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title: "Quartiergestaltungsplan «Langgasse - Büelstrasse - Heidengasse»"
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# Quartiergestaltungsplan «Langgasse - Büelstrasse - Heidengasse»

## text {#text}

Kanton
Zug
Gemeinde
BaarL4
QUARTIERGESTALTUNGSPLAN
LANGGASSE-BÜELSTRASSE-HEIDENGASSE
Situation 1:500
Abteilung Planung/Bau, den 23. März 2023
Der Abteilungsleiter
René Strehler
Vom Gemeinderat beschlossen am 28. März 2023
Die Gemeindeschreiberin
Andrea Bertolosi
Der Gemeindepräsident
Walter Lipp
Öffentliche Auflage vom 13. April 2023 bis 15. Mai 2023
Visum Planung/Bau
Vom Gemeinderat festgesetzt am 4. Juli 2023
Der
Gemeindeprasident
Die
Gemeindeschreiberin
Iy
Suter
+
von
Känel
+
Wild
-
Planer
und
Architekten
AG
(QGP)
Futurafrosch
(Stadtebauliches
Konzept)
32779 - 24.5.2023
STADTEBAULICHE RICHTLINIEN
Allgemeines
Zweck
Der
Quartiergestaltungsplan
(QGP)
Langgasse-Blielstrasse-Heidengasse
legt
die
stadtebaulichen
und
freiraumlichen
Grundsétze
fur
eine
differenzierte
und
durchlassige
Bebauungsstruktur
fest,
die
auf
der
gewachsenen
ortsbaulichen
Struktur
und
Identitét
des
Gebiets aufbaut
und
in
Etappen umgesetzt
werden
kann.
Wirkung Die Festlegungen dienen der Behérde als Richtlinie für:
- die Erarbeitung und Beurteilung von Bebauungsplanen
- die Festlegung neuer Baulinien entlang der Langgasse, Biielstrasse und Heidengasse
- die Entwicklung von ortshaulich abgestimmten Strassenbauprojekten und die
Sicherstellung der Koordination mit dem Kanton
Samtliche Planfestlegungen
sind
schematisch
und
besitzen
für die
nachgelagerten
Arealplanungen
und
Projekte
einen
Anordnungsspielraum.
Abweichungen
von
den
stadtebaulichen
Richtlinien
sind möglich,
wenn
im
Rahmen
eines
Konkurrenzverfahrens
eine
zumindest
gleichwertige
Losung
erzielt
wird.
Legendenplane 1:1400
Geltungsbereich
Bestehende
Gebäude
Grundstücke
Ensembles
A/B/C I
Zone mit hoher
Aussenwirkung
(Ensembles A und C)
Kleinteilige,
durchgrünte Zone
(Ensembles B und C)
Kleinteilige, durchgrünte
Zone
Zone mit hoher Aussenwirkung
Grundstiicke
Ensemble
f[l'"lII"Il”"""'"llllull\lluu.
/
Ortsbauliche Grundhaltung
Die im Situationsplan bezeichneten drei Ensembles A, B und C bilden gestalterische
Einheiten. Im Rahmen von geeigneten Planungsverfahren (Konkurrenzverfahren oder
Variantenstudien) sind Lésungen aufzuzeigen, die sowohl fiir sich als auch in Bezug auf
die angrenzenden Ensembles stadtraumlich und architektonisch überzeugen.
Dabei ist zwischen den folgenden Gebietscharakteren zu unterscheiden:
- drei bis vier Bauvolumen mit raumlichem Bezug und Adressierung i.d.R. zur
Langgasse
- Uberzeugend gestaltete Eckgebäude mit differenzierten Fassadenstellungen an
den Kreuzungen Langgasse-Heidengasse und Langgasse-Buelstrasse
- Gestaltete Vorzone langs Langgasse mit platzartigen Flächen (Nischen) mit
punktueller Begrinung
- durchldssig gestaltete Umgebungsflache und Ubergénge zu den angrenzenden
Ensembles
- mittlerer Grinflachenanteil (rund 20% bis 30%)
- Wohnanteil 60%
- Strassenbegleitende Bebauung längs der Blielstrasse und Heidengasse,
Adressierung i.d.R. zu den Strassenrdumen
- Freiraum (z.B. Gartenflache) als ortsbaulicher Auftritt an der Kreuzung
Blielstrasse-Heidengasse
- Zwischen den Gebduden angeordnete Grünräume (Gérten) als Bindeglied
2zwischen Strassenraum und arealbezogenen Freiräumen
- Innenliegender Griinraum/Gartenraum mit alterungsfahigem Baumbestand als
Bindeglied zwischen den drei Ensembles
- hoher Griinflichenanteil (mind. 40%)
Begrenzung des unterbauten Bereichs auf das erforderliche Minimum
Wohnanteil 60%
Bearbeitung: Katrin Hiestand
. Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum.
Grundlagedaten
Amtliche Vermessung: Geoportal Kanton Zug vom 11. April 2022
Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlassigkeitsanforderungen
der amtlichen Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebaude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung. Ihre
Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb fiir deren Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht.
Grundsatze zur Bebauung
In den Ensembles sind differenzierte Bautypen zu realisieren, die aufgrund von
gezielten Bezligen und abgestimmten architektonischen Elementen raumliche
Einheiten bilden. Die Bebauung hat eine hohe Durchlässigkeit aufzuweisen.
Einheit trotz differenziertem architektonischem Spektrum
Die bezeichneten Eckpartien besitzen eine besonders hohe ortsbauliche Prasenz. Für
die Ausgestaltung dieser Bauten und der daran angrenzenden Freirdume gelten
besonders hohe Anforderungen insbesondere beziglich:
- Positionierung und Fassadenstellungen
- Erdgeschossnutzung und Adressierung
- architektonischem Ausdruck, Materialisierung und Farbgebung
- Akzentsetzung
Eckpartien
Die bezeichneten raumbildenden Fassaden stehen in direktem Bezug zu den
Strassenrdumen und sind in Abstimmung auf den &ffentlichen Raum Uberzeugend zu
gestalten. Sie fassen und betonen diesen.
Raumbildende
Fassaden
Grundstiicksarrondie- Innerhalb der Ensembles sind die Eigentumsgrenzen im Rahmen der Neubebauung zu
rung und Grenzbaurecht Uberprifen und gegebenenfalls anzupassen. Im Interesse der Bebauungsspielraume
für die Ensembles B und C sind an den bezeichneten Lagen Grenzbaurechte zu
ermdglichen.
Dichte Die stadtebaulich vertrégliche Dichte ist im Rahmen von Bebauungsplanen herzuleiten.
Im Ensemble B soll das Nutzungsmass von einfachen Bebauungsplénen (AZ + 20%)
nicht Uberschritten werden. In den Ensembles A und C sind leicht höhere Dichten
moglich.
Freiraum
U
Grundstiicke
Mégliche Bebauung
gem. Testplanung
Langgasse
Büelstrasse
Heidengasse
Arealerschliessung
Durchwegung
Verkehrsregime/Knoten
Anordnungsspielraum
Tiefgaragenzufahrt
Neu zu schaffende
Fussverbindung
(offentliches Wegrecht)
~—
Neu zu schaffende
Fussverbindung
(arealintern)
0> —
Überprüfung Knoten
(Gestaltung / Sicherheit)
\
Klimaangepasster
Siedlungsbau
Randzonen
Quartierfreiräume
Heidenplatz
Vorgarten Büelstrasse
Übergang Langgasse
ZQuartiergasse
Schmittenplatz
Büelhof
I U
Grundsätze zu den Strassenräumen und zur Erschliessung
Die Raumsicherung für die Langgasse ist gestützt auf die Erkenntnisse der Testplanung Langgasse-Büelstrasse-Heidengasse zu überprüfen. Der Strassenraum (betriebliche Sicht) und die Bebauung (stadträumliche Sicht) sind aufeinander abzustimmen. Die Möglichkeiten für die betriebliche Optimierung und gestalterische Aufwertung der Langgasse als zentrale kommunale Entwicklungsachse (vgl. RES / kommunale
Richtplanung) ist im Rahmen eines Betriebs- und Gestaltungskonzepts zu klären.
Die Büelstrasse soll den Charakter einer verkehrsberuhigten "Dorfstrasse" besitzen.
Der Strassenraum soll eine Breite von ca. 6 m (Kernfahrbahn mit zwei seitlichen
Radstreifen von 1.5 m), zuzüglich mindestens eines seitlichen Trottoir mit 2 m Breite,
besitzen. Mit einer Baulinie soll das Bauen an die Trottoirgrenze ermöglicht werden.
Die Heidengasse soll den Charakter einer Begegnungsraums besitzen. Der Strassenraum und die angrenzenden Vorzonen und Freiräume sollen eine gestalterische
Einheit bilden. Mit einer Baulinie soll das Bauen an die Trottoirgrenze ermöglicht
werden.
Die Arealerschliessung hat von der Heidengasse her zu erfolgen. Die Tiefgarage für
das Ensemble A soll für die Ensembles B und C erweitert werden können. Die
Tiefgaragenzufahrt ist behutsam und qualitatsvoll in den Freiraum zu integrieren.
Im Rahmen der Arealplanungen sind die Wegverbindungen gemäss Planeintrag
aufzuzeigen. Für die orange dargestellten Verbindungen sind éffentliche
Fusswegrechte zu sichern.
Das Verkehrsregime und die Gestaltung der bezeichneten Knoten sind unter
Verbesserung der Sicherheit in Ausbau- oder Sanierungsprojekten der Strasse zu
priifen.
Grundsétze zu den Freirdumen
Die Umgebungsflachen sind nach den Grundsétzen eines klimaangepassten
Siedlungsbaus zu gestalten:
- Grunflachenanteil maximieren
- Versiegelungsgrad minimieren
- Wasserhaushalt optimieren (Retention, Versickerung, Wassermanagement)
- Alterungsfahigen Baumbestand ermoglichen (Unterbauungsgrad minimieren)
Die bezeichneten Freiraumelemente haben eine hohe Aufenthaltsqualitat mit
folgenden Charakteren aufzuweisen:
1) Heidenplatz (Freiraum Ensemble B)
Offen gestalteter ortsbaulicher Auftritt an der Kreuzung Bielstrasse-Heidengasse/
gemeinschaftlich nutzbarer begrinter Freiraum (Gartenfläche) mit Einzelbaumen
2) Vorgarten Blelstrasse
Mehrheitlich begriinte Randzone (Vorgarten) / Einzelbdume und Baumgruppen
3) Nischen / Ausweitungen des offentlichen Raums
Mehrheitlich begriinte Nischen und Platzfléchen / Einzelbdume und Baumgruppen /
Die Nischen sollen entlang der Langgasse eine Breite von rund 20 m und eine Tiefe
von rund 10 m besitzen.
4) Ubergang Langgasse
Raum für Fussganger mit attraktiven Erdgeschosssituationen (min. 2.5 m)
5) Quartiergasse (Freiraum Ensemble A)
In Abstimmung auf die Nutzungen im Ensemble A multifunktional nutzbare und
gestaltete Gasse und Adressraum
6) Schmittenplatz (Freiraum Ensemble C)
Platzartige Aufenthaltsfldche mit hohem Grad an Offentlichkeit / Gestaltung in
Abstimmung auf die Erdgeschossnutzungen
7) Buelhof (Freiraum Ensemble B / C)
Innenliegende, gemeinschaftlich genutzte Gartenfläche und Privatgérten
