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title: "Regierungsratsbeschluss betreffend die Bezeichnung des amtlichen Kantonswappens"
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provisions: 1
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# Regierungsratsbeschluss betreffend die Bezeichnung des amtlichen Kantonswappens

## § 1 {#par_1}

1 Das Kantonswappen besteht aus einem vom Standpunkt des Beschauers
aus betrachtet sich nach rechts wendenden roten Bischofstab mit sieben Krabben am gebogenen Knauf. Der Stab liegt auf silbernem Grund und ist schwarz
eingefasst.
§ 2
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS –
2 100.11
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
09.03.1948 09.03.1948 Erlass Erstfassung GS –
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS –
3 100.11
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 09.03.1948 09.03.1948 Erstfassung GS –
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS –
100.111
23 - 1.1.1983
Regierungsratsbeschluss
betreffend die Bezeichnung des amtlichen
Kantonswappens
Vom 9. März 1948
GS –
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, im Hinblick darauf, dass eine
Beschreibung des amtlichen Kantonswappens fehlt, auf Antrag der Landeskanzlei, beschliesst:
1. Das Kantonswappen besteht aus einem vom Standpunkt des Beschauers
aus betrachtet sich nach rechts wendenden roten Bischofstab mit sieben
Krabben am gebogenen Knauf. Der Stab liegt auf silbernem Grund und ist
schwarz eingefasst.
2. Für die Masse des Bischofstabes gilt der beiliegende Plan.
100.112
Wappen des Kantons Basel-Landschaft
Verhältnismasse bezogen auf die Länge des Mittelbalkens
100.113
23 - 1.1.1983
