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title: "Reglement Gemeindekanal"
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# Reglement Gemeindekanal

## Art. 1 Il. Angebot {#art_1}

Betreiber
Die Gemeinde Vaduz betreibt ein eigenes, über Kabel verbreitetes
Fernsehprogramm. Dieses besteht aus dem Gemeindekanal und dem Teletext
(TXT).

## Art. 2 Il. Programmgrundsätze {#art_2}

Inhalt
Das Programm umfasst im Gemeindekanal vor allem folgende Inhalte:
a) Gemeindeeigene und landesweite Wahl- und Abstimmungsergebnisse
b) Beschlüsse und Informationen des Gemeinderates und des Bürgermeisters, des Landtages und der Fürstlichen Regierung
c) Verlautbarungen der Gemeinde(n) und des Landes
d) Kulturelle und sportliche Veranstaltungen
e) Vereinsanlässe
f) Altersveranstaltungen
g) Wahl- und Abstimmungssendungen
h) Gottesdienste
ij) Weitere Aktivitäten, die in einem engen Zusammenhang mit dem Gemeindeleben stehen
? Der Teletext enthält folgende Informationsseiten:
a) Aus dem Gemeinderat
b) Gemeindemitteilungen
c) Amtliche Kundmachungen
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u m
d) Kirche
e) Veranstaltungen (öffentliche Anlässe)
f) Vereinsinformationen (vereinsinterne Anlässe)
g) Umwelt
h) Allgemeines
ij) Wichtige Telefonnummern
$Die konkrete Aussendung wird verwaltungsintern geregelt und erfolgt über
Tafeln sowie über bewegte Bilder. Die Aussendungen können direkt
(Liveausstrahlung) oder indirekt (Aufzeichnung) übermittelt werden.

## Art. 3 {#art_3}

Programmgrundsätze und -struktur
'Die Programme müssen den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der
Ausgewogenheit, der Gemeinde- und Landesbezogenheit sowie der
Meinungsvielfalt entsprechen.
?Die folgenden Veranstaltungstypen sind bei der Programmgestaltung
insbesondere zu berücksichtigen:
a) Gemeindeveranstaltungen
b) Vereinsveranstaltungen
c) Informationsveranstaltungen
d) Kulturveranstaltungen
e) Wahl- und Abstimmungsveranstaltungen
f) Sonstige Veranstaltungen
g) Gottesdienste
? Veranstaltungen oder Anlässe, die nicht von einer Vaduzer Gruppierung
angeboten werden oder nicht in der Gemeinde Vaduz stattfinden, werden nur
dann ausgestrahlt, wenn sie von übergeordnetem bzw. landesweitem Interesse
sind.
*Die Übermittlung von Nachrichten, die kommerziell ausgerichtet oder von
ausschliesslichem privatem Interesse sind, ist unzulässig.

## Art. 4 {#art_4}

Sendezeit
Der Gemeindekanal und der TXT-Dienst können während 24 Stunden
ausgestrahlt werden.

## Art. 5 {#art_5}

Zuständigkeit
*Die inhaltliche Verantwortung für das ausgestrahlte Angebot trägt der
Bürgermeister. Er hat über die Ausstrahlung und die Einhaltung der
Programmgrundsätze zu wachen und entscheidet über die Aufschaltung oder
Aussetzung einer Aussendung.
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|
? Die operative Betreuung des Gemeindekanals und des TXT-Dienstes erfolgt
durch die Gemeindekanzlei.

## Art. 6 Ill. Organisatorisches {#art_6}

Beschwerdeweg
*Gegen den Entscheid des Bürgermeisters über die Aussendung eines
Beitrages kann beim Gemeinderat schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

## Art. 7 {#art_7}

Finanzierung
'Die Finanzierung des Gemeindekanals und des TXT-Dienstes erfolgt über den
Gemeindehaushalt,

## Art. 8 IV. Schlussbestimmung {#art_8}

Inkrafttreten
!Das Reglement für das gemeindeeigene Fernsehprogramm vom 24. Juli 1996
wird ausser Kraft gesetzt.
? Dieses Reglement tritt mit Genehmigung durch den Gemeinderat vom
23, September 2014 per 1. Januar 2015 in Kraft.
Vaduz , 24. September 2014 \ eisterarht Vaduz
Ewald Ospelt, Bürge aA
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EN
Index
I AO ERROR
Art, 1 BetreibeT aus EEE EEE EEE ZZ
UPON SZ EEE NE
Ze NH
Art. 3 Programmgrundsätze und -Struktür.......... ee
Art 4 Sendezeiten EEE
Art 5 Zustand EEE BENENNEN
NOTE TE TEE] RE
Art. 6 BeschwerdeWeQ EEE EEE
Art; 7 Finanz ee EL
Ve SCHUSSBESUTTEG ei ri EREEHNRRENEH
Art. 8 Inkrafttreten.
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