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title: "Studienordnung für den Masterstudiengang Accounting and Controlling an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften"
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provisions: 6
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# Studienordnung für den Masterstudiengang Accounting and Controlling an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

## § 1 Gegenstand {#par_1}

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der
ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Accounting and Controlling.

## § 2 Anhang {#par_2}

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Studium und

## § 3 Umfang {#par_3}

1 Der Masterstudiengang kann als Voll- oder Teilzeitstudium
angeboten werden.
2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits6.
Anrechnung
von ECTS-

## § 4 Credits6 {#par_4}

An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits6
werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
B. Zulassung zum Studium
Voraussetzungen
§ 5.6 1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen
werden zum Studium zugelassen:
a.5 Bachelorabschluss in Business Administration im Umfang von
180 ECTS-Credits, wovon mindestens 12 ECTS-Credits aus den
Themenbereichen Accounting and Controlling stammen müssen,
414.253.865 Accounting and Controlling an der ZHAW
b. gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studiengang im Umfang von 180 ECTS-Credits, wovon mindestens 12
ECTS-Credits aus den Themenbereichen Accounting and Controlling stammen müssen.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der
Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.
3 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem
a. in der Lage sein, dem Unterricht in deutscher und englischer Sprache zu folgen,
b. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.
4 Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.
5 Falls die verlangten ECTS-Credits für den Nachweis im Themenbereich «Accounting and Controlling» bei Studienbeginn noch nicht
vorliegen, kann das Studium dennoch begonnen werden. Die fehlenden
Eingangskompetenzen müssen in diesem Fall im ersten und zweiten
Semester nachgearbeitet werden.
§ 6.7
Endgültige
Abweisung an
einer anderen
Hochschule
§ 6 a.9 Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden,
wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei
der Studiengangleitung.
C. Module

## § 7 Modulsprachen {#par_7}

Die Module werden in deutscher oder englischer Sprache
durchgeführt.

## § 8 Durchführung {#par_8}

1 Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.
2 Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten
Wahlpflichtmodul.
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Modulbewertung
§ 9.11 1 Dein Modul ist bestanden, wenn
a. die Modulnote mindestens 4,00 beträgt oder
b. das Modul mit «bestanden» bewertet wird.
Accounting and Controlling an der ZHAW 414.253.865
2 Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungsnachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende
oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.
Nachbesserung§ 10.11 Eine Nachbesserung ist nur für Projektarbeiten und die
Masterarbeit möglich, sofern dies in der Modulbeschreibung festgehalten
ist und der nicht bestandene Leistungsnachweis mindestens mit der
Note 3,50 bewertet wurde. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00 vergeben werden.
Expertinnen
und Experten
§ 11.12 1 Expertinnen und Experten können zur Beurteilung von
Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Praxisprojekten, herangezogen werden.6
2 Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine beratende Funktion.
Wiederholung
von Modulen
§ 12.12 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen
Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. Die Studiengangleitung
legt Termine und Modalitäten fest.
E. Studienabschluss und Masterdiplom
Titel§ 13.12 Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science
ZHAW in Accounting and Controlling» abgeschlossen.
Abschluss des
Studiums
§ 14.12 Der Mastertitel wird vergeben, wenn
a.6 alle erforderlichen Pflichtmodule bestanden und
b. 90 ECTS-Credits6 erreicht sind.
Abschlussnote§ 15.12 Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der
Noten der promotionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach
ECTS-Credits gewichtet.
Überzählige
ECTS-Credits
aus Wahlpflichtmodulen
§ 16.12 1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
2 Die Studienleitung regelt,
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche
Wahlpflichtmodule überzählig sind.
414.253.865 Accounting and Controlling an der ZHAW
3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
1 OS 71, 125; Begründung siehe ABl 2016-02-26. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 9. Februar 2016.
2 Inkrafttreten: 1. Mai 2016.
3 LS 414.252.3.
4 Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 122; ABl 2017-01-13). In
Kraft seit 1. April 2017.
5 Fassung gemäss B vom 3. November 2016 (OS 72, 122; ABl 2017-01-13). In
Kraft seit 1. April 2017.
6 Fassung gemäss B vom 23. August 2018 (OS 74, 40; ABl 2018-12-07). In Kraft
seit 1. Februar 2019.
7 Aufgehoben durch B vom 23. August 2018 (OS 74, 40; ABl 2018-12-07). In Kraft
seit 1. Februar 2019.
8 Eingefügt durch B vom 22. August 2019 (OS 75, 53; ABl 2019-11-01). In Kraft
seit 1. April 2020.
9 Fassung gemäss B vom 22. August 2019 (OS 75, 53; ABl 2019-11-01). In Kraft
seit 1. April 2020.
10 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 522; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.
11 Fassung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 415; ABl 2024-09-27). In
Kraft seit 1. Dezember 2024.
12 Nummerierung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 415; ABl 2024-09-27).
In Kraft seit 1. Dezember 2024.
Accounting and Controlling an der ZHAW 414.253.865
Anhang
zur Studienordnung für den Masterstudiengang Accounting
and Controlling an der Zürcher Hochschule für Angewandte
Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Accounting and Controlling an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch
in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
