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title: "Bebauungsplan 180: Basel Sevogelstrasse 104 / Sevogelpark (Areal)"
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# Bebauungsplan 180: Basel Sevogelstrasse 104 / Sevogelpark (Areal)

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Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.180
Bebauungsplan 180: Basel Sevogelstrasse 104 / Sevogelpark (Areal)
(BP 180)
Vom 27. Juni 2007 (Stand 12. August 2007)
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt,
gestützt auf die §§ 101 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1)
und nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 07.0187.01 vom 14. Februar 2007
sowie in den Bericht der Bau- und Raumplanungskommission Nr. 07.0187.02 vom 29. Mai 2007, beschliesst:
Für den Text des Bebauungsplans siehe Anhang.
Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal:
https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/178.html
1) SG 730.100
Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.180
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
27.06.2007 12.08.2007 Erlass Erstfassung KB 30.06.2007
Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.180
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 27.06.2007 12.08.2007 Erstfassung KB 30.06.2007
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.180
Basel
Sevogelstrasse 104 / Sevogelpark (Areal)
GRB vom 27. Juni 2007
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes
(BPG) vom 17. November 1999 1) und nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates
Nr. 07.0187.01 vom 14. Februar 2007 sowie in den Bericht der Bau und Raumplanungskommission
Nr. 07.0187.02 vom 29. Mai 2007, beschliesst:
I. Bebauungsplan
1.
Der Bebauungsplan Nr. 13’191 des Hochbau- und Planungsamts vom 8. Mai 2006 (Rev. 26. Oktober 2006)
wird verbindlich erklärt.
2.
Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
a) Im Baubereich A darf ein 6-geschossiges Gebäude mit einer Bruttogeschossfläche von maximal 2’310 m2 erstellt werden. Im Baubereich B darf ein 9-geschossiges Gebäude mit einer
Bruttogeschossfläche von maximal 6’580 m2 erstellt werden. Die zulässigen Höhen ergeben
sich aus den im Bebauungsplan dargestellten Profilen. Technisch notwendige, unbeachtliche
Bauteile sind davon ausgenommen.
b) Das im Baubereich B zulässige Volumen ist in Anlehnung an die im Situationsplan und in den
Profilen dargestellte Volumenstudie zu realisieren.
c) Die Gestaltung des Aussenraums hat erhöhten Ansprüchen zu genügen. Die Bodenbeschaffenheit und die Pflanzenwahl müssen nach naturschützerischen Kriterien erfolgen, insbesondere im Bereich der Böschung.
d) Die Blutbuche ist zu schützen. Im Umfeld der Blutbuche dürfen keinerlei Eingriffe erfolgen,
insbesondere keine Bauten erstellt oder Bodenverdichtungen, Belagsflächen oder anderweitige
Eingriffe erfolgen, welche die Blutbuche schädigen könnten. Zur Gewährleistung des Schutzes, insbesondere während der Bauphase, ist eine entsprechende Fachperson beizuziehen.
e) Der bestehende Buchenhain ist zu schützen. Allfällige bauliche Eingriffe und Veränderungen
im Bereich des Buchenhains sind nur nach Absprache mit den zuständigen Stellen und unter
Einbezug einer entsprechenden Fachperson zulässig.
f) Die Erschliessung des Areals, insbesondere des unterirdischen Parkings hat über die bestehende Rampe auf der Parzelle 5/0847 zu erfolgen. Das Parking selbst muss in seiner Ausdehnung
kompakt realisiert werden.
g) Für die Bebauung ist mit dem Baubegehren der Minergie-P-Standard nachzuweisen.
1) SG 730.100.
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.180
3.
Das zuständige Departement kann geringfügige Abweichungen vom Bebauungsplan ausnahmsweise
zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird.
II.
III. Publikation
Der Beschluss I. ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und wird nach
Eintritt der Rechtskraft wirksam. 2)
Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal:
https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/178.html
2) Wirksam seit 12. 8. 2007.
