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title: "Gegenrechtsvereinbarung zwischen der Regierung des Kantons Jura und der Regierung des Kantons Graubünden über die Befreiung von Zuwendungen zu öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken von den Erbschafts- und Schenkungssteuern"
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# Gegenrechtsvereinbarung zwischen der Regierung des Kantons Jura und der Regierung des Kantons Graubünden über die Befreiung von Zuwendungen zu öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken von den Erbschafts- und Schenkungssteuern

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720.280
Gegenrechtsvereinbarung zwischen der Regierung
des Kantons Jura und der Regierung des Kantons
Graubünden über die Befreiung von Zuwendungen
zu öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen
Zwecken von den Erbschafts- und
Schenkungssteuern 1)
Von der Bündner Regierung und von der Regierung des Kantons Jura genehmigt am 15. Januar 1979
1. Die Regierungen des Kantons Jura und des Kantons Graubünden haben vereinbart, gegenseitig Zuwendungen an den Staat und seine Anstalten, an die Kreise und Gemeinden und ihre Anstalten sowie an juristische Personen mit öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen
Zwecken von den Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern
zu befreien.
2. Die Befreiung bezieht sich seitens des Kantons Jura auf die Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern. Seitens des Kantons
Graubünden auf die kantonalen Nachlass- und Schenkungssteuern
und allfällige kommunale Erbschafts- und Schenkungssteuern der im
Anhang zu dieser Erklärung erwähnten politischen Gemeinden.
3. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. Die Befreiung
gilt für die nach diesem Zeitpunkt eingetretenen Erbanfälle, Vermächtnisse und Schenkungen.
Im Verhältnis zu Steuerpflichtigen in bündnerischen Gemeinden,
welche sich bisher der vorliegenden Vereinbarung nicht angeschlossen haben, wird die Befreiung erst für die nach dem Beitritt der Gemeinde eingetretenen Erbanfälle und Schenkungen gewährt. 2)
4. Die beiden Regierungen sind berechtigt, jederzeit unter Beobachtung
einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von dieser Vereinbarung
zurückzutreten.
Bis heute haben 200 Gemeinden den Beitritt erklärt.
1) Originalsprache der Vereinbarung ist Französisch
2) Nunmehr sind sämtliche Gemeinden des Kantons Graubünden der Vereinbarung
beigetreten.
720.280 Gegenrechtsvereinbarung i.S. Erbschafts- und Schenkungssteuern
Noch keine Beitrittserklärungen liegen von folgenden 13 Gemeinden
vor: 1)
Feldis/Veulden S-chanf
Furna Sent
Lostallo Tschappina
Lü Urmein
Mastrils Valendas
Ruschein Zillis-Reischen
Saas i.P.
1) Nunmehr sind sämtliche Gemeinden des Kantons Graubünden der Vereinbarung
beigetreten.
