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# Wohnbauaktion 1980

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842.1401
Wohnbauaktion 1980
Gemeindebeschluss vom 27. September 19811
Für die Verbilligung der Mietzinse von 1200 neuen Wohnungen,
die von gemeinnützigen Dritten wie Baugenossenschaften und
Stiftungen erstellt werden, wird zu Lasten des Ausserordentlichen Verkehrs ein Gesamtkredit von höchstens 33 Millionen
Franken bewilligt. Dieser ist für die Ausrichtung zinsloser Darlehen bestimmt, die nach längstens 50 Jahren vollständig zurückbezahlt sein müssen.
Aus dem Kredit können Darlehen für alle subventionierten
Wohnbaukategorien gewährt werden. Wo es für die Erreichung
tragbarer Mietzinse auch unter Berücksichtigung der Subventionen von Bund und Kanton Zürich nötig ist, werden neben den
Darlehen Mietzinszuschüsse aus dem Zweckerhaltungs-Fonds
gewährt.
Der Gemeinderat regelt die allgemeinen Voraussetzungen und
die Bemessung der Unterstützungsleistungen in Richtlinien.2
1 AS 37, 412.
2 Vgl. Richtlinien zur Wohnbauaktion 1980 (AS 37, 413; 38, 449).
