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title: "Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften"
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provisions: 15
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# Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

## § 1 Gegenstand {#par_1}

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an
der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik.

## § 2 Anhang {#par_2}

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Studienform

## § 3 und Umfang {#par_3}

1 Der Masterstudiengang wird als Teilzeitstudium angeboten.
2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen im Umfang von 90
ECTS-Credits.
Anrechnung
von ECTS-

## § 4 Credits {#par_4}

An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits
werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
B. Zulassung zum Studium
Voraussetzungen
§ 5.5 1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen
werden zum Studium zugelassen:
a. Bachelorabschluss in Wirtschaftsinformatik im Umfang von 180
ECTS-Credits mit mindestens guten Leistungen,
a. Anforderungen an den
Bachelorabschluss
414.253.835 Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik – ZHAW
b. Bachelorabschluss in Business Administration, Vertiefung Wirtschaftsinformatik, im Umfang von 180 ECTS-Credits mit mindestens guten Leistungen. Von den 180 ECTS-Credits müssen mindestens 40 ECTS-Credits aus dem Fachgebiet «Wirtschaftsinformatik»
stammen,
c. gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studiengang im Umfang von 180 ECTS-Credits mit mindestens guten Leistungen. Von den 180 ECTS-Credits müssen mindestens 40 ECTS-
Credits aus dem Fachgebiet «Wirtschaftsinformatik» stammen.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der
Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. c.
3 Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen gemäss Abs. 1, die
nicht mindestens gute Leistungen aufweisen, müssen einen Zusatznachweis bestehen.
4 Einzelheiten zum Zusatznachweis sind im Anhang geregelt.
5 Falls die verlangten ECTS-Credits für den Nachweis im Fachgebiet «Wirtschaftsinformatik» bei Studienbeginn noch nicht vorliegen,
kann das Studium dennoch begonnen werden. Die fehlenden Eingangskompetenzen müssen im ersten und zweiten Semester nachgearbeitet
werden.
b. Zusätzliche
Zulassungsvoraussetzungen
§ 5 a.4 1 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem
a. in der Lage sein, dem Unterricht in deutscher und englischer Sprache zu folgen,
b. eine Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.
2 Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.
Endgültige
Abweisung an
einer anderen

## § 6 Hochschule {#par_6}

Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden,
wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei
der Studiengangleitung.
C. Module

## § 7 Modulsprachen {#par_7}

Die Module werden in deutscher oder englischer Sprache
durchgeführt.

## § 8 Durchführung {#par_8}

1 Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.
2 Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten
Wahlpflichtmodul.
Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik – ZHAW 414.253.835
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

## § 9 Nachbesserung {#par_9}

1 Für Leistungsnachweise in Form einer Projektarbeit und
die Masterarbeit kann eine einmalige Nachbesserung erbracht werden,
wenn
a. die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder
mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» bewertet wird und
b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vorsieht.
2 Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird der Leistungsnachweis
mit der Note 4,00 oder dem Prädikat «bestanden» bewertet.
Expertinnen

## § 10 und Experten {#par_10}

1 Expertinnen und Experten können zur Beurteilung von
Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Projektarbeiten, herangezogen werden.
2 Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine beratende Funktion.

## § 11 Masterarbeit {#par_11}

Mit der Masterarbeit kann frühestens im dritten Semester
begonnen werden.
Bestehen und
Wiederholung
von Modulen
§ 12.7 1 Ein Modul ist bestanden, wenn
a. die Modulnote mindestens 4,00 beträgt oder
b. das Modul mit «bestanden» bewertet wird.
2 Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungsnachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende
oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.
3 Wer ein Modul nicht besteht, muss die Leistungsnachweise des Moduls nach Massgabe des Anhangs wiederholen. Die Studiengangleitung
legt Termine und Modalitäten fest.5
E. Studienabschluss und Masterdiplom

## § 13 Bestehensvoraussetzungen {#par_13}

Das Studium ist bestanden, wenn
a. alle erforderlichen Module bestanden und
b. 90 ECTS-Credits erreicht sind.

## § 14 Abschlussnote {#par_14}

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der
Noten der promotionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach
ECTS-Credits gewichtet.
414.253.835 Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik – ZHAW
Überzählige
ECTS-Credits

## § 15 aus Wahlpflichtmodulen {#par_15}

1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
2 Die Studiengangleitung regelt,
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche
Wahlpflichtmodule überzählig sind.
3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
Titel § 16.6 Der Masterstudiengang wird mit folgendem Titel abgeschlossen: «Master of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik».
F. Schlussbestimmungen

## § 17 Aufhebung bisherigen Rechts {#par_17}

Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für den
Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften vom 14. Juni 2012.
Übergangsbestimmung

## § 18 vom 22. August {#par_18}

Studierende, welche ihr Studium vor dem Herbstsemester
2020/2021 aufgenommen haben, schliessen dieses bis Ende Frühlingssemester 2021 in der Kooperation und mit den Bestehensvoraussetzungen der Kooperation ab. Im Übrigen gilt die Studienordnung vom 22. August 2019.
1 OS 75, 44; Begründung siehe ABl 2019-11-01. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 1. Oktober 2019.
2 Inkrafttreten: 1. April 2020.
3 LS 414.252.3.
4 Eingefügt durch B vom 8. Juli 2021 (OS 77, 20; ABl 2021-10-29). In Kraft seit
1. Februar 2022.
5 Fassung gemäss B vom 8. Juli 2021 (OS 77, 20; ABl 2021-10-29). In Kraft seit
1. Februar 2022.
6 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 519; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.
7 Fassung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 412; ABl 2024-09-27). In
Kraft seit 1. Dezember 2024.
Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik – ZHAW 414.253.835
Anhang4
zur Studienordnung für den Masterstudiengang
Wirtschaftsinformatik an der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die
Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.
