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title: "Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen"
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# Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen

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1. 7. 2007– 32
IV B/1/12/1
Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur
Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung
von Ausbildungsabschlüssen
(Erlassen von der Landsgemeinde am 1. Mai 1994)
1. Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 18. Februar
1993 über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss tritt mit der Annahme durch die Landsgemeinde in
Kraft.
Genehmigung der Änderung der interkantonalen
Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und über die Übertragung der Kompetenz
für künftige Beschlüsse zu diesem Konkordat
(Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2007)
1. Die am 19. Mai 2005 von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen
Erziehungsdirektoren und am 16. Juni 2005 von der Schweizerischen
Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren im
Einvernehmen mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren per
1. Januar 2007 beschlossene Änderung der interkantonalen Vereinbarung
vom 18. Februar 1993 über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen wird seitens des Kantons Glarus genehmigt.
2. Dem Landrat wird, gestützt auf Artikel 69 Absatz 3 Kantonsverfassung,
die Kompetenz für künftige Beschlüsse über das Konkordat betreffend
der interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen übertragen.
