baufeld B1/B2: 35
- Baufeld C1/C2 und D: 75
3 Die Parkplätze sind grundsätzlich im Perimeter Tiefgarage zu erstellen.
4 Im Bereich Oberirdische Parkplätze sind nur Behindertenparkplätze und die Anlieferung zulässig.
5 Alle öffentlich zugänglichen Parkplätze sind monetär und lenkungswirksam ab
der ersten Minute zu bewirtschaften.
6 Die Erstellung der benötigten Velo- und Autoabstellplätze kann auf die jeweilige
Bauetappe abgestimmt werden.
1 Die Unterflurcontainer sind in den im Situationsplan bezeichneten Bereichen für
Unterflurcontainer zu realisieren. Anzahl und genaue Lage der Unterflurcontainer
sind im Baugesuchsverfahren aufzuzeigen.
2 Bei der etappierten Bebauung des Areals ist für die Bewirtschaftung der Unterflurcontainer der Baufelder A1/A2 ein provisorischer Wendehammer zulässig. Soweit dieser ausserhalb des Perimeters liegt, erfordert die Baubewilligung für die
Baufelder A die entsprechende Zustimmung der Grundeigentümerin.

## Art. 14 {#art_14}

Fusswegverbindungen

## Art. 15 {#art_15}

Veloabstellplätze,
Parkplätze,

## Art. 16 {#art_16}

Entsorgung
N0 5 10 20 50 m
LEGENDE
Richtprojekt / Wettbewerbsergebnis
Wegleitender Planinhalt
Bepflanzung Hochstamm
Bebauungsplan-Perimeter
Baufelder
Umgebungsbereich 2 «Strassenbegleitgrün»
Baufelder und Umgebung
Pflichtbaulinie
Umgebungsbereich 1 «Dorfmattplatz»
Perimeter Unterniveaubauten
Südliche Flucht Annexbauten gemäss Art. 4, Abs. 4 (Lage schematisch)
Umgebungsbereich 3 «Innenhöfe»
Umgebungsbereich 4 «Erschliessungs- und Bewirtschaftungsflächen»
Ein- / Ausfahrt Tiefgarage
Öffentliche Fusswegverbindung
Erschliessung (Lage schematisch)
Zufahrt Behindertenparkplätze / Anlieferungsachse
Oberirdische Behindertenparkplätze / AnlieferungPO
C
PV Veloabstellplätze (Kurzzeit)
Containerstandorte
Öffentliche Veloverbindung
Retention
PT Oberirdische Vorfahrt Taxi
Verbindlicher Planinhalt
Gemeinde Risch
Bebauungsplan
Buonaserstrasse 1:500
Plan vom 8. November 2022
Öffentliche Auflage vom bis
860.74 I 08.11.2022 I lbo ris_BBP_Buonaserstrassevwx
Pubiliziert im Amtsblatt am: Bescheinigt von der Abteilung
Planung / Bau / Sicherheit
Vom Gemeinderat beschlossen am:
Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber
Publiziert im Amtsblatt Bescheinigt von der Abteilung
Planung / Bau / Sicherheit
