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title: "Kantonsratsbeschluss über die Sonderkredite für die Erneuerung und den Ausbau sowie für den Betrieb des Reinraums am Campus Buchs"
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# Kantonsratsbeschluss über die Sonderkredite für die Erneuerung und den Ausbau sowie für den Betrieb des Reinraums am Campus Buchs

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Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 577.6
Kantonsratsbeschluss
über die Sonderkredite für die Erneuerung und den Ausbau
sowie für den Betrieb des Reinraums am Campus Buchs
vom 30. November 2025 (Stand 1. Januar 2026)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 15. Oktober 20241 Kenntnis genommen
und
erlässt
als Beschluss:2
Ziff. 1
1 Der Ost – Ostschweizer Fachhochschule werden für die Erneuerung, den Ausbau
und den Betrieb des Reinraums am Campus Buchs für die Jahre 2025 bis 2034 Investitions- und Betriebsbeiträge à fonds perdu von insgesamt Fr. 22'017'000.–
gewährt.
Ziff. 2
1 Zur Deckung der Investitionsbeiträge wird ein Sonderkredit von Fr. 13'040'000.–
gewährt. Die Beiträge werden der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr
des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren zulasten der Erfolgsrechnung abgeschrieben.
2 Zur Deckung der Betriebskosten wird ein Sonderkredit von Fr. 8'977'000.–
gewährt. Die Beiträge werden der Erfolgsrechnung belastet.
3 Bei Gewährung eines Beitrags des Fürstentums Liechtenstein werden die zwei
Sonderkredite nach Abs. 1 und 2 um den gewährten Betrag anteilsmässig reduziert.
1 ABl 2024-00.176.567.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 4. Juni 2025, in der Volksabstimmung angenommen und
rechtsgültig geworden am 30. November 2025, in Vollzug ab 1. Januar 2026.
nGS 2025-075
577.6
Ziff. 3
1 Die Regierung wird ermächtigt, die Einzelheiten durch Vereinbarung zu regeln.
577.6
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2025-075 30.11.2025 01.01.2026
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
30.11.2025 01.01.2026 Erlass Grunderlass 2025-075
