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title: "Eigentümerstrategie der Gemeinde Glarus für cura unita glarus"
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# Eigentümerstrategie der Gemeinde Glarus für cura unita glarus

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Datum
Reg.Nr.
Person
Funktion
E-Mail
Direkt
15.12.2022
18.00 / 2022-447
Wild Claudia
Departementsleiterin Gesellschaft und Gesundheit
claudia.wild@glarus.ch
+41 58 611 86 45
Eigentümerstrategie der Gemeinde Glarus für cura unita glarus
Inhalt
1 Allgemeines ........................................................................................................... 2
1.1 Zweck der Eigentümerstrategie ............................................................................ 2
1.2 Grundauftrag .......................................................................................................... 2
2 Ziele ...................................................................................................................... 2
2.1 Politische Ziele ....................................................................................................... 2
2.2 Versorgungsziele ................................................................................................... 3
2.3 Unternehmerische Ziele ........................................................................................ 3
2.4 Wirtschaftliche Ziele............................................................................................... 3
2.5 Ökologische Ziele .................................................................................................. 3
2.6 Soziale Ziele ........................................................................................................... 3
2.7 Kommunikation ...................................................................................................... 4
3 Zusammenarbeit und Kooperation ......................................................................... 4
4 Kontrolle und Aufsicht ............................................................................................ 4
5 Schlussbestimmungen........................................................................................... 4
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1 Allgemeines
cura unita glarus (nachfolgend: "Institution") ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Institution
der Gemeinde Glarus. Sie sichert der Bevölkerung in Glarus attraktive, zeitgemässe und auf die
Bedürfnisse zugeschnittene Angebote in den Bereichen Beratung, Betreuung, Hilfe und Pflege.
Der Verwaltungsrat der Institution ist gegenüber dem Gemeinderat für die Einhaltung der Eigentümerstrategie verantwortlich.
1.1 Zweck der Eigentümerstrategie
Die Eigentümerstrategie ist ein Führungs- und Aufsichtsinstrument des Gemeinderates und
stellt sicher, dass die Tätigkeiten der Institution den Interessen der Gemeinde Glarus als Eigentümerin entsprechen. Der Gemeinderat steuert über die Eigentümerstrategie die grundsätzliche
und langfristige Entwicklung der Institution. Die Eigentümerstrategie dient somit als Steuerungsinstrument und als Rahmen für die vom Verwaltungsrat der Institution festzulegende Unternehmensstrategie.
Im Rahmen der Grundlagen (siehe unten, Kap. 1.2), dieser Eigentümerstrategie sowie der Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton Glarus und der Gemeinde Glarus hat die Institution volle
unternehmerische Freiheit. Der Verwaltungsrat der Institution trägt die Verantwortung für die
Betriebsführung, insbesondere für Personal- und Sachentscheidungen, das betriebswirtschaftliche Ergebnis und das unternehmerische Risiko.
1.2 Grundauftrag
Die Institution stellt in der Gemeinde Glarus die Versorgung im Bereich der ambulanten Hilfe
und Pflege, der Wohnangebote mit Serviceleistungen (intermediäre Strukturen) und im stationären Langzeitpflegebereich sicher.
Die Grundlagen zur Erfüllung der Aufgaben bilden:
- das kantonale Pflege- und Betreuungsgesetz vom 5. September 2021 sowie die dazugehörige
Verordnung vom 29. November 2022,
- Ergebnisbericht KPMG Versorgungsplanung der Langzeitpflege des Kanton Glarus vom Mai
2022,
- das kantonale Konzept Stärkung der Langzeitpflege vom 14. November 2017,
- die Anstaltsordnung "cura unita glarus" vom 10. Juni 2022,
- das Generationenleitbild der Gemeinde Glarus vom 27. März 2015,
- die Legislaturziele der Gemeinde Glarus.
Die Institution erfüllt ihren Zweck durch den Betrieb, Erstellung respektive Umbau und Unterhalt
von Alterszentren und Wohnungen sowie den Betrieb einer Spitex.
2 Ziele
2.1 Politische Ziele
Die Institution berücksichtigt die kantonalen und kommunalen Grundlagen der Gesundheitsversorgung und reagiert flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen und neue Anforderungen.
Die Institution ist in ihren Handlungen und Äusserungen politisch neutral.
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2.2 Versorgungsziele
Das Angebot der Institution orientiert sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung und an den
Versorgungszielen des Kantons und der Gemeinde Glarus, ist in der Versorgungskette gut vernetzt und stellt eine qualitativ hochstehende und bedarfsgerechte Pflege und Betreuung sicher.
2.3 Unternehmerische Ziele
Die Institution ist wettbewerbsfähig, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und kundenorientiert zu führen. Einzelne Dienstleistungen können auch für Dritte angeboten werden.
Die Institution beobachtet die Entwicklung im Bereich der Gesundheitsversorgung sowie die demografische Entwicklung und bietet bedarfsgerechte sowie innovative Dienstleistungen an.
Die Institution sorgt für eine effiziente Leistungserbringung durch Nutzung von Synergien und
von Potenzialen moderner Technologien.
2.4 Wirtschaftliche Ziele
Die Institution wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Kantons und der Gemeinde so
geführt, dass die Vollkosten durch die Erlöse gedeckt sind und damit der Unternehmenswert
nachhaltig sichergestellt ist.
Dies betrifft insbesondere:
- Die Institution hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keine wesentlichen Gewinnabsichten. Die Kapitalbasis ist zu erhalten und sinnvoll weiter zu entwickeln. Die Tarife und Taxen
sind wettbewerbsfähig.
- Die Betriebsimmobilien entsprechen den Bedürfnissen der Bewohnerschaft und der Mitarbeitenden und ermöglichen effiziente betriebliche Abläufe. Instandhaltung und Instandsetzung der Betriebsimmobilien erfolgen auf der Basis einer Strategie.
- Investitionen finanziert die Institution grundsätzlich selber. Bei Deckungslücken kann der
Verwaltungsrat beim Gemeinderat einen Antrag zur Mitfinanzierung stellen.
Zeichnet sich ab, dass die wirtschaftlichen Ziele nicht erreicht werden, erwartet der Gemeinderat, dass der Verwaltungsrat im Rahmen seiner Handlungskompetenzen Massnahmen ergreift,
um die Zielgrössen zu erreichen. Liegen die notwendigen Massnahmen nicht in seinem Kompetenzbereich, unterbreitet er die Vorschläge dem Gemeinderat.
2.5 Ökologische Ziele
Die Institution unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeit die Gemeinde Glarus beim Erreichen ihrer strategischen Ziele in den Bereichen Energie, Ökologie und Umwelt.
2.6 Soziale Ziele
Der Verwaltungsrat hat bei der Festlegung der Unternehmensstrategie und bei ihrer Umsetzung
die soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden, den Bewohnenden, den Klientinnen
und Klienten sowie gegenüber den Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern wahrzunehmen.
Dies betrifft insbesondere:
- Die Institution achtet in allen Tätigkeitsbereichen auf die Selbstbestimmung und die Rechte
der Bewohnerschaft und Klientschaft und legt grossen Wert auf die Betreuungsqualität und
einen angenehmen Wohnraum.
- Die Institution ist ein fairer und verlässlicher Arbeitgeber, welcher den Mitarbeitenden herausfordernde Arbeit zu attraktiven Anstellungsbedingungen bietet.
- Alle Mitarbeitenden haben die gleichen Chancen für die berufliche Entwicklung. Die Höhe
der Besoldung richtet sich nach sachlichen Kriterien (Funktion, Verantwortung, Ausbildung,
Erfahrung). Es gibt keine Diskriminierungen.
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- Die Institution investiert in die Berufsbildung und in die Ausbildung von Fachpersonal und
leistet damit einem aktiven Beitrag zur Sicherung des Berufsnachwuchses.
- Der bedarfsgerechten Fort- und Weiterbildung wird grossen Stellenwert beigemessen.
2.7 Kommunikation
Die Institution informiert ihre Anspruchsgruppen rechtzeitig, transparent und offen. Sie sorgt für
ein positives Image gegen aussen.
Die Institution berücksichtigt bei ihrer Kommunikation nach aussen, dass sie eine selbständig
öffentlich-rechtliche Institution im Eigentum der Gemeinde Glarus ist und damit auch deren Interessen als Eigentümerin zu berücksichtigten hat. Die Kommunikation darf den Gesamtinteressen der Gemeinde nicht entgegenstehen und ist mit ihr abzusprechen.
3 Zusammenarbeit und Kooperation
Die Institution erbringt ihre Dienstleistungen selbst oder durch Dritte, sofern dies wirtschaftlich
und sachgerecht ist.
Im Weiteren koordiniert und vernetzt sie sich mit den wesentlichen Schnittstellenpartnern.
Die Institution kann strategische Partnerschaften und/oder Beteiligungen eingehen oder Übernahmen vollziehen, sofern damit die Eigenwirtschaftlichkeit nachhaltig gesichert und/oder die
Markposition verbessert wird. Vorbehalten bleibt die Genehmigung durch den Gemeinderat im
Sinne von Art. 8 Abs. 2 Bst. g in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 der Anstaltsordnung.
4 Kontrolle und Aufsicht
Die Institution führt ein zweckmässiges Risikomanagement und ein Internes Kontrollsystem.
Die Aufsicht richtet sich nach dem Konzept zur Wahrnehmung der Aufsicht des Gemeinderates
Glarus über die Gemeindebetriebe.
5 Schlussbestimmungen
Die Eigentümerstrategie ist unbefristet. Sie wird mindestens alle vier Jahre, in der Regel zu Beginn einer neuen Legislaturperiode, vom Gemeinderat nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat der Institution überprüft und gegebenenfalls angepasst.
