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title: "Ehrungsreglement"
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# Ehrungsreglement

## Art. 1 {#art_1}

Sprachliche Gleichstellung..........................................................................................2

## Art. 2 {#art_2}

Zuständigkeiten...........................................................................................................2

## Art. 3 {#art_3}

Publikation ..................................................................................................................2
II. Ehrungen durch die Gemeinde Gamprin ....................................................................2

## Art. 4 {#art_4}

Arten der Ehrung.........................................................................................................2

## Art. 5 {#art_5}

Ehrung von Vereinsjubilaren.......................................................................................3

## Art. 6 {#art_6}

Ehrung für besondere Verdienste ...............................................................................3

## Art. 7 {#art_7}

Ehrung von Personen im öffentlichen Dienst..............................................................3

## Art. 8 {#art_8}

Ehrung von Hochzeits- und Geburtstagsjubilaren ......................................................4
III. Schlussbestimmungen................................................................................................4

## Art. 9 {#art_9}

Aufhebung des bisherigen Reglements ......................................................................4

## Art. 10 {#art_10}

Inkrafttreten.................................................................................................................4
Ehrungsreglement
Präambel
Die Gemeinde Gamprin ehrt Personen, die sich um die Gemeinde Gamprin, um Vereine und
Institutionen in der Gemeinde oder auch durch ihren Einsatz zum Wohle der Einwohnerinnen
und Einwohner verdient gemacht haben. Der Gemeinderat legt in diesem Reglement fest,
wann und in welcher Form Ehrungen durch die Gemeinde erfolgen.
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Sprachliche Gleichstellung
Personenbezeichnungen in diesem Reglement beziehen sich auf Angehörige jeden
Geschlechts.
Art. 2 Zuständigkeiten
Die Ehrung wird durch die Gemeindevorstehung oder im Verhinderungsfalle durch die
Vizevorstehung vorgenommen.
Die Gemeindevorstehung entscheidet über die Art der Ehrung und Anerkennung im Rahmen
der hier aufgeführten Bestimmungen.
Es bleibt dem Gemeinderat vorbehalten, Personen auch in anderer Weise als in den hier
aufgeführten Bestimmungen öffentlich zu ehren.
Für die Organisation und Koordination des Ehrungsprozesses ist die Sachbearbeiterin Kanzlei
zuständig.
Art. 3 Publikation
Dieses Reglement wird durch den Gemeinderat als öffentliches Reglement definiert und ist
daher auf der Website zu publizieren.
II. Ehrungen durch die Gemeinde Gamprin
Art. 4 Arten der Ehrung
Die Ehrung durch die Gemeinde kann erfolgen mittels
Gratulation- resp. Dankesschreiben der Vorstehung
Gratulationsschreiben in Briefform oder in Form einer
Textwidmung in Gratulationskarten
Blumenstrauss
Gutschein Gutschein Einkaufsland Liechtenstein, individuell
kumulierbar bis zum angegebenen Wert.
Geschenk
für besondere Dienste
Es liegt im Ermessen der Gemeindevorstehung, über Höhe
und Art der Würdigung und der Ehrengabe zu bestimmen.
Ehrungsurkunde der
Gemeinde Gamprin
Die Ausfertigung erfolgt auf Urkundenpapier und weist
folgende Merkmale auf:
- Gemeindewappen
- Name und Vorname der geehrten Person
- die Bezeichnung des besonderen Verdienstes
- Dank und Anerkennung der Gemeinde
- Ort und Datum,
- Unterschrift der Gemeinde- und der Vizevorstehung
Ehrungsreglement
Art. 5 Ehrung von Vereinsjubilaren
a) Organisation
Personen, die eine langjährige aktive Vereinszugehörigkeit in einem im Vereinsverzeichnis in
der Kategorie «Dorfverein» (Vereinsreglement) geführten Verein vorweisen können werden
durch die Gemeinde geehrt. Ebenso geehrt werden langjährige Dirigenten des Musikvereins
und des Gesangvereins.
Die Vereine teilen der Gemeindeverwaltung auf Anfrage im Januar des jeweiligen Jahres mit,
welche Vereinsmitglieder für die Ehrung langjähriger aktiver Vereinszugehörigkeit zu ehren
sind. Die Ehrung erfolgt in der Regel im November im Rahmen eines von der Gemeinde
organisierten Anlasses.
Unter aktiver Vereinszugehörigkeit wird verstanden, wer sich durch eine persönliche
Teilnahme im Verein engagiert.
b) Vereinsmitglieder
Vereinsmitglieder werden jeweils bei 30, 40, 50, 60 und 70 Jahren aktiver Mitgliedschaft mit
einem Gutschein im Wert von CHF 500, einer Urkunde und einem Blumenstrauss geehrt.
c) Dirigenten
Dirigentinnen und Dirigenten werden nach 20- sowie 30-jähriger Dirigententätigkeit mit einem
Gutschein im Wert von CHF 500, einer Urkunde und einem Blumenstrauss geehrt.
Art. 6 Ehrung für besondere Verdienste
Persönlichkeiten, die ausserordentliche Leistungen erbracht oder sich durch anderweitige
Tätigkeiten besonders verdient gemacht haben werden durch die Gemeinde geehrt.
Die Organisation und Art der Ehrung bleibt in der Regel der Gemeindevorstehung überlassen
(z.B. Empfang, Gratulation in den Medien, Essen mit der Gemeindevorstehung etc.).
Nachfolgend eine nicht abschliessende Aufzählung:
Sport Personen, die herausragende sportliche Leistungen erbracht
haben sowie Funktionäre, die im sportlichen Bereich besondere
Verdienste erworben haben (z. B. Sporterfolge bei Olympiade).
Soziale, gesellschaftliche
und kulturelle Verdienste
Personen, die sich durch besondere Verdienste im sozialen,
gesellschaftlichen, kulturellen oder einem anderen Bereich über
einen längeren Zeitraum zum Wohl und Ansehen der Gemeinde
eingesetzt oder sich durch einen ausserordentlichen,
gemeinnützigen Akt besonders hervorgetan haben.
Beruf, Forschung Personen, die im Rahmen ihres Berufes (z. B. Berufsolympiade)
oder der Forschung besondere Leistungen erzielt haben, die der
Heimatgemeinde zur Ehre gereichen.
Art. 7 Ehrung von Personen im öffentlichen Dienst
Personen, die in der Gemeinde im öffentlichen Dienst standen unter Berücksichtigung der
Dienstjahre werden durch die Gemeinde geehrt.
Bei Austritt aus dem Gemeindedienst erhalten die Gemeindevorstehung und die Mitglieder
des Gemeinderats unter Berücksichtigung der Dienstjahre ein Geschenk mit persönlicher Note
und Urkunde der Gemeinde Gamprin. Die Höhe der Geldsumme beim Austritt aus dem
Gemeinderat bzw. aus der Gemeindevorstehung legt der Gemeinderat der nachfolgenden
Legislaturperiode anhand eines Beschlusses fest.
Ehrungsreglement
Kommissionsmitglieder, Delegierte, Funktionsträger und Mitglieder von Arbeitsgruppen
werden nach Beginn einer jeden Mandatsperiode von der Gemeinde als Dank für die geleistete
Arbeit resp. für die Bereitschaft zur Mitarbeit zu einem Abendessen eingeladen.
Art. 8 Ehrung von Hochzeits- und Geburtstagsjubilaren
Ehepaare, die das Fest der Goldenen und Diamantenen Hochzeit etc. feiern und Personen,
die das 75., 80., 85., 90., 95., 100. und jedes weitere Lebensjahr vollendet haben, werden mit
einen Blumenstrauss sowie persönlichen Glückwünschen durch die Gemeindevorstehung am
Tag des Jubiläums bzw. Geburtstags geehrt.
III. Schlussbestimmungen
Art. 9 Aufhebung des bisherigen Reglements
Mit diesem Reglement wird das «Reglement für Ehrungen durch die Gemeinde Gamprin» vom
09. März 1988 aufgehoben.
Art. 10 Inkrafttreten
Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2024
genehmigt und tritt per 01. Januar 2025 in Kraft.
Dieses Reglement wurde am 29. September 2026 an das Erscheinungsbild der Gemeinde
Gamprin angepasst.
Johannes Hasler
Gemeindevorsteher
