---
title: "Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Abbruchprämie"
id: a0894152-4dbe-4653-a602-67260a247c46
authority: vs
place: "Valais"
applies_also_from: [ch]
kind: ordinance
in_force: true
number: "701.100"
publisher_url: https://lex.vs.ch/data/701.100/de
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/a0894152-4dbe-4653-a602-67260a247c46
language: de
in_force_from: 2026-10-23
date_basis: retrieved
status: consolidated
source_url: https://www.lexfind.ch/tol/35677/de
read_on: 2026-10-23
sha256: fc4c6d573162ad49bd8850c9cb1f863e30f9af391e5af94476bb8a1adbb79d52
provisions: 2
---

# Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Abbruchprämie

## Art. 1 {#art_1}

Berechnung der Abbruchprämie
1 Auf Grundlage des Entscheides der zuständigen Behörde, mit dem der
Grundsatz und die Höhe der Abbruchprämie festgelegt wurden, sowie der
Konformitätsbescheinigung entrichtet die Dienststelle für Raumentwicklung
eine Abbruchprämie, die je nach Art der abgerissenen Objekte festgelegt
und nach Volumen oder Fläche berechnet wird.
2 Es werden folgende Beträge ausbezahlt:
Typen von Bauten und Anlagen
Typologie Pauschalansätze pro
m²/³ in Franken
Gebäude oder Gebäudeteile,
welche für den Aufenthalt oder
die Aufnahme von Personen
bestimmt sind (z. B. Wohnhaus, Gastronomie, Schule
usw.)
leicht 28
teilweise-massiv 30
massiv 32
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
701.100
Typen von Bauten und Anlagen
Typologie Pauschalansätze pro
m²/³ in Franken
Gebäude oder Gebäudeteile
für industrielle, handwerkliche
oder gewerbliche Zwecke,
landwirtschaftliche Betriebsgebäude für die Tierhaltung, Tierpflege oder den Gartenbau (mit
Innenausbau)
leicht 15
teilweise-massiv 17
massiv 20
Lager-/Zwischenlagergebäude,
Halle, Schuppen, Scheune,
Remise, Depot (ohne Innenausbau)
leicht 10
teilweise-massiv 12
massiv 15
Verschiedene, teilweise unterirdische Bauten und Anlagen
(z. B. Rückhaltebecken, Güllegrube, Laufsteg, Steg,
Schwimmbäder usw.)
Kleinbauten und Nebenanlagen (z.B. Hütten, Garagen,
Carport, Holzschuppen,
Gewächshäuser usw.)
Silos und ähnliche Anlagen Beton 20
Kunststoff/Metall 15
Leichte, wiederverwendbare
Konstruktion (z.B. Folientunnel
für landwirtschaftliche Nutzung,
Gemüseanbau oder Gartenbau, Bienenstock, Jurte, Container usw.)
Erschliessungsstrassen sowie
Lager- und Abstellflächen
Belag 24
701.100
Typen von Bauten und Anlagen
Typologie Pauschalansätze pro
m²/³ in Franken
Beton 12
andere 7
Übrige Bauten und Anlagen von der zuständigen
Behörde festzulegender
Betrag
3 Ausnahmesituationen, die insbesondere den Einsatz eines Helikopters
oder die Installation einer Seilbahn erfordern, werden nach Vorlage eines
Kostenvoranschlags individuell geprüft und erfordern eine vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde.

## Art. 2 {#art_2}

Schlussbestimmung
1 Diese Verordnung gilt ab ihrem Inkrafttreten.
2 Entscheide, die nach ihrem Inkrafttreten getroffen werden, unterliegen ihren Bestimmungen.
701.100
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
14.10.2026 01.10.2026 Erlass Erstfassung RO/AGS 2026-125
701.100
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation
Erlass 14.10.2026 01.10.2026 Erstfassung RO/AGS 2026-125
