---
title: "Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften"
id: 9bf909d7-8b69-4915-888c-c87f4d91ead5
authority: zh
place: "Zürich"
applies_also_from: [ch]
kind: other
in_force: true
number: "414.253.511"
publisher_url: https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-414_253_511-2009_06_04-2009_08_01-119.html
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/9bf909d7-8b69-4915-888c-c87f4d91ead5
language: de
in_force_from: 2009-08-01
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://www.notes.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/OpenAttachment?Open&docid=59CB8AFE1853848AC12588E5002D21EB&file=414.253.511_4.6.09_(Vollversion)_119.pdf
read_on: 2026-10-23
sha256: fd84b0255847986dd6b147baa36e04d08065c297a1f51ebea04ba11628cf9920
provisions: 15
---

# Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

## § 1 Gegenstand {#par_1}

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an
der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)2 den Bachelorstudiengang in
Angewandter Psychologie des Departements Angewandte Psychologie.

## § 2 Anhang {#par_2}

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
§ 3.5
Vollzeit- und

## § 4 Teilzeitstudium {#par_4}

1 Der Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie kann
als Vollzeit- oder Teilzeitstudium geführt werden.4
2 Sowohl für das Vollzeit- als auch für das Teilzeitstudium besteht
ein Regelstudienverlauf.
3 Ein Wechsel vom Vollzeit- ins Teilzeitstudium oder umgekehrt ist
schriftlich bei der Studienleitung zu beantragen.
Anrechnung

## § 5 von Credits {#par_5}

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden
während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
414.253.511 Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
B. Zulassung zum Studium

## § 6 Eignungsabklärung {#par_6}

1 Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Eignungsabklärung bestehen.
2 Die Eignungsabklärung prüft kognitive, persönliche, emotionale,
soziale und motivationale Kompetenzen.
3 Die Studienleitung ist für die Eignungsabklärung zuständig und
entscheidet über die definitive Zulassung.
4 Die Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.
Endgültige
Abweisung an
einer anderen
Hochschule
§ 6 a.3 Personen, die an einer anderen Hochschule im selben Fachbereich und auf derselben Studienstufe endgültig abgewiesen wurden,
werden nicht zum Bachelorstudium zugelassen.
C. Module

## § 7 Angebot {#par_7}

Das Angebot des Studiengangs setzt sich zusammen aus
Pflichtmodulen sowie Wahlpflicht- und Wahlmodulen.
Überzählige
Wahl- und

## § 8 Wahlpflichtmodule {#par_8}

1 Überzählige Module oder Credits werden nicht berücksichtigt.
2 Massgebend sind die zuerst absolvierten Module. Bei Modulen,
die im gleichen Semester abgelegt wurden, fallen jene mit den tieferen
Noten als überzählig weg.
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Zeitpunkt

## § 9 der Leistungsnachweise {#par_9}

1 Leistungsnachweise werden laufend erbracht.
2 In den Modulbeschreibungen können für bestimmte Module zeitlich abgesetzte Prüfungen vorgesehen werden.
Expertinnen

## § 10 und Experten {#par_10}

1 Mündliche Prüfungen finden unter Beizug einer Expertin
oder eines Experten statt.
2 Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion und führen ein
Stichwortprotokoll. Sie achten auf die korrekte Durchführung der Prüfung.
Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.511
Nachbesserungen
§ 11.4 1 Für Leistungsnachweise in Form einer schriftlichen Arbeit
kann eine einmalige Nachbesserung erbracht werden, wenn
a. die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder
mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» bewertet wird und
b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vorsieht.
2 Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird der Leistungsnachweis
mit der Note 4,00 oder dem Prädikat «bestanden» bewertet.
Nachprüfungen§ 12.4 Für andere Formen von Leistungsnachweisen können einmalige Nachprüfungen angeboten werden, wenn
a. die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder
mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachprüfung möglich)» bewertet wird und
b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachprüfung vorsieht.
Besuch

## § 13 von Anschlussmodulen {#par_13}

1 Anschlussmodule dürfen unter Vorbehalt der Nachbesserung oder der Nachprüfung des vorangehenden Moduls besucht werden.
2 Wird auf eine Nachbesserung oder eine Nachprüfung verzichtet,
ist der Besuch eines Anschlussmoduls erst nach erfolgreicher Wiederholung des vorangehenden Moduls möglich.

## § 14 Wiederholung {#par_14}

1 Am nächsten regulären Termin müssen wiederholt werden:
a.4 Module mit einer Bewertung unter 3,50,
b. Module mit dem Prädikat «nicht bestanden»,
c. Module nach einer erfolglosen Nachbesserung oder einer erfolglosen Nachprüfung,
d. Module, bei denen auf eine Nachbesserung oder auf eine Nachprüfung verzichtet wurde.
2 Es sind sämtliche ungenügenden Leistungsnachweise des Moduls
zu wiederholen.
Bachelorarbeit§ 15.4 1 Mit der Bachelorarbeit kann frühestens nach Erreichen
von 90 Credits begonnen werden.
2 Die Bachelorarbeit kann einzeln oder zu zweit geschrieben werden.
3 Das Modul Bachelorarbeit kann sich über zwei Semester erstrecken.
414.253.511 Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
Praktikum § 16.4 1 Das Praktikum dient der Umsetzung und Vertiefung der
im Verlauf des Studiums erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen.
2 Mit dem Praktikum kann frühestens nach Erreichen von 120 Credits begonnen werden.
3 Die Studienleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen von
Abs. 2 zulassen.
E. Studienabschluss und Bachelordiplom
Titel § 17.6 Das Bachelorstudium wird mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Angewandter Psychologie» abgeschlossen.
Abschluss des

## § 18 Studiums {#par_18}

Das Bachelorstudium ist abgeschlossen, wenn 180 Credits in
den vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erworben wurden.

## § 19 Abschlussnote {#par_19}

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt
sämtlicher Noten in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Die Note der
Bachelorarbeit sowie die Noten von höchstens fünf weiteren Pflichtmodulen gemäss Anhang werden doppelt gewichtet.
F. Schlussbestimmungen
Genehmigung
und

## § 20 Inkrafttreten {#par_20}

1 Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch
den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft.
2 Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule für Angewandte Psychologie (HAP) vom 10. August 2005.

## § 21 Übergangsbestimmungen {#par_21}

1 Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2009/
2010 begonnen haben, unterstehen weiterhin der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule für Angewandte
Psychologie (HAP) vom 10. August 2005.
2 Studierende, die bis Ende Herbstsemester 2014/15 das Studium
nicht abgeschlossen haben, werden ab diesem Zeitpunkt für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt. Die Studienleitung
regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.
Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.511
G. Übergangsbestimmung vom 23. Februar 20173
§ 22.3 1 Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2017/
2018 aufgenommen und zu diesem Zeitpunkt bereits Credits aus Modulen der Vertiefungsrichtungen erworben haben, setzen das Studium
nach den Studienmodellen und Vertiefungen gemäss der vor der Änderung vom 23. Februar 2017 geltenden Regelung fort und schliessen
mit jenen Vertiefungstiteln ab.
2 Studierende, die ihr Studium bis zum Ende des Herbstsemesters
2018/2019 nicht abgeschlossen haben, werden der Studienordnung gemäss Änderung vom 23. Februar 2017 unterstellt und schliessen ihr Studium mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Angewandter Psychologie» ab.6
1 OS 64, 420. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. Juni 2009.
2 LS 414.252.3.
3 Eingefügt durch B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 333; ABl 2017-04-07). In Kraft
seit 1. Juni 2017.
4 Fassung gemäss B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 333; ABl 2017-04-07). In Kraft
seit 1. Juni 2017.
5 Aufgehoben durch B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 333; ABl 2017-04-07). In
Kraft seit 1. Juni 2017.
6 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 506; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.
414.253.511 Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
Anhang3
zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang
in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte
Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS)
noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann
bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.
