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title: "Verordnung über das Waldreservat Breccaschlund"
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place: "Fribourg"
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provisions: 2
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# Verordnung über das Waldreservat Breccaschlund

## Art. 1 Waldreservat Breccaschlund – V 721.3.36 {#art_1}

1 Die Wälder, die sich innerhalb der Perimeter des am 15. November 2024
vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:10'000 befinden
und eine Fläche von 43,38 ha umfassen, werden zum Waldreservat Breccaschlund erklärt. Es handelt sich um ein Totalreservat.
2 Der Plan der Perimeter ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim
Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
Waldreservat Breccaschlund – V 721.3.36
3 Das Waldreservat bleibt ab dem 15. Dezember 2024 für die Dauer von 50
Jahren bestehen.

## Art. 2 {#art_2}

1 Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbaulichen Eingriffe und die Erstellung von Bauten und Anlagen verboten.
2 Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich:
a) waldbauliche Massnahmen zum Sichern der Alpstrassen und der Wege
der sanften Mobilität;
b) Entfernen von Bäumen und Ästen, die auf die Alpweiden gefallen sind
oder bald fallen könnten;
c) Benutzung, Markierung und Unterhalt der Wege der sanften Mobilität;
d) Eingriffe im Falle von Borkenkäferkalamitäten im Waldreservat, sofern
dadurch benachbarte Wälder bedroht werden; solche Eingriffe müssen
vom Amt für Wald und Natur verordnet werden;
e) Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten;
f) Sammeln von Pilzen unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung.
3 Bei waldbaulichen Massnahmen werden die Bäume in den Wald gezogen
und im Wald belassen, sofern dies mit einem vertretbaren Aufwand realisierbar ist.
4 Bei Eingriffen gegen den Borkenkäfer wird gefälltes Holz im Reservat am
Boden liegengelassen, nachdem es ausgeästet und allenfalls entrindet wurde.
Waldreservat Breccaschlund – V 721.3.36
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum
Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
02.12.2025 Erlass Grunderlass 01.12.2025 2025_094
Änderungstabelle – Nach Artikel
Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 02.12.2025 01.12.2025 2025_094
