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title: "Nr. 7517 - An der Aa II"
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# Nr. 7517 - An der Aa II

## before_first {#before_first}

~
u(1)
(J) Zug
Bebauungsplan An der Aa II
im o rdentlichen Ve rfahren ge mäss § 39 PBG
Situationsplan 1:1000
Plan Nr. 7517
Besch luss Stvdt rat Einleitu ng Vorprüfun g:
Vorprü f ungsbericht Baud irektion des Kantons Zug:
Grosser Gem einderat Vorlage Nr. 2773
1. Lesung irn Grassen Gemeinderat von Zug:
1. Publikation im Amtsb latt:
1. öffentliche Auflage:
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2773.3
2. Lesung/ Beschluss des Grassen Gemeinderates von Zug:
Der Pr äsident: Roman Burkard
2, Publika t ion im Amtsblau
2. öffentliche Auflage:
Vo n d er Baud ire kt ion genehmigt:
2 "9, - 6. JUNI 2014
D;;itu m: 26.9.2022
Rev.: 6.2.2023
Rev.: 31.10.2023
9. 11.2022
14 .3.2022
Bericht und Antrag des Stadtrilts vom 25.10.2022
24.1.2023
Nr. 20231 15 vom 13.4.2023 und Nr. 2023/16 vom 20.4.2023
13.4.2023 - 12.5.2023
Bericht und Antrag des St.idtrats vom 27.6.2023
Nr. 1779 vom 3.10.2023
Der Stadtschreiber: Martin Würmli
Nr. 2024/10 vorn 7.3.2024 und Nr. 2024113 vom 28.3.2024
7.3.2024 - 8.4 .2024
Der Baudirektor:
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5 2'681 '238.77 1'22 5',iQ3_SZ n 2'687 '05'1 .04 7'225'328.3 7 41 ;;.'681"06'1 .2.3 1'225"36 1.G7
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70 2'68 1'139.10 1'225'433.69 n 2"681 "039.38 1'225'335. /8 46 2'68'1'1.37.70 "1'225',131 2.3
11 2'68 1"1'56.76 1'225'427.11 29 2'681'038.99 1 '22~'335. '...l::i 47 2'c81'202 .15 7'225'3CJG,.D
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Legende
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[I] Innenhof/ Uchrhof {Lc1 g2 scr1 e:m c1ti sch)
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Abgrenzungslir·,if: fi,'1r Un t ergeschosse
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Zug;mg zum Hund ezwinger (Lage schematisch)
EG-N utzungen abgEScim m t Guf den
Quc11 r ':rfre irc1um (Lage ~chematisch)
.Ar~a ler::;chl i ess1.cng
(M IV, Fuss- un d Kc1d -.vege)
Areil lHschliessung (befestigte Fi2chen)
Ein- und A L.. sfo:ihrt Tiefgarage (l_c,ge schemat isch)
1\nlief erung (Lage sche mat i:;;chl
öffentliche r Fussweg (l_age sc: hermitisd 1)
Dffent liche Fuss - und Ra dwege, lid1te 3r~it e 4 m
(LJge schemai: i',Ch)
A ufst el lfläcl",e l"euerwehr (Lage und Anz;i h l sche m c1l1sch)
Erschliessu r,gsbe reich fü r 1J berO c, u ung Sch utze'lgel
gem:C.ss sc: par,:1 t;:,rn Be.villig ungs\;e rfah ren
® Oberird isch t' Parkpllitze (L i ge scherna1:isch}
@ Veloabstellp l~tze (L;ige schem c1 Lisch)
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Rü ckba u beste hender Fussweg / Kana l
Qu2 r::ie r pl,:;tz
,::;e-,1_all ete Platzflä ch e/ Gestc1 ltct,2r Übergc ngsberpicr
Giü nrau rn
unb,:~f escigte. wo sserd urch li:is\>ge i-=ldche
Siehbach offengelegt (Lcage sd1l-''TE:ilisch)
Ökol-Jgische Fläche
Baum p; oj c ktie n: (Lage un ci A. nzah l schemacis~J-,)
Unterflu rcc ntair,ei- (Lage ur,d An zahl ,c,ch ermtisch)
Ziff. ·1 / Abs
Z:ff. 4 / A'2.s. '1
Ziff. 4 / PJ:,s 1
Zi ff. 4 / Abs . 2
Ziff. 4 / 1'.\.bs. 4
Ziff 8 / .t·.b:-,. E
ur. s I Abs . o
Ziff. 8 / Abs. 4
Ziff. 9 / Al.is.
Ziff 9 _1 Ahs
Ziff. 9 i ACs. Z
Ziif. 9 / 1\bs. 3
Ziff. 9 / /,b~. 4
Ziff. S / Abs. 4
Ziff. 9 / Abs. 5
Z;tf. 9 / ;\bs. 6
Zitl 10 / .Abs. 3
ZiH 1'1 /Abs.2
Zifi. '13
Ziff. 13
Zii-f. 13
Ziff. 1 :~
z irr. u
Ziff 1 3
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Ziff. 1 3
Zi ff. 15
ZU BESCHLI ESSEN DE BAULI NIE
- #- · Auhuheb2nde Ba ,.J linie T2chnischc 1\n passung
ohne spezifr;d1e Beslirn rnu ng
IN FORM ATI O N Z U BAULINIEN
Gene r1 rnigt e Bau lir·,ie
Neue Spezialbau lir1ie {Gt!wi"i ss0rrc.1um) Beschlussf cJss ung im
sepa racer1\le; rah n,n
W EITERE INFO RM ATIONSINHALTE
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.A.bmessun,.:;er, Ric htpro_ieki: Hoch bcJuten
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Abrn essur·,gen Ri:::htprnjekt Fiscr.u-e ppe
('.ebäude be steh end ausserhalb Geltungsbereich
Baum hesteher1d (Lage und Anzahl s:::h em zr;:i sch)
Bau m projektiert/ bestehe nd a•Jsserh c1lb Geltungsbere ich
(Lage und f\r,z,:;h l schema t isch}
Ersch li2ss ung Richtp: üjekt pr ojektiert f proj ekt i 1crt c; u~~,crha!b Ciell u ngsber-eich
lntere':'ser·,lin ie SBB
P-:::: lizei Zu-/'Nl"gfah rt (Lag2 sche m a[i sch)
lie llungsd iensl Zu-/'Negfohr.: (L.:.gc sct-,ematisch)
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G\ii:;:z Zu -/'v"v'egfohrt (Lage schern cat isch)
ÖffentlJCh er Fussweg ousserha lb Pe rimeter (l .age schemc:t i:;ch)
Öffen ll ichc Fuss- und Radwege ausserha lb 0 er irn etc:r
(Lage schemat isch)
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Bea cb~itLJ ·,:;: Jennife r LUrcl-~r
Das Dcie ~.«1 atum en:spricht ::lern ~roie :lung•;c.J;it um.
Uie Dcte n de' flx pu nk!:e, Gre 1zpu",kcc und Eiriu• lpuri ',tc ,;iri d mcll ,·Jrn gli tig~n
Genauig\ eits- ur,C zu,,er,äss iVcitsanfordul .nE<T ,;er amtiichP-- VPr ·ne.c_,.ung
bestimm!. Uie ~ode,, '~d~(ku rig, Gc '::Ju d~ und Ein lCbCJ_ekce dier1 p·1ld i~lid1 d~r
ür em erung. Ihre Lage be~u~t ~uf einfachen Mecsunge- c-lme 1«:, ,1 ·-:; II~, -,.;e;l ;,;IL' lil r
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00 Zug
Bebauungsplan An der Aa II
im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG
Bestimmungen
Plan Nr. 7517
Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung :
Vorprüfungsbericht Baudirektion des Kantons Zug :
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2773
1. Lesung im Grassen Gemeinderat von Zug :
1. Publikation im Amtsblatt:
1. öffentliche Auflage:
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2773 .3:
2. Lesung/ Beschluss des Grassen Gemeinderats von Zug :
Der Präsident: Roman Burkard
2. Publikation im Amtsblatt:
2. öffentliche Auflage :
Von der Baudirektion genehmigt:
Zug, - 6. JUNI 2024
Datum : 26.9.2022
Rev .: 6.2.2023
Rev .: 31 .10.2023
09.11 .2021
14.3.2022
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 25 .10.2022
24.1 .2023
Nr. 2023/15 vom 13.4.2023 und
Nr. 2023/16 vom 20.4 .2023
13.4.2023 -12.5.2023
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 27 .6.2023
Nr. 1779 vom 03.10.2023
Der Stadtschreiber: Martin Würmli
Nr. 2024/10 vom 07.3 .2024 und
Nr. 2024/13 vom 28.3.2024
07 .3.2024 - 08 .4.2024
Der Baudirektor:
-,L L .1..."~
Bebauungsplan An der Aa II Zug, Plan Nr. 7517 vom 26.09.2022, rev.06.02.2023, rev. 31.10.2023 Seite 2
KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3
KAPITEL 2 BEBAUUNG 4
KAPITEL 3 NUTZUNG 5
KAPITEL 4 ERSCHLIESSUNG 6
KAPITEL 5 FREIRAUM 7
KAPITEL 6 UMWELT 9
KAPITEL 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 9
Ziff. 1 Geltungsbereich und Bestandteile
Ziff. 2 Zweck und Ziele
Ziff. 3 Gestaltung
Ziff. 4 Baubereiche
Ziff. 5 Massgebendes Terrain , Fassadenhöhen/ Gesamthöhen
Ziff. 6 Dachgestaltung
Ziff. 7 Nutzungsmass
Ziff. 8 Art der Nutzung
Ziff. 9 Arealerschliessung
Ziff. 10 Parkierung
Ziff. 11 Veloabstellplätze
Ziff. 12 Gestaltungsgrundsätze
Ziff. 13 Plätze und Grünräume
Ziff. 14 Bäume
Ziff. 15 Umweltbestimmungen
Ziff. 16 Lärm
Ziff. 17 Etappierung
Ziff. 18 Änderungen
Bebauungsplan An der Aa II Zug, Plan Nr. 7517 vom 26.09.2022, rev.06.02.2023, rev. 31.10.2023 Seite 3
Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug, in Vollziehung von § 7 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes
PBG1 vom 26. November 1998 sowie gestützt auf § 16 Abs. 2 Best. b der Gemeindeordnung der Stadt
Zug vom 1. Februar 20052, beschliesst:
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im zugehörigen Situationsplan im Massstab 1:1'000 festgelegt.
2 Verbindliche Bestandteile des Bebauungsplans An der Aa II, Plan Nr.
7517, sind der Situationsplan im Massstab 1:1'000 und diese Bestimmungen.
3 Das Richtprojekt Bebauungsplan An der Aa II vom 31.10.2023 sowie
der dazugehörende Freiraumplan im Massstab 1:500 sind für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der
Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Von diesem Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen
des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen
werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.
4 Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplans.
1 Der Bebauungsplan An der Aa II sichert die städtebaulichen, architektonischen und freiräumlichen Qualitäten des aus dem Wettbewerbsverfahren ermittelten Siegerprojekts.
2 Mit dem Bebauungsplan werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
− Sicherstellung eines Hauptstützpunkts für den Busbetrieb und die
Rettungsdienste;
− Sicherstellung von Verbindungen zu den angrenzenden Gebieten
für den Langsamverkehr;
− Sicherstellung eines Angebots an Wohnflächen zur Kostenmiete;
− Sicherstellung einer sorgfältigen Umgebungsgestaltung und Ausbildung der Randbereiche sowie der ökologischen Aufwertung des
Siehbachs;

## § 8 − Sicherung eines Quartierfreiraums ( {#par_8}

BO).
1 BGS 721.11
2 Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse der Stadt Zug, Band 11, S. 151
Geltungsbereich
und Bestandteile
Zweck und Ziele
Ziff. 1
Ziff. 2
Bebauungsplan An der Aa II Zug, Plan Nr. 7517 vom 26.09.2022, rev.06.02.2023, rev. 31.10.2023 Seite 4
Kapitel 2 Bebauung
Bauten und Anlagen sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. Sie haben die wesentlichen Vorzüge gemäss § 32 Abs. 2 PBG zu erfüllen.
1 Lage und äussere Abmessungen der oberirdischen Hauptgebäude ergeben sich aus den im Situationsplan und den Schnitten definierten
Mantellinien für die Baubereiche A bis D. Anbauten und auskragende
Bauteile wie Vordächer u. dgl. dürfen die Mantellinien nur innerhalb der
bezeichneten Bereiche über die gesamte Länge und Tiefe beanspruchen. Ansonsten gelten § 21 und § 27 V PBG.
2 In den Baubereichen A und D sind an den schematisch bezeichneten
Lagen innenliegende Freiräume (Innenhöfe/Lichthöfe) zu realisieren.
Anstelle der innenliegende Freiräume können im flächengleichen Mass
aufenthaltsfreundlich gestaltete Frei- und Ruheräume an den Fassaden realisiert werden (Fassadenrücksprünge).
3 Die Anzahl Vollgeschosse ist in allen Baubereichen innerhalb der maximal zulässigen Gebäudehöhe frei.
4 Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten dürfen die im Situationsplan bezeichnete Abgrenzungslinie für Untergeschosse nicht überschreiten.
5 Kleinbauten bspw. für Veloabstellplätze, Tiefgaragenzufahrten, Tiefgaragenzugänge, u. dgl. sowie technische Anlagen mit einer Nebennutzfläche (bspw. Tankstellenanlagen) bis 300 m2 sind unter Beachtung
der durch Baulinien gesicherten Räume auch ausserhalb der Baubereiche zulässig.
6 Im Bereich für Pumpwerk, Regenüberlaufbecken und Hundezwinger
sind ausschliesslich die genannten Nutzungen zulässig. Die genaue
Dimensionierung und Höhenentwicklung wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens festgelegt.
1 Die Kote 419.00 m ü. M. gilt innerhalb der Baubereiche als massgebendes Terrain.
2 Die im Situationsplan bezeichneten Höhenkoten definieren die maximalen Fassadenhöhen und Gesamthöhen der Gebäude. Technisch
bedingte Dachaufbauten sind zulässig und dürfen diese Koten überragen.
Gestaltung
Baubereiche
Massgebendes
Terrain,
Fassadenhöhen/
Gesamthöhen
Ziff. 3
Ziff. 4
Ziff. 5
Bebauungsplan An der Aa II Zug, Plan Nr. 7517 vom 26.09.2022, rev.06.02.2023, rev. 31.10.2023 Seite 5
1 Die Hauptdächer in den Baubereichen A bis D sind als Flachdächer zu
gestalten. Attikageschosse sind nicht erlaubt.
2 Technisch bedingte Dachaufbauten sind so in die Gebäudegestaltung
zu integrieren, dass eine gute Gesamtwirkung erreicht wird. Sie sind
räumlich zusammenzufassen und mindestens um das Mass ihrer
Höhe von den Fassadenfluchten zurückzuversetzen.
3 Die Hauptdächer, die nicht als begehbare Dachterrasse genutzt werden, sind mit Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie auszustatten
und zusätzlich extensiv zu begrünen. Wegleitend ist die SIA-Norm3 zur
Begrünung von Dächern.
4 Auf den Hauptdächern sind Dachgärten erlaubt.
Kapitel 3 Nutzung
Im Geltungsbereich gilt eine maximale anrechenbare Geschossfläche
(aGF) von 50'100 m2. Die Nutzfläche im Untergeschoss ist nicht beschränkt.
1 Die zulässige Nutzweise in den Baubereichen A bis D richtet sich nach
der jeweils gültigen Bauordnung und dem Zonenplan, wobei in der
Mischzone WA4 lediglich in den Baubereichen A und B ein minimaler
Wohnanteil zu beachten ist.
2 In den Baubereichen A und B sind Gewerbe und Dienstleitungsbetriebe sowie Wohnnutzungen erlaubt.
3 In den Baubereichen A und B sind mindestens 10'000 m2 aGF Wohnnutzung zu realisieren. Davon sind mindestens 4’000 m2 aGF als
preisgünstiger Wohnraum zu realisieren und dauerhaft zu erhalten.
Der preisgünstige Wohnraum ist dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz oder der kommunalen Verordnung über die Zone für
preisgünstigen Wohnungsbau oder durch einen gemeinnützigen
Wohnbauträger, der ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der kostendeckenden Miete verpflichtet ist, zu unterstellen.
4 In den Erdgeschossen der Baubereiche A und B sind an den speziell
bezeichneten Lagen Nutzungen anzuordnen, die zur Belebung der
Platzfläche beitragen (bspw. Ausstellungsräume, Gastronomie (Kantine, Cafeteria, Pausenräume u. dgl.).
5 In den Baubereichen C und D sind Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe sowie Stützpunkte für Betriebsfahrzeuge zulässig, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen.
3 Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, SN 564 312 Begrünung von Dächern,
Ausgabe 2013
Dachgestaltung
Nutzungsmass
Art der Nutzung
Ziff. 6
Ziff. 7
Ziff. 8
Bebauungsplan An der Aa II Zug, Plan Nr. 7517 vom 26.09.2022, rev.06.02.2023, rev. 31.10.2023 Seite 6
6 Im speziell bezeichneten Bereich ist der Betrieb eines Pumpwerks mit
Regenüberlaufbecken sowie der Bau eines Hundezwingers für Diensthunde erlaubt. Die Grösse der technischen und betrieblichen Anlagen
richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf. An bezeichneter Lage ist ein
Werkplatz für den Unterhalt und der Zugang zu den Anlagen sicherzustellen.
Kapitel 4 Erschliessung
1 Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr hat grundsätzlich ab
der General-Guisan-Strasse zu erfolgen. Die im Situationsplan weiss
dargestellten Flächen dienen der Arealerschliessung.
2 Die Zu- und Wegfahrt durch den motorisierten Verkehr zu und von den
Tiefgaragen hat über die im Situationsplan schematisch bezeichneten
Stellen zu erfolgen.
3 Für die Anlieferungen und den Güterumschlag sind mindestens an den
im Situationsplan bezeichneten Lagen die erforderlichen Flächen freizuhalten.
4 Die bezeichneten Fuss- und Radwege sowie der Quartierfreiraum sind
allgemein zugänglich zu halten. Die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit ist privatrechtlich sicherzustellen.
5 An den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen sind Aufstellflächen für die Feuerwehr freizuhalten.
6 An bezeichneter Lage an der General-Guisan-Strasse ist die Erschliessung einer ausserhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegenden Überbauung zulässig.
1 Zur Parkierung gelten folgende Vorgaben:
a) Es sind insgesamt max. 583 Parkplätze zulässig. Dieses zulässige
Angebot verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Nutzergruppen:
Betriebsparkfelder max. 288
Parkfelder für Bewohner / Beschäftigte /
Kunden / Besucher max. 295
Davon dürfen max. 18 Parkplätze oberirdisch im Aussenbereich
angeordnet werden.
Die Infrastruktur für Elektromobilität ist konzeptionell zu planen und
bedarfsgerecht umzusetzen. Für unterirdische Parkfelder ohne Zugang zu einer Ladestation sind im Minimum Leerrohre oder eine
vergleichbare Infrastruktur vorzusehen.
Arealerschliessung
Parkierung
Ziff. 9
Ziff. 10
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b) Im Rahmen von Baubewilligungsverfahren für die jeweiligen Etappen zeigt die Bauherrschaft in einem Mobilitätskonzept die Verteilung der Parkplätze auf die Nutzungen und Baubereiche sowie die
Etappierung der Parkierungsanlagen auf. Im Mobilitätskonzept
sind die betrieblichen und organisatorischen Massnahmen zur Verkehrslenkung aufzuzeigen. Die Stadt sichert die Massnahmen bei
Bedarf mit Auflagen im Baubewilligungsverfahren.
2 Stellplätze, die im Zusammenhang mit Fahrzeug-Werkstattbetrieben
benötigt werden, zählen nicht zu den Parkplätzen.
3 An bezeichneter Lage um das Gebäude D sind oberirdische Parkfelder
nur für die Anlieferung und Besucher als Kurzzeitparkplätze zulässig.
4 Die Parkplätze für Besuchende, Kundschaft und Beschäftigte sind ab
der ersten Minute monetär und lenkungswirksam zu bewirtschaften.
1 Das zu schaffende Angebot an Veloabstellplätzen ist in den Mobilitätskonzepten (Ziffer 10.1 lit. b) herzuleiten. Als Berechnungsbasis und für
die Ausgestaltung gelten die VSS-Normen.4 Es sind insgesamt mindestens 490 Veloabstellplätze zu erstellen. Davon sind 225 als Kurzzeitabstellplätze oberirdisch und 265 Langzeitabstellplätze unterirdisch
anzuordnen. Die räumliche Verteilung und Ausgestaltung der Veloabstellplätze ist im Baubewilligungsverfahren in einem Detailkonzept aufzuzeigen. Die unterirdischen Veloabstellplätze sind einfach zugänglich
zu gestalten.
2 Mindestens an den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen sind oberirdische, überdachte Kurzzeitparkplätze anzuordnen.
Kapitel 5 Freiraum
Grünräume und Plätze müssen eine besonders gute gestalterische
Qualität aufweisen und den verschiedenen Nutzungsansprüchen gerecht werden.
Innerhalb des Areals sind Freiräume gemäss Situationsplan wie folgt
zu realisieren:
− Die bezeichneten Platzflächen sind aufenthaltsfreundlich zu gestalten.
4 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, SN 40 065 Parkieren; Bedarfsermittlung
und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen
Veloabstellplätze
Gestaltungsgrundsätze
Plätze und Grünräume
Ziff. 11
Ziff. 12
Ziff. 13
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− Zwischen den Baubereichen A, B und C ist ein öffentlich zugänglicher Quartierfreiraum mit punktuellen Grünelementen anzulegen.
Es ist mindestens ein grosskroniger Baum zu pflanzen, der nicht
unterbaut werden darf. Der Quartierfreiraum muss mindestens
eine Fläche von 1'730 m2 aufweisen. Zusammen mit einem Bauvorhaben ist eine klimaangepasste Gestaltung (Baumpflanzungen,
Beschattungselemente, nicht befestigte Beläge etc.) nachzuweisen.
− Der Grünraum nördlich und westlich des Baubereichs B ist als
parkartiger Grünbereich auszugestalten und standortgerecht zu
bepflanzen.
− Der ehemalige Bahndamm Schleife ist in seinem Charakter und
seiner Ausdehnung zu erhalten und ökologisch aufzuwerten. Im
Baubewilligungsverfahren ist ein Aufwertungs- und Pflegekonzept
nachzuweisen. Der bestehende Fussweg ist zurückzubauen. Die
Umgebungsflächen auf dem Grundstück GS Nr. 215 sind mehrheitlich unbefestigt auszubilden. Der im Situationsplan bezeichnete
Parkplatz WP ist als Schotterrasen auszugestalten.
− Der Siehbach ist im bezeichneten Abschnitt zu renaturieren. Der
mit einer Spezialbaulinie gesicherte Raum gilt als Gewässerraum.
Es gelten die bundesrechtlichen Vorgaben (GschV).
− Der bestehende Siehbachkanal darf verlegt werden. Unter Beachtung der technischen Anforderungen an den Kanal darf er mit
Kleinbauten und Anlagen überbaut werden.
− Entlang der Bahnlinie zwischen Rad- und Fussweg und Vorplatz
ist ein Übergangsbereich mit Hecken und Bäumen zu gestalten.
− Für die Begrünung sind standortgerechte Pflanzen zu verwenden.
Rasen- und Wiesenflächen sind als artenreiche Vegetationsflächen zu erstellen und zu unterhalten.
An schematisch bezeichneten Lagen sind Baumpflanzungen vorzusehen. Sie sind vorzugsweise ausserhalb von Untergeschossen anzuordnen. Im Bereich von Bäumen auf Untergeschossen muss eine
durchwurzelbare Substratschicht von mindestens1.5 m gewährleistet
werden.
BäumeZiff. 14
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Kapitel 6 Umwelt
1 Spätestens mit dem ersten Baugesuch ist nachzuweisen, wie bei den
Neubauten die Kriterien und Indikatoren des jeweils gültigen Standards
Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) oder eines gleichwertigen Standards erfüllt werden.
2 Das Areal ist im Trennsystem zu entwässern. Mit einem ersten Bauvorhaben sind die erforderlichen Retentionsanlagen nachzuweisen.
3 Die Entsorgung von Siedlungsabfällen der Baubereiche A und B hat
an der im Situationsplan eingetragenen Stelle in Unterflurcontainern
(UFC) zu erfolgen. Die UFC haben sich gut in die Umgebung einzuordnen.
4 Der Stadtrat legt gestützt auf den Umweltverträglichkeitsbericht An der
Aa II vom 26.9.2022 im Baubewilligungsverfahren die erforderlichen
umweltrechtlichen Auflagen fest.
Im Baubewilligungsverfahren ist ein Lärmgutachten zur Bewilligung
einzureichen. Der Stadtrat legt gestützt auf das Lärmgutachten im
Baubewilligungsverfahren die erforderlichen umweltrechtlichen Auflagen fest.
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
Die Überbauung darf in Etappen realisiert werden. Jede Etappe hat
zumindest einen Baubereich und die daran angrenzende Umgebung
zu beinhalten. Im Rahmen der Entwicklungsphase und für Zwischennutzungen kann der Stadtrat zeitlich befristete Abweichungen von den
Bebauungsplanbestimmungen bewilligen.
Bei der Änderung des Zonenplans und/oder der Bauordnung ist der
Bebauungsplan zu überprüfen. Eintragungen ausserhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind nicht verbindlich.
Umweltbestimmungen
Lärm
Etappierung
Änderungen
Ziff. 15
Ziff. 16
Ziff. 17
Ziff. 18
