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title: "Abkommen zwischen den Regierungen der Schweiz und Kolumbiens"
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# Abkommen zwischen den Regierungen der Schweiz und Kolumbiens

## Abkommen zwischen den Regierungen der Schweiz und Kolumbiens {#text}

0.632.292.631Nicht löschen bitte " " !! (Stand am 5. November 1999)
0.632.292.631
Übersetzung
Abkommen
zwischen den Regierungen der Schweiz
und KolumbiensAbgeschlossen am 27. November 1979
Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. März 1980
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 1980
AS 1985 930; BBl 1980 I 877
Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
Art. 1 Abs. 1 Bst. d des BB vom 19. März 1980 (AS 1980 1558)
Diese Vereinbarung enthält die Ergebnisse der Diskussionen und Verhandlungen, die im Rahmen der Tokio‑Runde und in den Besprechungen über den Beitritt Kolumbiens zum GATT zwischen den kolumbianischen und schweizerischen Behörden geführt worden sind.
1. In Beantwortung eines Begehrens der Schweiz hat Kolumbien eine Anzahl Produkte (Anhang 1) in seine Liste der Zoll‑Bindungen (Liste LXXVI-Kolumbien) aufgenommen. Kolumbien ist bereit, der Schweiz die Rechte eines ursprünglichen Verhandlungspartners für diese Produkte einzuräumen.
2. Kolumbien nimmt vom Interesse der Schweiz an einer vorrangigen Zollverhandlung im Sinne von Anhang 2 Kenntnis, sobald seine Handels‑, Finanz‑ und Entwicklungsbedürfnisse dies gestatten.
3. Die Schweiz wird auf Begehren Kolumbiens ein jährliches Kontingent von 45 Tonnen für Nelken (0603.10) eröffnen. Dieses Kontingent wird für die Dauer von 5 Jahren gewährt, worauf die Frage der Verlängerung dieses Regimes mit Kolumbien zu prüfen sein wird. Kolumbien wird das Recht eingeräumt, Konsultationen über das Funktionieren dieses Kontingentes zu verlangen. Zudem ist die Schweiz bereit, Kolumbien das Recht einer ursprünglichen Verhandlungspartei für die Position 0801.20 (Bananen) einzuräumen.
4. Anhang 3 führt diejenigen Produkte auf, die in der dem Genfer Protokoll (1979) beigefügten Liste der schweizerischen Zollkonzessionen enthalten und von Interesse für Kolumbien sind. Überdies enthält Anhang 4 die Liste derjenigen Produkte, die Gegenstand autonomer und präferenzieller Konzessionen seitens der Schweiz im Rahmen der Gruppe «tropische Produkte» und in Beantwortung von Begehren der Länder des Andenpaktes gebildet haben.
Geschehen in Genf am 27. November 1979.
Für die
Delegation der Schweiz:
Für die
Delegation Kolumbiens:
A. Dunkel
Felipe Jaramillo
Anhänge:
1. Liste der Produkte, die in der Liste der Bindungen Kolumbiens enthalten sind und für welche die Rechte einer ursprünglichen Verhandlungspartei gewährt werden
2. Liste der Produkte, die für die Schweiz von Interesse sind
3. Liste der Produkte, die für Kolumbien von Interesse sind
4. Liste der Produkte, die Gegenstand autonomer und präferenzieller Konzessionen der Schweiz zugunsten des Andenpaktes bildeten
SR 632.10 Anhang
SR 0.632.231
Anhang 1Produkte, die in der Liste der Zollbindungen Kolumbiens
enthalten sind und die Schweiz interessieren und für welche
die Rechte einer ursprünglichen Verhandlungspartei gewährt werdenZollnummer
Produktebeschreibung*
29.14.02.43
Monomere Vinylazetate
84.19.02.00
Maschinen und Apparate für das Abfüllen, Etikettieren oder Verschliessen von Flaschen, Büchsen, Säcken und anderen Behältnissen; für die Versetzung von Getränken mit Kohlensäure
84.19.03.99
Maschinen und Apparate für das Verpacken, Einfüllen
oder Umhüllen von Waren, ausgenommen diejenigen für das Umhüllen von Zigaretten in Cellophan
84.45.07.01
Schleif‑ und Schärfmaschinen
84.61.11.00
Kugelventile
85.01.06.99
Mehrphasenmotoren, von mehr als 100 PS
85.01.11.04
Transformatoren von mehr als 10 000 KVA
90.16.02.03
Längenmessinstrumente
90.28.02.99
Manometer
*
Übersetzung des spanischen Originaltextes
Anhang 2Produkte, für welche die Schweiz ein Interesse
an Zollsenkungen hatZolltarifnummer
Produktebeschreibung
3003.0299
Medikamente
3304.00
Aromastoffe
6402.8900
Schuhe
8501
Generatoren
8503
Batterien
8519
Unterbrecher
Kap. 91
Uhren
Schweizerische Textilspezialitäten
Anhang 3Produkte, die in der Liste der schweizerischen Zollkonzessionen
enthalten sind und Kolumbien interessierenZolltarif-
nummer
Produktebeschreibung
Zollanansatz gemäss MFN‑Konzession
Fr.
3811.
Desinfektionsmittel, Insecticide, Fungicide
20
– andere
9.—
4102.
Leder von Tieren der Rindviehgattung, Rossleder usw.
54
– 150 g oder weniger
77.—
4603.
Korbmacher‑ und Flechtwaren
22
– gebeizt usw., verziert
41.—
5501.
Baumwolle
10
– roh
–.10
5509.
Andere Gewebe aus Baumwolle
40
– buntgewebt, über 200 g je m2
145.—
5803.
01
Tapisserien, handgewebt und mit Nadel
250.—
6202.
Bettwäsche, Tischwäsche usw.
42
– andere
185.—
7102.
Edelsteine
10
– roh
1.—
9703.
Anderes Spielzeug, Modelle zum Spielen
20
– aus anderen Stoffen
54.—
SR 632.10 Anhang
Anhang 4Liste der Produkte, die Gegenstand von autonomen
und präferenziellen Konzessionen der Schweiz
zugunsten des Andenpaktes bildetenErweiterung des schweizerischen Präferenzenschemas in Beantwortung von Begehren der Länder des Andenpaktes:
Zolltarifnummer
Produktebeschreibung
Zollansatz
Präferenzzoll
Fr.
Fr.
0603.
Blumen und Blumenknospen,
geschnitten
10
– Nelken
25.—
frei
08.01
Datteln, Bananen, Ananas usw.
30
– andere
7.50
frei
1704.
30–54
Zuckerwaren, ohne Kakao
53.— + bT*
frei + bT**
(GATT 90.–)
1803.
01
Kakaomasse (Kakaopaste),
auch entfettet
40.—
frei
1804.
01
Kakaofett (Kakaobutter) und Kakaoöl
2.50
frei
1805.
01
Kakaopulver, nicht gezuckert
40.—
20.—
1806.
Schokolade und andere kakaohaltige Nahrungsmittelzubereitungen:
30
– andere
50.—
40.—
2004.
Früchte, Fruchtschalen, Pflanzen und Pflanzenteile, mit Zucker konserviert
ex
20
– andere:
Ananas
45.—
34.—
Passionsfrüchte,
Litchies und Jackfruits
45.—
frei
2006.
Früchte in anderer Weise zubereitet
oder konserviert, mit oder ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol
20
– Ananas
25.—
19.—
ex
30
– andere:
tropische Früchte sowie Passions-
früchte, Litchies und Jackfruits
30.—
frei
*
bT = beweglicher Teilbetrag
**
Beseitigung des (festen) Industrieschutz‑Elementes
2007.
Fruchtsäfte und Gemüsesäfte, nicht
gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit oder ohne Zusatz von Zucker
ex
42
andere:
– aus tropischen Früchten sowie
Passionsfrüchten usw.
28.—
frei
ex
50
– – in Glasflaschen von 2 dl oder
weniger
30.—
frei
ex
52
– – – andere: aus tropischen Früchten sowie Passionsfrüchten, Litchies und Jackfruits
70.—
frei
2304.
01
Ölkuchen, Oliventrester und andere Rückstände von der Gewinnung pflanzlicher Öle, ausgenommen Öldrass
–.20
frei
