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title: "Verordnung betreffend die Gebühren der Pädagogischen Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt"
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provisions: 4
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# Verordnung betreffend die Gebühren der Pädagogischen Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt

## § 1 {#par_1}

Grundsatz
1 Die Benutzung und Ausleihe von Medien der Pädagogischen Dokumentationsstelle (PDS) sind
kostenlos, soweit im Folgenden nicht etwas anderes bestimmt ist.

## § 2 {#par_2}

Benutzungsausweis
1 Für die Ausstellung des Benutzungsausweises wird eine einmalige Gebühr von CHF 5 erhoben. Für
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gilt eine reduzierte Gebühr.
2 Bei Verlust des Benutzungsausweises wird eine Gebühr von CHF 10 in Rechnung gestellt.

## § 3 {#par_3}

Mahnungen
1 Nach einer gebührenlosen Erinnerung werden für Mahnungen die folgenden Gebühren erhoben:
– 1. Mahnung: CHF 5 pro Medium
– 2. Mahnung: CHF 10 pro Medium
– 3. Mahnung: CHF 15 pro Medium *
2 Bei Medienkisten gelten die Kiste und die Medien in der Kiste als ein Medium.

## § 4 {#par_4}

Ersatz- und Bearbeitungskosten
1 Wer Medien beschädigt, verliert oder nach vier Mahnungen nicht zurückbringt, ist verpflichtet, die
Kosten für Reparatur oder Ersatz (Preis für Beschaffung des Mediums) sowie Bearbeitung und ev.
weitere Folgekosten zu übernehmen.
2 Zusätzlich zu den Kosten für die Reparatur (durch Dritte oder PDS) für den Ersatzkauf (durch Benutzenden oder PDS) wird folgende Bearbeitungsgebühr verlangt: CHF 20, bei Wiederbeschaffung durch
Benutzende CHF 10.
3 Bei Medienkisten gelten die Kiste und die Medien in der Kiste als einzelne Medien.
Schlussbestimmung
Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam. 3)
1) Jetzt: Bibliothek des Pädagogischen Zentrums PZ.BS (diese Fussnote gilt für alle Nennungen der Pädagogischen Dokumentationsstelle PDS im
Erlass).
2) SG 153.800.
3) Wirksam seit 1. 7. 2007.
Gebührenverordnung PZ.BS 414.710
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
26.06.2007 01.07.2007 Erlass Erstfassung KB 30.06.2007
01.07.2008 01.08.2008 § 3 Abs. 1 geändert -
Gebührenverordnung PZ.BS 414.710
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 26.06.2007 01.07.2007 Erstfassung KB 30.06.2007
§ 3 Abs. 1 01.07.2008 01.08.2008 geändert -
