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title: "Reglement über die Aufnahme in die Fachmittelschule"
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provisions: 17
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# Reglement über die Aufnahme in die Fachmittelschule

## Artikel 1 {#art_1}

Gegenstand
1 Dieses Reglement regelt die Zuständigkeiten, die Voraussetzungen und
das Verfahren für die Aufnahme in die Fachmittelschule (FMS) an der
Kantonalen Mittelschule Uri (Mittelschule).

## Artikel 2 {#art_2}

Grundsatz
1 Die FMS ist eine Vollzeitschule der Sekundarstufe II. Sie wird als Teilschule der Mittelschule geführt.
2 Die FMS vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, fördert die Persönlichkeitsbildung durch Stärkung der Sozial- und Selbstkompetenz und bereitet
auf nichtuniversitäre Studiengänge der Tertiärstufe vor.
2 Organe

## Artikel 3 {#art_3}

Aufnahmekommission
1 Der Erziehungsrat wählt eine Aufnahmekommission aus fünf Mitgliedern.
Sie setzt sich zusammen aus einer Vertretung des Mittelschulrates, der
Schulleitung Mittelschule, zwei Vertretungen der Oberstufe und einer Vertretung der Berufs- und Studienberatung.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
10.2425 Kanton Uri
2 Die Vertretung des Mittelschulrats führt den Vorsitz.
3 Die Aufnahmekommission entscheidet, unter Vorbehalt der Übertritte nach
Artikel 12 und der Wiedereintritte nach Artikel 13, über die Aufnahme in die
FMS.

## Artikel 4 {#art_4}

Schulleitung
1 Die Schulleitung der Mittelschule ist zuständig für die Durchführung und
Organisation des Aufnahmeverfahrens.
3 Aufnahmeverfahren

## Artikel 5 {#art_5}

Aufnahmegesuch
1 Das Gesuch um Aufnahme in die FMS ist innerhalb der von der Schulleitung der Mittelschule festgelegten Frist mit dem offiziellen Formular beim
Rektoratssekretariat der Mittelschule einzureichen.
2 Beizulegen sind:
a) eine Kopie des letzten Zeugnisses der besuchten Oberstufe

## Artikel 6 b) eine Beurteilung der abgebenden Klassenlehrperson {#art_6}

Voraussetzungen für die Aufnahme
1 Voraussetzungen für die Aufnahme sind:
a) bei einem Übertritt aus der Sekundarschule, der kooperativen oder
integrierten Oberstufe mit Niveau A: die erfüllte Promotion am Ende
der 3. Klasse oder
b) bei einem Übertritt aus der 3. Klasse des Gymnasiums: die erfüllte
Promotion am Ende der 3. Klasse unter Anwendung der Regeln für
die Promotion in der Sekundarschule nach Artikel 17 ff. des Promotionsreglements (RB 10.1135) und
c) das erfolgreiche Bestehen des Aufnahmeverfahrens
2 Wer in einem anderen Kanton die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt und das entsprechende Aufnahmeverfahren erfolgreich bestanden hat,
wird in die FMS aufgenommen.

## Artikel 7 Kanton Uri 10.2425 {#art_7}

Aufnahmeverfahren: Grundsatz
1 Das Aufnahmeverfahren umfasst:
a) eine Aufnahmeprüfung
b) eine Beurteilung durch die abgebende Klassenlehrperson

## Artikel 8 c) ein Aufnahmegespräch {#art_8}

Aufnahmeverfahren: Aufnahmeprüfung
1 Inhalt und Form der Aufnahmeprüfung richten sich sinngemäss nach der
Aufnahmeprüfung für die Berufsmittelschule mit der Fachrichtung kaufmännische Berufsmaturität und die Aufnahmeprüfung in die FMS in der übrigen
Zentralschweiz.
2 Die Aufnahmeprüfung beinhaltet folgende Fächer:
a) Deutsch: 1 Note
b) Fremdsprachen (Französisch/Englisch): 1 Note
c) Mathematik: 1 Note
3 Die Summe der erreichten Noten wird in Punkte umgerechnet. Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn in den drei Prüfungsfächern mindestens
12 Punkte erreicht werden.
4 Die Aufnahmekommission kann Bewerberinnen und Bewerber, welche die
Aufnahmeprüfung knapp nicht bestanden haben, dennoch aufnehmen,
wenn das Aufnahmegespräch und die Beurteilung durch die abgebende
Klassenlehrperson den Schluss zulassen, dass die Bewerberin oder der Bewerber den Anforderungen der FMS gewachsen erscheint.

## Artikel 9 {#art_9}

Aufnahmeverfahren: Beurteilung durch die abgebende Klassenlehrperson
1 Die Schulleitung der Mittelschule legt fest, wie die Beurteilung durch die
abgebende Klassenlehrperson zu erfolgen hat.

## Artikel 10 {#art_10}

Aufnahmeverfahren: Aufnahmegespräch
1 Im Aufnahmegespräch wird geklärt, ob die Bewerberin oder der Bewerber
sich aktiv mit der Berufswahl auseinandergesetzt hat, den Anforderungen
der FMS gewachsen erscheint und die Lernbereitschaft sowie den Lernwillen für den Besuch der FMS mitbringt.
10.2425 Kanton Uri

## Artikel 11 {#art_11}

Aufnahmeentscheid
1 Die Aufnahmekommission entscheidet gestützt auf das Aufnahmeverfahren über die Aufnahme in die FMS.
2 Der positive Aufnahmeentscheid berechtigt zum Eintritt in die 1. Klasse der
FMS.

## Artikel 12 {#art_12}

Übertritt
1 Bewerberinnen und Bewerber aus einer anderen FMS treten im Promotionsstand der abgebenden Schule in die FMS ein.
2 Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Schulen oder Ausbildungen
der Sekundarstufe II können in die FMS übertreten. Die Schulleitung der Mittelschule bestimmt im Einzelfall die Bedingungen und Auflagen für den
Übertritt.
3 Der Übertritt erfolgt in der Regel auf Schuljahresbeginn.

## Artikel 13 {#art_13}

Wiedereintritt
1 Bewerberinnen und Bewerber, die den Ausbildungsgang an der FMS unterbrochen haben, können wieder in die FMS eintreten. Der Wiedereintritt erfolgt in der Regel auf Schuljahresbeginn.
2 Dauerte der Unterbruch mehr als ein Jahr, legt die Schulleitung der Mittelschule die Bedingungen und Auflagen für den Wiedereintritt fest.

## Artikel 14 {#art_14}

Berichterstattung
1 Die Aufnahmekommission erstattet dem Erziehungsrat und dem Mittelschulrat jährlich Bericht über den Ablauf und die Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens.
4 Rechtsmittel

## Artikel 15 {#art_15}

1 Verfügungen und Entscheide der Aufnahmekommission können innert
20 Tagen seit der Eröffnung mit Verwaltungsbeschwerde beim Erziehungsrat angefochten werden.
Kanton Uri 10.2425
2 Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345).
5 Schlussbestimmungen

## Artikel 16 {#art_16}

1 Das Reglement vom 14. Januar 2004 über die Aufnahme in die Fachmittelschule wird aufgehoben.

## Artikel 17 {#art_17}

Inkrafttreten
1 Dieses Reglement tritt am 1. August 2006 in Kraft.
10.2425 Kanton Uri
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle
12.04.2006 01.08.2006 Erlass Erstfassung AB 21.04.2006
Kanton Uri 10.2425
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle
Erlass 12.04.2006 01.08.2006 Erstfassung AB 21.04.2006
