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title: "Unterfeld Süd - Baubereiche 1A und 1B"
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# Unterfeld Süd - Baubereiche 1A und 1B

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Bebauungsplan Unterfeld Süd, Baar, Baubereiche 1A und 1B
Bestimmungen
Art und Mass der Nutzung
17. Die anrechenbare Geschossfläche (aGF) für Wohnnutzungen beträgt maximal 28'400
m2. Dieses Mass darf durch Übertragung von Nutzungsanteilen aus den angrenzenden Bebauungsplänen im Gebiet Unterfeld Süd im Umfang von maximal 500 m2 erhöht werden, sofern der maximale Wohnanteil in der Bauzone mit speziellen Vorschriften Unterfeld Süd von insgesamt 45'000 m2 nicht überschritten wird.
18. Von den Wohnflächen gemäss Ziffer 17 sind mindestens 8'780 m2 aGF als preisgünstige Wohnungen gemäss dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz zu realisieren,
zu vermieten und langfristig zu erhalten.
19. Die anrechenbare Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen ist nicht beschränkt,
hat jedoch mindestens 7'500 m2 zu betragen.
20. In den Baubereichen 1Aa, 1Ab und 1Ac sind in den Erdgeschossen keine Wohnungen
erlaubt, die auf die Nord- oder Stockerstrasse ausgerichtet sind. Im Baubereich 1B ist
mindestens das Erdgeschoss gewerblich zu nutzen.
21. In den im Situationsplan speziell bezeichneten Bereichen sind in den Erdgeschossen
überwiegend publikumsorientierte Nutzungen vorzusehen. Gebäudezugänge und Foyers sind erlaubt.
Freiraum
22. Die Umgebung ist auf der Basis des Richtprojekts vom 31.1.2024 zu gestalten. Im
Rahmen des ersten Baugesuchs sind die Bepflanzung, Materialisierung, Oberflächenentwässerung, Möblierung und Beleuchtung sowie die Koordination zur Umgebungsgestaltung in den angrenzenden Bebauungsplänen im Detail aufzuzeigen.
23. Die öffentlich zugänglichen Freiraumelemente haben eine hohe Aufenthaltsqualität
mit folgenden Charakteren aufzuweisen:
• Wohnhof:
Innenhof mit mehrheitlich sickerfähigen Belägen, bepflanzt mit Sträuchern, Wie-BESTIMMUNGEN
SCHNITTE (INFORMATIVER INHALT)
Ziff. 23
VERBINDLICHER INHALT
Ziff. 5
Ziff. 25
PERIMETER
BEBAUUNG
FREIRAUM
ERSCHLIESSUNG, PARKIERUNG UND ENTSORGUNG
Geltungsbereich (Farbband ausserhalb)
Baum neu (Lage und Anzahl schematisch)
Ziff. 23
Ziff. 7
Baubereiche mit Mantellinien
und max. Höhenkote in m ü. M.
Erschliessungsfläche (Abgrenzung schematisch)
Mehrheitlich begrünte Aufenthaltsfläche
(Abgrenzung schematisch)
X müM
Kommunales Naturobjekt Nr. 116 Ziff. 23
Ziff. 21
Erdgeschoss mit publikumsorientierten Nutzungen
(Abgrenzung schematisch)
Baum bestehend
Ziff. 8Zwangsbauflucht (Farbband innerhalb)
Ziff. 25
Ziff. 14Bereich mit Unterbauverbot
Ein- und Ausfahrt Tiefgarage (Lage schematisch) Ziff. 27
Ziff. 28 lit. d)V Oberirdische Veloabstellplätze möglichst gedeckt
(Lage schematisch)
A Ziff. 29Anlieferung (Lage schematisch)
Ziff. 30
Öffentliche Fuss- und Radwege, kommunal
(Lage schematisch) innerhalb Perimeter
Ziff. 33Abstellfläche Feuerwehr (Lage schematisch)F x
Ziff. 32Entsorgungsstelle (Lage schematisch)E x
Aufenthaltsfläche (Abgrenzung schematisch)
Spielfläche (Abgrenzung schematisch)
Ziff. 23
Ziff. 23
Ziff. 10
Bereich Durchgang im Erdgeschoss
(Lage und Abgrenzung schematisch)
Ein- und Ausfahrt Velorampe in Tiefgarage
(Lage schematisch) Ziff. 16
Ökologische Fläche (Abgrenzung schematisch) Ziff. 23
Ziff. 30Arealinterne Fusswege
(Lage schematisch) innerhalb Perimeter
Ziff. 14
Ziff. 9
Fassade mit vorspringenden Gebäudeteilen
(Farbband innerhalb)
Abgrenzungslinie für Untergeschosse
81c
81e
81a
Unterfeld
Stockerstrasse
Sta m pfib a c
Nordstrasse
G ö blik a n al
Sta m pfib a c h
Sta m pfib a c h
RRB vom 29.06.2004
RRB vom 29.06.2004
BDB vom 28.09.2018
BDB vom 25.03.2009
1Aa
1Ab
1Ac
BDB vom 19.11.2024
1B
477.30 m ü. M.
E x
1Aa
V V V V
1Ab
1Ac
1Ad
452.30 m ü. M.F xF x
F x
A
F x
F x
F x
F x
F x
F x
F xE x
452.30 m ü. M.
452.30 m ü. M.
452.30 m ü. M.
VE x
QUARTIERFREIRAUM
Baar
Zug
Baar
Zug
QUARTIERPLATZ
URBANER SPIELPLATZ
PARKSPUR
WOHNHOF
QUARTIERBOULEVARD
QUARTIERBOULEVARD
STAMPFIPLATZ
Koordination
Wegverbindung
mit Stadt Zug
Koordination
Wegverbindung
mit Stadt Zug
Koordination
Wegverbindung
mit Stadt Zug
geplante Umlegung Kanal
8 9
6 7
Stampfibach
Baum bestehend ausserhalb Perimeter
Grundlagedaten
Amtliche Vermessung: Zug Map vom 13.10.2021
Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen
Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsanforderungen der amtlichen Vermessung
bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der
Orientierung. Ihre Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für
deren Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht.
Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum.
Bearbeitung: Tim Accola
INFORMATIVER INHALT
Strassenlinie rechtskräftig
Spezialbaulinie rechtskräftig
Bestockte Fläche
Entsorgungsstelle (Lage schematisch)
ausserhalb Perimeter
Öffentliche Fuss- und/oder Radwege, kommunal
(Lage schematisch) ausserhalb Perimeter
Öffentlicher Fussweg und Velobahn, kantonal
(Lage schematisch) ausserhalb PerimeterE x
Uferstreifen gemäss Übergangsbestimmungen GSchV (nach Art. 62 Abs 2 GSchV)
Göblikanal
Abgrenzung Baubereiche 3 + 4 ausserhalb Perimeter,
Abgrenzung Baubereich 2 gemäss Zonenplan ausserhalb Perimeter
Gemeindegrenze (Farbband ausserhalb)
Richtprojekt Baubereiche 3 + 4 / Richtkonzept Baubereich 2
Bebauung und Aussenräume, ausserhalb Perimeter
Aufzuhebende Baulinie (separates Verfahren)
Neue Baulinie zu beschliessen (separates Verfahren)F x
Abstellfläche Feuerwehr (Lage schematisch)
ausserhalb Perimeter
Arealinterne Fusswege,
(Lage schematisch) ausserhalb Perimeter
Baulinie rechtskräftig
ORDENTLICHER BEBAUUNGSPLAN
UNTERFELD SÜD - BAUBEREICHE 1A UND 1B
32787 - 4.8.2025
Kantonale Genehmigung
Die Gemeindeschreiberin:Der Gemeindepräsident:
Publiziert im Amtsblatt
12.03.2026 Pascal Iten
Von der Stimmbevölkerung an der Urnenabstimmung beschlossen am 08.03.2026
Abteilung Planung/Bau
Baar, 12.11.2024 Der Abteilungsleiter:
Vom Gemeinderat verabschiedet am 12.11.2024
Die Gemeindeschreiberin:Der Gemeindepräsident:
Kantonale Vorprüfung
Publiziert im Amtsblatt
26.06.2025 und 03.07.2025 Pascal Iten
Gemeinde BaarKanton Zug
Situationsplan 1:500
452.30 m ü. M.1Ab
Quartierboulevard Wohnhof
452.30 m ü. M.1Ad
Nordstrasse
427.30 m ü. M. 427.30 m ü. M.
(Tiefster Punkt massgebendes
Terrain gemäss Richtprojekt)
(Tiefster Punkt massgebendes
Terrain gemäss Richtprojekt)
Schnitt A, 1:1'000
Schnitt B, 1:1'000
Koordinatenliste
Nr. Ost Nord
1 2’681’522.007 1’226’441.286
2 2’681’539.812 1’226’439.881
3 2’681’584.627 1’226’436.338
4 2’681’583.290 1’226’419.380
5 2’681’520.669 1’226’424.320
6 2’681’525.567 1’226’486.409
7 2’681’543.371 1’226’485.004
8 2’681’526.975 1’226’504.261
9 2’681’534.950 1’226’503.632
10 2’681’535.540 1’226’511.109
11 2’681’612.003 1’226’505.078
12 2’681’610.531 1’226’486.431
13 2’681’543.898 1’226’491.687
14 2’681’634.233 1’226’503.324
15 2’681’627.726 1’226’420.831
16 2’681’605.495 1’226’422.584
17 2’681’590.260 1’226’414.342
18 2’681’612.192 1’226’412.612
19 2’681’609.676 1’226’380.711
20 2’681’587.744 1’226’382.441
René Strehler
Andrea BertolosiWalter Lipp
Nordstrasse Parkspur
477.30 m ü. M.1B
Quartierplatz | Quartierboulevard
427.30 m ü. M.
(Tiefster Punkt massgebendes
Terrain gemäss Richtprojekt)Bebauungsplan Unterfeld Süd, Baar, Baubereiche 1A und 1B
Bestimmungen
SUTER • VON KÄNEL • WILD 2
Zweck
1. Der ordentliche Bebauungsplan Unterfeld Süd Baubereiche 1A und 1B bezweckt
im Sinne von § 36c der Bauordnung Baar (BO) sowie den konzeptionellen Vorgaben im Quartiergestaltungsplan Unterfeld Süd die Sicherstellung der aus dem Projektwettbewerb von 2022 hervorgegangenen Bebauung und Freiräume der zweiten Etappe im Unterfeld Süd.
2. Insbesondere werden folgende Ziele verfolgt:
• dank vielfältigen Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsangeboten einen Beitrag zum neuen, attraktiven und belebten Ortsteil Unterfeld Süd zu schaffen
und preisgünstigen Wohnraum zu realisieren;
• ein Hochhaus im Quartier zu ermöglichen;
• gut gestaltete, identitätsstiftende und aufenthaltsfreundliche Aussenräume
sowie einen attraktiven öffentlichen Quartierfreiraum zu erstellen;
• ökologisch wertvolle Flächen entlang der Gemeindegrenze zu gewährleisten;
• eine hohe Durchlässigkeit für den Fuss- und Veloverkehr sicherzustellen;
• eine flächen- und ressourceneffiziente Verkehrserschliessung zu regeln;
• eine nachhaltige und energieeffiziente Bauweise sicherzustellen.
Bestandteile und Geltungsbereich
3. Der Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan und den Bestimmungen.
4. Das Richtprojekt Bebauung und Freiraum vom 31.1.2024 ist im Bewilligungsverfahren für die Beurteilung der städtebaulichen Einordnung und der architektonischen
sowie freiräumlichen Gestaltung wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich
der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.
5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Situationsplan festgelegt.
Anforderungen an die Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume
6. Bauten, Anlagen und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. Dies gilt auch für die Farbgebung und Materialisierung.
Bebauung
7. Lage und äussere Abmessungen der oberirdischen Hauptgebäude ergeben sich
aus den im Situationsplan definierten Mantellinien. Die Baubereiche im Bebauungsplan gehen den Abstandsvorschriften gemäss Bauordnung der Gemeinde
Baar und PBG sowie den Baubereichen im Zonenplan vor.
8. Im Baubereich 1Ad hat die östliche Fassadenflucht der im Situationsplan bezeichneten Zwangsbauflucht zu entsprechen, wobei das 1. Obergeschoss diese Zwangsbauflucht auf der ganzen Fassadenlänge um max. 1.50 m überragen darf. An der
nördlichen Fassade beim Baubereich 1Ad sind im 1. Obergeschoss stützenfreie
Vordächer bis zu einer Tiefe von 5.00 m ohne Längenbeschränkung erlaubt.Bebauungsplan Unterfeld Süd, Baar, Baubereiche 1A und 1B
Bestimmungen
SUTER • VON KÄNEL • WILD 5
Erschliessung, Parkierung und Entsorgung
27. Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr in die Tiefgarage erfolgt an schematisch bezeichneter Lage ab der Stockerstrasse. Die Erschliessung für den Veloverkehr in die Tiefgarage erfolgt über die im Situationsplan eingetragene Velorampe.
28. Zur Parkierung gelten folgende Vorgaben:
a) Im Bebauungsplanperimeter Unterfeld Süd Baubereiche 1A und 1B sind max.
251 Tiefgaragenparkplätze zulässig. Zusätzlich sind innerhalb der Zone mit
speziellen Vorschriften Unterfeld Süd insgesamt 10 oberirdische Besucherparkplätze erlaubt, wovon mindestens 1 Abstellplatz rollstuhlgerecht auszugestalten ist. Die räumliche Lage der oberirdischen Parkplätze wird im Baubewilligungsverfahren bestimmt. Das unterirdische Parkplatzangebot darf mittels
Parkplatz-Transfers zwischen den jeweiligen Bebauungsplänen innerhalb der
Bauzone mit speziellen Vorschriften Unterfeld Süd erhöht werden, sofern daraus keine Umweltverträglichkeitsprüfung ausgelöst und die max. zulässige
Parkplatzzahl gesamthaft eingehalten werden.
b) Im Rahmen des ersten Baugesuchs zeigt die Bauherrschaft in einem Mobilitätskonzept die Verteilung der Parkplätze auf die Nutzungen und Baubereiche
auf. Im Mobilitätskonzept sind die betrieblichen und organisatorischen Massnahmen zur Verkehrslenkung aufzuzeigen.
c) Besucherparkplätze sind monetär zu bewirtschaften.
d) Für Velos sind an geeigneten Lagen insgesamt 1'153 Kurz- und Langzeitabstellplätze zu schaffen. Abweichungen von diesem Mindestangebot sind, gestützt
auf die effektiven Nutzflächen, im Baubewilligungsverfahren möglich. Das zu
schaffende Angebot ist im Mobilitätskonzept gemäss lit. b) anhand der VSS-
Norm herzuleiten. Die Verteilung der Anzahl ober- und unterirdischer Abstellplätze orientiert sich an dieser Berechnung. Die Kurzzeitabstellplätze sind nah
bei den Eingängen im Erdgeschoss zu verorten und möglichst vor Witterungseinflüssen geschützt zu erstellen sowie mit Vorrichtungen für den Diebstahlschutz zu versehen.
29. Die Anlieferung hat an der schematisch bezeichneten Lage zu erfolgen.
30. An den schematisch bezeichneten Lagen sind öffentliche Fuss- und Velowege sowie arealinterne Fusswege zu realisieren. Sie sind situationsgerecht mit Hartbelag
oder unversiegelt auszugestalten.
31. Die bezeichneten öffentlichen Fuss- und Radwege sowie der Quartierfreiraum und
die Parkspur sind allgemein zugänglich zu halten.
32. An schematisch bezeichneten Lagen sind Entsorgungsstellen zu realisieren.
33. An schematisch bezeichneten Lagen sind Aufstellflächen für die Feuerwehr freizuhalten.SUTER • VON KÄNEL • WILD 4
21. In den im Situationsplan speziell bezeichneten Bereichen sind in den Erdgeschossen überwiegend publikumsorientierte Nutzungen vorzusehen. Gebäudezugänge
und Foyers sind erlaubt.
Freiraum
22. Die Umgebung ist auf der Basis des Richtprojekts vom 31.1.2024 zu gestalten. Im
Rahmen des ersten Baugesuchs sind die Bepflanzung, Materialisierung, Oberflächenentwässerung, Möblierung und Beleuchtung sowie die Koordination zur Umgebungsgestaltung in den angrenzenden Bebauungsplänen im Detail aufzuzeigen.
23. Die öffentlich zugänglichen Freiraumelemente haben eine hohe Aufenthaltsqualität mit folgenden Charakteren aufzuweisen:
• Wohnhof:
Innenhof mit mehrheitlich sickerfähigen Belägen, bepflanzt mit Sträuchern,
Wiesen und alterungsfähigen, zum Teil grosskronigen Bäumen sowie mit Aufenthaltsflächen zum Verweilen und Spielen
• Vorzone:
Den Bauten vorgelagerte Erschliessungsbereiche entlang der Nord- und Stockerstrasse sowie des Quartierboulevards, mit Fussweg und Veloabstellplätzen
und mehrheitlich sickerfähigem Belag
• Quartierfreiraum:
Mindestens 2'700 m2 grosser, in zwei Teile gegliederter Freiraum: Im Norden
der sickerfähig ausgestaltete Quartierplatz mit Sitzelementen und grosskronigen Bäumen, im Süden der von Platzbäumen eingerahmte, teilweise befestigte
und/oder chaussierte urbane Spielplatz mit einem Spielturm mit integrierter
Pergola und Zufahrt zur Velorampe
• Parkspur:
Ökologisch gestalteter, mit Bäumen und Sträuchern bestockter Freiraum mit
begehbaren Kies- und Wiesenflächen, als Aufenthalts-, Spiel- und Begegnungsraum; kommunales Naturobjekt Nr. 116 entlang Gemeindegrenze
24. Terrainveränderungen (Abgrabungen und Aufschüttungen) im Sinne des Richtprojekts sind zulässig.
25. An schematisch bezeichneten Lagen sind Bäume zu pflanzen. Über der Tiefgarage
muss die Überdeckung mit vegetationsfähigem Material im Bereich von grosskronigen Bäumen mindestens 1.50 m, im Bereich von mittelkronigen Bäumen mindestens 1.20 m, im Bereich von kleinkronigen Bäumen und Grosssträuchern mindestens 1.00 m und im Bereich von Sträuchern mindestens 0.80 m betragen.
26. Für die Begrünung sind standortgerechte Pflanzen zu verwenden.Bebauungsplan Unterfeld Süd, Baar, Baubereiche 1A und 1B
Bestimmungen
SUTER • VON KÄNEL • WILD 3
Bebauung
7. Lage und äussere Abmessungen der oberirdischen Hauptgebäude ergeben sich aus
den im Situationsplan definierten Mantellinien. Die Baubereiche im Bebauungsplan
gehen den Abstandsvorschriften gemäss Bauordnung der Gemeinde Baar und PBG
sowie den Baubereichen im Zonenplan vor.
8. Im Baubereich 1Ad hat die östliche Fassadenflucht der im Situationsplan bezeichneten Zwangsbauflucht zu entsprechen, wobei das 1. Obergeschoss diese Zwangsbauflucht auf der ganzen Fassadenlänge um max. 1.50 m überragen darf.
9. Wo der Situationsplan «Fassaden mit vorspringenden Gebäudeteilen» bezeichnet,
dürfen vorspringende Gebäudeteile auf höchstens der Hälfte der betreffenden Fassadenabschnitte um max. 1.50 m über den Baubereich hinausragen. Zusätzlich sind bei
diesen Fassaden im 1. Obergeschoss stützenfreie Vordächer bis zu einer Tiefe von
1.50 m ohne Längenbeschränkung erlaubt. Die südliche Fassade beim Baubereich
1Aa ist davon ausgenommen. An der nördlichen Fassade beim Baubereich 1Ad ist im
1. Obergeschoss ein stützenfreies Vordach bis zu einer Tiefe von 5.00 m ohne Längenbeschränkung erlaubt.
10. Die Erdgeschosse haben eine Geschosshöhe (OK–OK) von mindestens 4.00 m aufzuweisen. An den schematisch bezeichneten Lagen in den Baubereichen 1Ab und 1Ac
sind in den Erdgeschossen mindestens 2.50 m breite, geschosshohe Durchgänge zu
schaffen.
11. Die im Situationsplan bezeichneten Höhenkoten definieren die maximalen zulässigen
Gesamthöhen. Einzelne technisch bedingte Aufbauten wie Zu- und Abluftkamine, Oblichter, Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie u. dgl. sind zulässig und dürfen diese
Koten überragen. Sie müssen mindestens um das Mass ihrer Höhe von der Fassade
zurückversetzt und zusammengefasst werden. Das Erstellen von Anlagen zur Wärmerückgewinnung sowie von Lüftungs- und Klimageräten auf den Dachflächen ist nicht
erlaubt.
12. Die Anzahl Vollgeschosse ist in den Baubereichen innerhalb der maximal zulässigen
Höhenkoten frei.
13. Die Hauptdächer sind als Flachdächer zu gestalten. Das oberste Geschoss ist jeweils
so auszubilden, dass es in Abstimmung auf die darunterliegenden Geschosse als Vollgeschoss in Erscheinung tritt. Die Dachflächen über dem obersten Geschoss dürfen
nicht als Terrassen genutzt werden. Die Hauptdächer sind mit variablen Substrattypen und Aufbauhöhen ökologisch wertvoll zu begrünen, auch wenn die Flächen energetisch genutzt werden.
14. Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten sind, unter Beachtung des bezeichneten Bereichs mit einem Unterbauverbot, nur innerhalb der Abgrenzungslinien für Untergeschosse erlaubt.
15. Ausserhalb der Baubereiche sind einzelne, besonders gut gestaltete Kleinbauten –
namentlich für die Platz- und Umgebungsgestaltung, Veloabstellplätze, Tiefgaragenzugänge u. dgl. – zulässig. Davon ausgenommen ist die Fläche, die im Situationsplan als
ökologisch gestaltete Fläche bezeichnet ist.
16. An der im Situationsplan schematisch bezeichneten Lage im Quartierfreiraum ist eine
Velorampe in die Tiefgarage zu erstellen. Diese ist gemäss Richtprojekt gestalterisch
in den urbanen Spielplatz zu integrieren.Bebauungsplan Unterfeld Süd, Baar, Baubereiche 1A und 1B
Bestimmungen
Umwelt
34. Mit einem ersten Bauvorhaben ist ein Energie- und Nachhaltigkeitskonzept auszuarbeiten, mit dem aufzeigt wird, wie bei den Neubauten die Kriterien und Indikatoren des jeweils gültigen Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) oder eines
gleichwertigen Standards erfüllt werden.
35. Um der für Mensch, Flora und Fauna schädlichen Überhitzung im urbanen Raum
entgegenzuwirken, ist das Mass an versiegelten Flächen möglichst gering zu halten.
36. Die Lärmschutzmassnahmen für Strassen- und Parkierungslärm sind gemäss den
Lärmschutznachweisen umzusetzen. Von dieser Bestimmung kann abgewichen
werden, wenn im Baubewilligungsverfahren die Einhaltung der massgebenden
Grenzwerte nachgewiesen wird.
37. Das Gebiet ist im Trennsystem zu entwässern. Mit einem ersten Bauvorhaben sind
die erforderlichen Retentions- beziehungsweise Versickerungsanlagen nachzuweisen. Regenwasser ist nach Möglichkeit innerhalb des Perimeters zu versickern.
38. Lichtemissionen sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
Schlussbestimmungen
39. Die Überbauung darf in Etappen realisiert werden. Jede Etappe hat zumindest einen Baubereich und den daran angrenzenden Freiraum zu beinhalten.
40. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften – unter Berücksichtigung von höherrangigem Recht – der jeweils gültigen Bauordnung und
des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend.
41. Der Bebauungsplan Unterfeld Süd Baubereiche 1A und 1B wird mit der Rechtskraft der kantonalen Genehmigung verbindlich.
2. öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 12.03.2026 bis 31.03.2026
Bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau
1. öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 26.6.2025 bis 25.07.2025
Bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau
