---
title: "Reglement über die familien- und schulergänzende Betreuung"
id: a1cd58cd-a577-47b8-8541-d9231e4391d8
authority: bfs1707
place: "Risch"
applies_also_from: [zg, ch]
kind: communal_act
in_force: true
number: "4.1-1"
publisher_url: https://risch.tlex.ch/app/de/texts_of_law/4.1-1
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/a1cd58cd-a577-47b8-8541-d9231e4391d8
language: de
in_force_from: 2024-08-01
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://risch.tlex.ch/app/de/texts_of_law/4.1-1
read_on: 2026-11-01
sha256: d64944535a6f804d759afebbc3a192bc16a5989bdffaa13d08790bf27869208c
provisions: 13
---

# Reglement über die familien- und schulergänzende Betreuung

## Art. 1 Geltungsbereich {#art_1}

1
Dieses Reglement regelt das Angebot, die Anspruchsbedingungen, die Zuständigkeiten und Finanzierung der von der Gemeinde Risch und von Dritten geführten familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten für Kinder. *

## Art. 2 Ziel {#art_2}

1
Die gemeindeeigenen und subventionierten privaten Angebote an familien- und schulergänzender Betreuung haben folgende Zielsetzungen:
a) *
Bereitstellung eines Betreuungs- und Begleitungsangebots
b)
Schaffung von öffentlichen und allgemein zugänglichen Angeboten
c)
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
d)
Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Angebotes
e) *
Verbesserung der sozialen und sprachlichen Integration und der Chancengerechtigkeit der Kinder

## Art. 3 Angebot {#art_3}

1
Die Gemeinde Risch sorgt für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an familien- und schulergänzender Betreuung: *
a)
für Kinder im Vorschulalter
b)
für Kinder ab Schuleintritt bis zum Ende der Primarschulzeit (Modulare Tagesschule)
2
Die Gemeinde kann das Angebot durch eigene Angebote oder durch Angebote Dritter sicherstellen und dafür Leistungsvereinbarungen abschliessen. *
3
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte. *

## Art. 4 <strong>*</strong> &hellip; {#art_4}

&hellip;

## Art. 5 Modulare Tagesschule {#art_5}

1
Die Gemeinde Risch bietet die Modulare Tagesschule für Kindergarten- und Primarschulkinder der Schulen der Gemeinde Risch an. *
2
&hellip; *
3
Die Betreuungsangebote sind freiwillig und finden an allen Schultagen statt. Sie können einzeln, d.h. modular, in Anspruch genommen werden. *
4
&hellip; *
5
Der Gemeinderat legt den Umfang des Angebots fest. *

## Art. 6 Aufnahme {#art_6}

1
Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Risch können ab dem Eintritt in den Kindergarten bis zum Ende der Primarschule die gemeindeeigenen Angebote nutzen. *
2
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einem bestimmten Betreuungsangebot. *
3
&hellip; *

## Art. 7 Gemeinderat {#art_7}

1
Der Gemeinderat ist zuständig für die Bewilligung der Angebote. Ihm steht die Aufsicht über die Angebote zu.
2
Der Gemeinderat legt die Ausgestaltung des Betreuungsangebotes sowie die Anzahl der angebotenen Plätze fest. *
3
Der Gemeinderat erlässt die Ausführungsbestimmungen. Er regelt insbesondere:
a)
die Bewilligung und Aufsicht über die Betreuungsangebote
b) *
den Betrieb der Angebote (Modulare Tagesschule)
c)
die Elternbeiträge
d)
Gründe und das Verfahren betreffend Ausschluss von den Betreuungsangeboten

## Art. 8 Abteilungsleitung {#art_8}

1
Die Abteilungsleitung, der die Betreuungsangebote organisatorisch zugeordnet sind, haben folgende Aufgaben: *
a)
Sicherstellung des Betriebs
b)
Personalführung der Stellenleitung
c)
Erlass von Verfügungen über die Nichtaufnahme respektive den Ausschluss
d)
Einhaltung der Qualitätsanforderungen, die sich aus kantonalen bzw. bundesrechtlichen Bestimmungen ergeben
2
Die Aufgaben der Abteilungsleitung können vom Gemeinderat an eine untergeordnete Stelle, soweit diese den Stellenleitungen der Betreuungsangebote vorgesetzt sind, delegiert werden.

## Art. 9 Stellenleitung Modulare Tagesschule <strong>*</strong> {#art_9}

1
Der Stellenleitung obliegt die fachliche, pädagogische, personelle sowie organisatorische Führung der jeweiligen Betreuungseinrichtung.
2
Die Stellenleitung ist für das Qualitätsmanagement im Betrieb verantwortlich. Dazu gehören Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung.

## Art. 10 <strong>*</strong> Kostentragung {#art_10}

1
Die Kosten der Betreuungsangebote der Gemeinde Risch werden durch Beiträge der Erziehungsberechtigten, der Gemeinde sowie allfällige Beiträge Dritter getragen.
2
Die Kosten der Modularen Tagesschule umfassen insbesondere Personal-, Verpflegungs- und Materialkosten sowie die Bereitstellung der Infrastruktur und des Unterhalts.

## Art. 11 <strong>*</strong> Beiträge {#art_11}

1
Die Beiträge der Erziehungsberechtigten werden durch die jeweiligen Anbieter des Betreuungsangebots festgelegt.
2
Die Beiträge der Erziehungsberechtigten bei gemeindeeigenen Angeboten bzw. die Beiträge der Gemeinde bei Angeboten Dritter werden abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten festgelegt.
3
Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in der Gemeinde, deren betreute Kinder ebenfalls in der Gemeinde Wohnsitz haben.
4
Der Gemeinderat kann weitere Anspruchsbedingungen formulieren.
5
&hellip; *

## Art. 12 Rechtsmittelverfahren {#art_12}

1
Die Rechtspflege richtet sich nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz) vom 1. April 1976 (BGS 162.1). *

## Art. 13 Datenschutz <strong>*</strong> {#art_13}

1
Die zuständigen Abteilungen und die Angebote der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung dürfen Informationen soweit austauschen, als diese zur Überprüfung und Klärung der Beitragsberechtigung und der Abrechnung dienen.
2
Folgende Daten dürfen ausgetauscht werden:
a)
Zwischen zuständiger Abteilung und Angeboten der familien- und schulergänzenden Betreuung: Name, Vorname, Adressdaten der Erziehungsberechtigten und des Kindes; Betreuungspensum; Angaben zur Rechnungsstellung und ‑begleichung
b)
Zwischen zuständiger Abteilung und Steueramt: Name, Vorname, Adressdaten der Erziehungsberechtigten und des Kindes; Steuerziffern gemäss der Verordnung über die familien- und schulergänzende Betreuung
