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title: "Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Erstellungskosten einer Alterssiedlung der Christoph Merian Stiftung auf dem Sesselacker"
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# Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Erstellungskosten einer Alterssiedlung der Christoph Merian Stiftung auf dem Sesselacker

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Altersiedlung Sesselacker: GRB 869.205
Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die
Erstellungskosten einer Alterssiedlung der Christoph Merian Stiftung auf
dem Sesselacker
Vom 18. April 1963 (Stand 18. April 1963)
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf den Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
¹ Der Christoph Merian Stiftung wird ein Staatsbeitrag von 30% der Baukosten bis zu Fr. 442'500.–
für die Erstellung einer Alterssiedlung auf dem Sesselacker zu Lasten der laufenden Rechnung bewilligt.
² An die Subventionierung werden folgende Bedingungen geknüpft:
1. Ein Beamter des Amtes für Bausubventionen und Zivilschutzbau ist in die Baukommission zu
wählen.
2. Dem Regierungsrat ist die Befugnis einzuräumen, einen Delegierten in den Vorstand abzuordnen.
3. Anmeldungen von Basler Bürgern oder seit mindestens 15 Jahren im Kantonsgebiet niedergelassenen alten Männern oder Frauen sind in erster Linie zu berücksichtigen. Andere Bewerber können
nur aufgenommen werden, wenn keine Anmeldungen von Baslern oder seit 15 Jahren hier niedergelassenen Personen vorliegen. Gesuchen von Behörden des Kantons oder einer Gemeinde um Aufnahme einer Person, welche diese Bedingungen erfüllt, ist nach Möglichkeit zu entsprechen. Ausländer
dürfen nur ausnahmsweise und mit ausdrücklicher Zustimmung des staatlichen Delegierten aufgenommen werden.
4. Soweit an der Verwaltung der Siedlung Anstand zu nehmen ist, wird dies der Leitung durch den
Regierungsrat zur Kenntnis gebracht. Bei schweren Verstössen gegen die übernommenen Bedingungen, insbesondere bei Zweckentfremdung der Siedlung, kann der Regierungsrat die Rückzahlung des
Staatsbeitrages verlangen. Zur Sicherstellung der Rückzahlung des Staatsbeitrages ist im Grundbuch
ein entsprechendes Grundpfandrecht einzutragen.
5. Die Arbeiten sind aufgrund von Konkurrenzofferten so weit als möglich an die im Preise günstigste Firma zu vergeben, die ihren Sitz im Kanton Basel-Stadt und die sich unterschriftlich zur Ein -
haltung der Gesamtarbeitsverträge verpflichtet hat und diese nachweisbar einhält.
6. Die Jahresrechnung der Siedlung ist jeweilen dem Wirtschafts- und Sozialdepartement einzureichen.
7. Dem Eigentümer wird das Recht eingeräumt, sich durch Rückzahlung des Staatsbeitrages von
den Subventionsbedingungen zu lösen.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
Altersiedlung Sesselacker: GRB 869.205
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
18.04.1963 18.04.1963 Erlass Erstfassung KB 20.04.1963
Altersiedlung Sesselacker: GRB 869.205
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 18.04.1963 18.04.1963 Erstfassung KB 20.04.1963
