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title: "Verordnung des BLW über Sortenkataloge und Sortenlisten landwirtschaftlich genutzter Pflanzenarten"
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# Verordnung des BLW über Sortenkataloge und Sortenlisten landwirtschaftlich genutzter Pflanzenarten

## Art. 1 Kataloge und Listen in den Anhängen {#art_1}

Diese Verordnung enthält in ihren Anhängen die folgenden Kataloge und Listen:
Katalog / Liste
Anhang
a. Sorten der Getreidearten:
1. deren Saatgut produziert, anerkannt und als
anerkanntes Material in Verkehr gebracht werden darf
Anhang 1 Liste A
2. deren Saatgut produziert und anerkannt, nicht aber
in Verkehr gebracht werden darf
Anhang 1 Liste B
b. Kartoffelsorten, deren Pflanzgut anerkannt und als
anerkanntes Material in Verkehr gebracht werden darf
Anhang 2
c. Sorten der Futterpflanzenarten, deren Saatgut anerkannt und
als anerkanntes Material in Verkehr gebracht werden darf
Anhang 3
d. Sorten der Öl- und Faserpflanzenarten, deren Saatgut
anerkannt und als anerkanntes Material in Verkehr gebracht werden darf
Anhang 4
e. Betarübensorten, deren Saatgut anerkannt und als
anerkanntes Material in Verkehr gebracht werden darf
Anhang 5
f. Sorten der Gemüsearten, deren Saatgut anerkannt und
als anerkanntes Material und als Standardmaterial in
Verkehr gebracht werden darf
Anhang 6
g. Sorten der Obstarten, deren Vermehrungsmaterial
anerkannt und als anerkanntes Material in Verkehr gebracht werden darf
Anhang 7
h. Rebsorten,
1. deren Vermehrungsmaterial anerkannt
und als anerkanntes Material in Verkehr gebracht
werden darf
Anhang 8 Liste A
2. deren Vermehrungsmaterial als Standardmaterial
produziert und in Verkehr gebracht werden darf
Anhang 8 Liste B
i. Sorten, die aus dem Katalog gestrichen wurden, deren
Saatgut aber noch bis zum aufgeführten Datum in Verkehr
gebracht werden darf
Anhang 9
j. Verantwortliche für die Erhaltungszüchtung der in den
Anhängen 1–6 aufgeführten Sorten
Anhang 10

## Art. 2 Aufhebung bisherigen Rechts {#art_2}

Die Sortenkatalog-Verordnung vom 7. Dezember 1998 wird aufgehoben.
[AS 1999 429; 2000 626; 2004 2711; 2012 2835]

## Art. 3 Änderung bisherigen Rechts {#art_3}

…
Die Änderungen können unter AS 2013 1947 konsultiert werden.

## Art. 4 Inkrafttreten {#art_4}

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
