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title: "Reglement für die Schulteams der städtischen Volksschulen im Rahmen des Projektes\\\"Reforum\\\" (flächendeckende Einführung von Schulleitungen) Beschluss der Zentralschulpflege"
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provisions: 5
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# Reglement für die Schulteams der städtischen Volksschulen im Rahmen des Projektes\"Reforum\" (flächendeckende Einführung von Schulleitungen) Beschluss der Zentralschulpflege

## Art. 1 {#art_1}

Anwendung
Das Team einer Schuleinheit erfüllt die Aufgaben des Hauskonventes gemäss Artikel 1–4 der Verordnung betreffend die
Hauskonvente, die Kreis- und die Hausämter der Volksschule
(ZS-Beschluss vom 23. März 1993), mit den nachfolgenden
Änderungen und Ergänzungen.

## Art. 2 {#art_2}

Grundsatz der Teamzugehörigkeit und Teamzusammensetzung
Die Zugehörigkeit zum Schulteam beinhaltet Mitsprache, Mitbestimmung und die Verpflichtung zur Mitarbeit.
Dem Schulteam gehören an:
Mit einem Anstellungsverhältnis im Umfang von mindestens 10
Wochenlektionen in der betreffenden Schuleinheit:
- Klassen- und Fachlehrpersonen der Volksschule
- Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrpersonen
- alle Kindergartenlehrpersonen
Mit einem Anstellungsverhältnis von mindestens 40%:
- Hortleiterinnen und Hortleiter
- Hauswartinnen und Hauswarte
- Schulzozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
Mitarbeitende mit geringeren Pensen wie Hortmithilfen, Lehrpersonen der Jugendmusikschule, Lehrpersonen der heimatlichen Sprache und Kultur, Lehrpersonen des heilpädagogischen
Förderunterrichts, sowie weitere Angestellte können jeweils auf
Beginn eines Schuljahres auf Antrag, für das laufende Schuljahr, mit beratender Stimme in den Kreis des Teams aufgenommen werden.

## Art. 3 {#art_3}

Aufgaben und Kompetenzen
Dem Schulteam obliegen folgende Aufgaben:
- Geschäfte zur Regelung des Schulalltages
- Die Organisation von Schulanlässen
- Die Nomination für personelle Besetzung von Schulleitung
und Hausämtern im Rahmen der vorgegebenen Abläufe
- Die Nominierung aller Vertretungen der Schuleinheit in andere Gremien

## Art. 4 - Festlegen und Umsetzen der schulbezogenen Entwicklungsprojekte {#art_4}

Organisation und Mitarbeitsverpflichtung
4.1 Für die Einberufung und Organisation aller Anlässe ist die
Schulleitung verantwortlich. Sie führt in den Sitzungen des
Schulteams den Vorsitz.
4.2 Sitzungen sind in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit,
«Reforum» Anlässe gemäss Vorgaben des Projektlenkungsausschusses «Reforum» und den kantonalen Vorgaben anzusetzen.
4.3 Die Teilnahme an Anlässen des Schulteams ist für die
Teammitglieder obligatorisch.
4.4 Abwesende haben sich bei der Schulleitung schriftlich zu
entschuldigen.
4.5 Die Schulleitung kann unter Berücksichtigung von besonderen Verhältnissen für Horte und Hausdienste Sonderregelungen treffen.
4.6 Kooperationspartner der Schuleinheit wie:
- Nichtteammitglieder
- Lehrpersonen der Kurse für Heimatliche Sprache und
Kultur
- Lehrpersonen der Jugendmusikschule
- Elternvertretungen
- andere
können von der Schulleitung von Fall zu Fall mit beratender
Stimme zu Anlässen des Schulteams zugezogen werden.

## Art. 5 {#art_5}

Stimmrecht
5.1 Alle Teammitglieder sind stimmberechtigt.
5.2 Bei Stimmengleichheit steht der Schulleitung der Stichentscheid zu.
2. Die Bestimmungen dieses Reglements gelten für alle Schulteams von geleiteten Volksschulen der Stadt Zürich und gehen
abweichenden Regelungen der Verordnung über die Hauskonvente, die Kreis- und die Hausämter (ZS-Beschluss vom
23. März 1993)1 vor.
1 AS 41, 249
