---
title: "Überbauungsplan \"Landstrasse / Höhe\", Glarus - Spezielle Bauvorschriften"
id: a2715f7b-381e-4b4b-bae6-d10b92d6734f
authority: bfs1632
place: "Glarus"
applies_also_from: [gl, ch]
kind: communal_act
in_force: true
number: "7.1.3.1-3"
publisher_url: https://glarus.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.1.3.1-3
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/a2715f7b-381e-4b4b-bae6-d10b92d6734f
language: de
in_force_from: 2013-02-20
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://glarus.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.1.3.1-3
read_on: 2026-11-01
sha256: ee3ffe112c789fa50f26272602eca5f5c887014621198a2f788ebb99e10c8c81
provisions: 1
---

# Überbauungsplan "Landstrasse / Höhe", Glarus - Spezielle Bauvorschriften

## text {#text}

leuzinger
orchitekTur
Plonung, Bouleilung, Berotung
HANS EGLOFF
TWO HOLLY KNOLL
ARMONK
NEW YORK 10504
ÜeeReauuNGsPLAN, PARzELLE No. 3231
HERRENWEG, 8750 GLARUS
SPEZIELLE BAUVORSCH RIFTEN
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 08. Dezember 2011, den Überbauungsplan mit den speziellen
Bauvorschriften genehmigt.
Glarus, 08. De2.2011
des Gemeindrats Glarus
ident Der iber
V
an Marti Max Widmer
Genehmigt am ? 0, r[ü, ?û13
Departement Bau und Umwelt
N
1l lut
Röbi Marti, Regierungsrat
herruBa tekt
V
Hans Eg nger
Netstal, 15. November 2012
leuzinger Architektur AG, Renoto Leuzinger Dipl. Architekt HTI/SlA, Lond*rose 2, B/54 Netstol, Tel. 055 ó40 40 4ì, Fox 055 ó40 82 89, www.leuzinger-orchitektur.ch
1 Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Die speziellen Vorschriften gelten für die Pazelle Kat. Nr. 3231 in Glarus
Grundlagen
Der Überbauungsplan setzt sich aus folgenden rechtverbindlichen Grundlagen
zusammen.
- Situation
- Grundriss / Umgebungsplan
- Schnitte / Fassaden der
Mehrfamilienhäuser
- Grenzen / Überbauungsgeometrie
Baufelder
- Werkleitungen
- Lärmschutz
- Spezielle Vorschriften
Mst. 1: 200 Plan No. 09030 - 112 lev.1s.11.2012)
1.1
1.2
1.3
1.4
2.1
2.2
Mst.
Mst.
Mst.
1: 500 Plan No. 09030 - 100 (rev. 1s.11.2012)
1:20Q Plan No.09030- 110 ¡ev.15.11.2012)
1:200 Plan No.09030 -111 (ev.15,11.2012)
Mst. 1: 200 Plan No. 09030 - 113 @v.15.11.20,t2)
Mst: 200/50 Plan No. 09030 - 114 (ev. 1s.11.2012)
15.11.2012
Zweckbestimmung
Der Überbauungsplan Pazelle 3231 bezweckt die Sicherstellung attraktiver
Wohnqualität in verdichteter Bauweise, die einheitlichen Ordnung der Architektur, die
Gliederung der Bauten, die Sicherstellung des Erschliessungskonzeptes und setzt die
Rahmenbedingungen für die Überbauung der Pazelle Kat. No. 3231 für eine besonders
gute Lösung (gem. Art.47. BNO) durch:
- Mehr Wohnraum durch verdichtete Bauweise
- Haushälterische Nutzung des Bodens
- Attraktive Spiel und Erholungsflächen
- Konzentrierte Erschliessung entlang der Nordgrenze
Verkehr MFH bei Pazellenzugang in Tiefgarage
- Gesamtkonzept mit einheitlichem Erscheinungsbild
- Aufeinander abgestimmte Bebauung, Erschliessung und Freiràume
Vorbehalt anderen Rechts
Soweit diese speziellen Vorschriften nichts anderes bestimmen, gelten die
Bestimmungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes, sowie die
Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Glarus.
Ü berba u u n gsvorsc h riften
Überbauungsform
Die Ausrichtung, Stellung, Gebäudeabstände sowie die Dachform der Bauten
deren Erschliessung sowie die Parkierungsanlagen sind gemäss Überbauungskonzept,
Plan No.09030-1 10 verbindlich.
Die Pazellengrenzen richten sich nach Plan No. 09030 - 112, wobei kleinere
Grenzverschiebungen und Grenzanpassungen im Zuge der Projektentwicklung bei den
E FH Parzellen (Baueingabe, Ausführungsplanung) gestattet sind.
Baufelder
Die Lage von Baulinien und die Lage und Grösse von Baufeldern für Haupt-, An- und
Nebenbauten ist im Überbauungsplan, Plan No. 09030 - 112, definiert.
Geringfügige Abweichungen von dem im Plan bezeichnete Baufelder und
Gebäudegeometrien sind zulässig, sofern eine mindestens gleichwertige Qualität
gewährleistet wird und die Nachbarschaft nicht beeinträchtigt wird.
2.3
2.4
Höhenlage Erdgeschoss / Umgebung
Diese HÖhen werden pro Haus fúr die õesamtüberbauung auf dem überbauungsplanPlan No. 09030 - ll2festgelegt.
Fur die EFH 1 - 3 gerten aie ge:st¡mmungen des Bauregrements Grarus
Erdseschosshöhe lr{r-11 = 199 gs lostieir¡ ,".p. soo.ãliwestteir)
Erdgeschosshöhe MFH S = 500.35
Terrainveränderungen sind im Rahmen des umgebungspranes ausführbar.
Etappierung
Die Bebauung kann etappiert werden.
Grenz- und Gebäudeabstände
lnnerhalb der Überbauung. können die geltenden Grenz- und Gebäudeabständezugunsten einer guten architektonischei und städtebaulicnãn Gestaftung gemäss planuberbauungsgeometrie, Plan No. ogoão 412 reduziet oàeiaufgehoben werden. Fürdie Einfamilienhåuser ist ein ZusammennaujeoocrriËÀiJJrt"tt"t. Bauten dürfen auf dieBaufelderg renzen gestellt werden.
Energie und Okologie
lm Bereich Energie muss im sinne eines sparsa.men umgangs der energie-optimierten Bauweise, Rechnung getragen werden.
Der Minergiestandard ist anzustie6"n, ó¡" Flachdächer der Hauptbauten sind extensivzu begrünen.
Die EnergiebauvorschriftensrA 3g0/i mLrssen eíngeharten werden.lm Bereich okörogie mussen die Hecken, sträuchäi rnJeåL*", gemässuberbauungsplan No' 09030 - 110 m¡t eínne¡m¡scrreÀ pnãÃJen ausgeführt werden.
Lärmschutzwand
Ausfilhrung der Lärmschutzwand gemäss pranbeirage No. 0g030-114.¡ Aufbau der Wand ist mehrfeldiig.
Betonmauer ca. 50 cm
Pflanzenfläche
Porenbeton mit Glasaufsatz
. Höhe der gesamten Konstruktion max. 4.50 m.
' Bepflanzung der Mauer mit Büschen und Kletterpflanzen in den pflanzenfläche undHochstammbäume in den Nischen.
' unterhart der schutzwand durch die Eigentümer der MFH 4 und 5.¡ unterhalt des streifens zwischen schallschut zwand und ïrottoir durch dieEigentümer der MFH 4 und 5.
o zur Einhartung der schailschutzes sind bei den betroffenen wohnungenergänzende Massnahmen, wie schalrabsoroiereÁãå [iiãiå-r¡ur¡.¡"rrng ect.vozusehen.
Gestaltung
Gebäude
Das äussere Erscheinungsbild der Gebäude ist einheiflich, insbesondere bezüglicharchitektonischer Gestaltung der FassaJen, Dachformen, Fårben und Materialíèn. Diegesamte Überbauung wird m¡t rtacnoa"À"rn .urg"führt. Andere Dachformen sind ausGründen eines einheìtlíchen Gesamtbildes des e-uartiers nicnì gestattet. DasErscheinungsbild der Fassaden ist muráiund ftåchig. o¡ã Ëøånoacher der Hauptbautensind extensiv zu begrunen.
Umgebung / Materialisierung
lst nach umgebungsplan PlariNo. 09030 - 110 zu erstellen. Kteinere projektbedingte
Abweichungen sind zulässig.
2.5
2.6
2.7
3.
3.1
3.2
3.3
4.1
4.2
4.3
4.5
5.1
Veränderungen / An- und Nebenbauten / Antennen
Jede Art von äusseren baulichen Veränderungen an Haupt- An- und Nebenbauten
unterliegen der Bewilligung durch den Gemeinderat, sichtbare
TV-Antennen und Satellitenempfänger sind nicht gestattet.
Erschliessung, Parkierung, Entsorgung
Fussweg
Die Feinerschliessung innerhalb der Überbauung erfolgt gemäss Umgebungplan No. 09130 - 1 10. Der siedlungsinterne Hauptfussweg kann jedoch auch als
Notzufahrt und für Umzüge benutzt werden.
Fah rzeugersch liessu ng
Die Fahrzeugerschliessung erfolgt gemäss umgebungsplan, Plan No. 09030 - 1 10.
Der lnnenhof zwischen beiden Mehrfamilienhäuser ist grundsätzlich verkehrsfrei, Autos
für die Mieter der Mehrfamilienhäuser werden an der Peripherie der Siedlung in eine
Tiefgarage geführt.
Die Einfamilienhäuser werden zentral über eine Zufahrt an der Nordgrenze erschlossen
Die Erschliessungsstrasse dient ausschliesslich als Fahrbahn, das Abstellen von
Motorfahzeugen und Anhänger auf der Strasse ist untersagt.
Parkplätze
Die Parkplätze fur die Eigentümer und Mieter der Mehrfamilienhäuser, befinden sich
hauptsächlich in.einer Tiefgarage. Den Besucher stehen genügend Aussenparkplätzen
gemäss den im Überbauungsplan ausgeschiedenen Flächen zur Verfügung. Die Anzahl
der Parkplätze errechnet sich anhand des,,Reglement über die Schaffung von
Parkplätzen und die Bemessung von Ablösesummen" (06. August 1987) der Gemeinde
Glarus.
Containerabstel I platz
Abstellplätzen für Container sind zusammengefasst und auf der dafür vorgesehenen
Fläche untergebracht. Plan No. 09030 - 1 10.
Werkleitungen
Versorgung (Wasser, Elektro, Gas, TV und Telefon) gem. Plan No. 09030 - 113 von den
bestehenden Hauptleitungen.
Die Entsorgung (Kanalisation) erfolgt für das Schmutzwasser über die best.
Kanalisation.
Meteonruasser wird nach Möglichkeit versickert.
Die Grob- und Feinerschliessung wird durch ein detailliertes Projekt eines fachlich
ausgewiesenen lngenieurbüro erstellt.
Weitere Bestimmungen
lnkrafttreten des Überbauungsplanes
Mit der Genehmigung des vorliegenden Überbauungsplanes durch den Gemeinderat
und dem Abschluss des ordentlichen Auflage- und Einspracheverfahrens tritt der
Überbauungsplan in Kraft.
Netstal, 15. November 2012
Leuzinger Architektur AG
8754 Netstal
4.4
5.
