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title: "Bebauungsplan Bösch-Rothus"
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provisions: 4
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# Bebauungsplan Bösch-Rothus

## Art. 1 {#art_1}

Zweck/Ziel
Die planerische Absicht besteht darin, Voraussetzungen zu schaffen für ein qualitativ hochstehendes
Dienstleistungs- und Gewerbequartier, eine zweckmässige Erschliessung und eine hochwertige Freiraumversorgung und -gestaltung.

## Art. 2 {#art_2}

Landschaftliche Eingliederung
Die Bebauungsplangrundstücke befinden sich in einem landschaftlich empfindlichen Gebiet. Der Gemeinderat wird daher im Interesse des Landschafts-, Natur- und Heimatschutzes bei der Beurteilung
der einzelnen Baugesuche strengere Massstäbe ansetzen, als dies sonst für Bauten in der Gewerbezone üblich ist.

## Art. 3 {#art_3}

Grundmasse
Areal Nr. Max. BZ Freiflächenziffer Max. Gebäudehöhe Max. Gesamthöhe
1 3.5 20% 10 m 13 m
2a 3.5 20% 7 m 10 m
2b 3.5 20% 7 m 10 m
3 4.0 20% 10 m 13 m
4a 4.0 20% 10 m Max. 458.60 m ü M 13 m Max. 463.50 m ü M
4b 4.0 20% 13.50 m 16.50 m Max. 465.50 m ü M
5 3.5 20% 7 m 10 m
6 3.5 20% 7 m 10 m
7 3.0 20% 10 m 13 m
8a 2.7 20% 7 m Max. 458.50 m ü M 10 m Max. 458.50 m ü M
8b 2.7 20% 7 m Max. 458.50 m ü M 10 m Max. 458.50 m ü M
9 3.0 20% 7 m 10 m
10 3.5 20% 7 m 10 m

## Art. 4 {#art_4}

Bebauung und Nutzungsart
(1) Die maximale Gebäudelänge beträgt in der Regel 57 m. Bei besonderen Verhältnissen und guter Einordnung in eine Gesamtgruppe, kann der Gemeinderat ausnahmsweise Gebäudelängen bis 63 m erlauben. Auf dem Areal 9 beträgt die maximale Gebäudelänge 80 m.
(2) Die Dächer über den Vollgeschossen sowie über den Attikageschossen sind in der Regel als Flachdächer auszubilden. Bei guter Einordnung sind leicht gekrümmte Dächer erlaubt, insbesondere bei
niedrigen Hallen und bei den Attikageschossen.
(3) Auf dem Areal 5 sind die Gebäudekörper in die im Plan bezeichnete Richtung zu situieren.
(4) Auf den Arealen 7 und 8 ist die Hauptfassade gemäss Planeintrag nach Süden zu erstellen. Die Erschliessung und Anlieferung hat rückwärtig über die Quartierstrasse zu erfolgen.
(5) Die im Plan bezeichnete Parkfassade ist zu begrünen, soweit diese nicht der Belichtung des Gebäudes dient. Die Freiflächenziffer darf auf den Arealen 6, 9 und 10 um das Mass der Begrünung der
Hauptfassade reduziert werden.
(6) Auf den Arealen 4b, 7, 8a und 8b sind eine bodengebundene Begrünung der Fassade sowie die
Ausrichtung der Gebäudestellung auf Luftaustausch und Kaltluft zu prüfen.
(7) Es sind Dienstleistungen und mässig störendes Gewerbe sowie betriebsnotwendiger Wohnraum zulässig.
