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title: "Mattweg"
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# Mattweg

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Kanton Zug •
•
EINFACHER BEBAUUNGSPLAN
Mattweg
Situationsplan 1:500
Abteilung Planung/ Bau, den 31. OKT. 2024
Einwohnergemeinde Baar
De, Ab<e;l,agsl•e•c ~ . / r/4 /; r-----
Vom Gemeinderat verabschiedet am 12. NOV. 2024
Der Gemeindepräsident Die Gemeindeschreiberin
μ _/;, i. V. A fl·-
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 2 1, NOV. 2024 20. DEZ. 2024
Vom Gemeinderat beschlossen am: 2 1. JAN. 2025
Die Gemeindeschreiberin
,: V. ,11_ (c._
12. November 2024
BESCHLUSSINHAL T BEBAUUNGSPLAN
-■ Geltungsbereich
Baubereiche Hauptbauten mit Geschosszahl
Baubereich für Balkone
Baubereich für unterirdische Bauten
und Unterniveaubauten
Ziff. 3
Ziff. 4 Abs. 1 und 2
Ziff. 4 Abs. 1
Ziff. 4 Abs . 3
0 1
Koordinaten
00000
• •
@
•®
~
Begrünter Aussenraum (Abgrenzung schematisch)
Quartierplatz (Abgrenzung schematisch)
Spielplatz und Aufenthaltsbereich
(Abgrenzung schematisch)
Bäume (Lage schematisch)
Erschliessungsfläche (Abgrenzung schematisch)
Arealinterne Fusswege (Lage schematisch)
zu- und Wegfahrt Tiefgarage (Lage schematisch)
Tiefgaragenzugänge (Lage schematisch)
Unterirdischer Anschluss Tiefgarage
(Lage schematisch)
Abstellbereich Anlieferung (Lage schematisch)
Oberirdische Veloabstellplätze (Lage schematisch)
Entsorgungsstelle, UFC (Lage schematisch)
Retentionsmassnahmen (Abgrenzung schematisch)
Ziff. 5 Abs. 2
Ziff. 5 Abs. 3
Ziff. 5 Abs. 4
Ziff. 5 Abs. 5
Ziff. 6 Abs. 1
Ziff. 6 Abs. 2
Ziff. 6 Abs. 3
Ziff. 4 Abs. 3
Ziff. 6 Abs. 4
Ziff. 6 Abs. 5
Ziff. 6 Abs. 6
Ziff. 7 Abs. 1
Ziff. 7 Abs. 2
INFORMATIVER INHALT BEBAUUNGSPLAN
Bestehende Gebäude ausserhalb des Geltungsbereichs
Richtprojekt Hochbauten
Richtprojekt Tiefgarage
Abzubrechende Bauten und Anlagen
BESTIMMUNGEN
Ziff. 1. Zweck
Der einfache Bebauungsplan Mattweg bezweckt im Sinne von §32 des Planungs- und Baugesetzes des
Kantons Zug insbesondere:
- eine qualitätsvolle Überbauung der Grundstücke mit zwei Wohnhäusern zu ermöglichen
- eine besonders gute städtebauliche Einordnung in das Siedlungsbild zu gewährleisten
- eine besonders gute architektonische und freiräumliche Qualität sicherzustellen
Ziff. 2. Bestandteile
1. Der einfache Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan im Massstab 1:500, den Bestimmungen
und dem informativen Schnitt A-A.
2. Das Richtprojekt vom 10. Juni 2024 ist für die Gestaltung der Bauten (Stellung, kubische Gliederung,
Geschossigkeit und architektonischer Ausdruck) und der Umgebung wegleitend. Bauprojekte müssen
mindestens die Qualität des Richtprojekts erreichen. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der
Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern
qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.
Ziff. 3. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist im Situationsplan festgehalten .
Ziff. 4. Bebauung und Nutzung
1. Lage und äussere maximale Abmessungen der oberirdischen Hauptgebäude ergeben sich aus den im
Situationsplan festgelegten Baubereichen A und B. Lediglich Vordächer dürfen die Baubereiche im
Ausmass des Richtprojekts überragen. Davon ausgenommen sind Balkone, welche im bezeichneten
Bereich über die Baubereiche für Hauptbauten hinausragen dürfen.
2. Die pro Baubereich maximal zulässige Anzahl Vollgeschosse sowie die Zulässigkeit von
Attikageschossen sind im Situationsplan festgelegt.
3. Ausserhalb der Baubereiche sind unterirdische Bauten und Unterniveaubauten nur im bezeichneten
Bereich erlaubt. Einzelne gut gestaltete Kleinbauten, namentlich für Veloabstellplätze, Tiefgaragenzufahrten, Tiefgaragenzugänge und dergleichen sind ausserhalb der Baubereiche an den im
Situationsplan bezeichneten Stellen zulässig.
4. Das zonenkonforme Nutzungsmass darf gemäss § 32bis Abs . 3 PBG um maximal 20% erhöht werden .
5. Bauten und Anlagen sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu
gestalten.
6. Es sind nur Flachdächer zulässig. Diese sind ökologisch wertvoll und extensiv zu begrünen, auch
wenn die Flächen energetisch genutzt werden.
7. Einzelne technisch bedingte Aufbauten wie Zu- und Abluftkamine, Oblichter, Anlagen zur Nutzung der
Sonnenenergie und dergleichen sind zu lässig. Technisch bedingte Aufbauten und Anlagen sind
zusammenzufassen und mindestens um das Mass ihrer Höhe von der Fassade zurückzuversetzen
und dezent zu gestalten.
Ziff. 5. Freiraum
1. Die Grün- und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu
gestalten.
2. Der im Situationsplan bezeichnete begrünte Aussenraum ist aufenthaltsfreundlich zu gestalten. Bei
der Gestaltung der Freiräume sind standortgerechte und grundsätzlich einheimische Pflanzenarten
mit einheimischen Ökotypen zu verwenden. Es ist dabei eine hohe Artenvielfalt anzustreben.
3. Der Quartierplatz dient als Begegnungsraum, welcher öffentlich zugänglich ist. Er ist mit hoher
Aufenthaltsqualität auszugestalten und zweckmässig zu möblieren (z.B. eine angemessene Anzahl
unterschiedlicher und geschützter Sitzgelegenheiten zum Verweilen, schattenspendende Bäume
o.dgl.). Erst soweit möglich mit sickerfähigen Belägen zu versehen.
4. Der im Situationsplan bezeichnete Spielplatz und Aufenthaltsbereich ist mit sickerfähigen Belägen
(z.B. Kies) auszugestalten und zweckmässig zu möblieren. Spielgeräte haben sich optisch gut in die
Gesamtsituation einzugliedern.
5. An den schematisch bezeichneten Standorten sind standortgerechte und dem zukünftigen Klima
angepasste, grundsätzlich einheimische Bäume zu pflanzen. Im Bereich von Unterniveaubauten ist ein
genügend hoher Bodenaufbau für den Wurzelraum zu gewährleisten.
SITUATIONSPLAN 1: 500
C) 10 20 25 m~--'='
Ziff. 6. Erschliessung
1. Die Erschliessung hat gemäss den im Situationsplan bezeichneten Erschliessungsflächen zu erfolgen.
2. Die im Situationsplan bezeichneten arealinternen Fusswege sind sicherzustellen. Sie sind
situationsgerecht mit Hartbelag oder unversiegelt auszugestalten.
3. Für die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs ist eine gemeinsame Tiefgarage zu erstellen.
Die Zu- und Wegfahrten der Tiefgarage haben an den schematisch bezeichneten Lagen zu erfolgen
und sind verkehrstechnisch gut zu gestalten sowie in die Umgebung zu integrieren. Unterirdisch sind
innerhalb des Geltungsbereichs maximal 25 Parkplätze für Bewohnende und Besuchende zulässig.
4. An der im Situationsplan bezeichneten Stelle darf ein unterirdischer Anschluss an eine Tiefgarage
ausserhalb des Geltungsbereichs erstellt werden.
5. An der im Situationsplan bezeichneten Stelle ist ein Abstellbereich für die Anlieferung zulässig .
Weitere oberirdische Parkplätze sind nicht zulässig.
6. Für Wohnnutzungen ist pro Zimmer mind . 1 Veloabstellplatz zu erstellen. 1/3 der gesamthaft
erforderlichen Veloabstellplätze sind oberirdisch an den im Situationsplan bezeichneten Lagen
anzuordnen . Diese sind möglichst vor Witterungseinflüssen geschützt zu erstellen sowie mit
Vorrichtungen für den Diebstahlschutz zu versehen.
Ziff. 7. Umwelt
1. An der im Situationsplan bezeichneten Lage ist eine gemeinsame Entsorgungsstelle mit
Unterflurcontainer zu errichten.
2. In den im Situationsplan bezeichneten Bereichen für Retentionsmassnahmen sind Massnahmen zur
Retention und Ableitung von Oberflächenwasser um zusetzen. Die Massnahmen sind im
Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen.
3. Lichtemissionen sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
Ziff. 8. Schlussbestimmungen
1. Wo der einfache Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen
Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar sowie das übergeordnete Recht massgebend.
2. Der einfache Bebauungsplan Mattweg wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen
Festsetzungsbeschlusses verbindlich .
INFORMATIVER INHALT
Schemaschnitt A-A 1:500 (mit Richtprojekt)
3 VG + Attika
"' 1 2 VG + Attika
[:l 1
C TG
------- - - --------~
KOORDINATENLISTE LV95 (CH 1903+)
Baubereiche für Hauptbauten
Nr. E-Koordinate N-Koordinate
1 2'682'419.683 1'227'404.013
2 2'682'444.973 1'227'412.125
3 2'682'446.222 1'227'408.231
4 2'682'452.336 1'227'410.192
5 2'682'457.174 1'227'393.807
6 2'682'444.907 1'227'389.872
7 2'682'443.563 1'227'394.061
8 2'682'434.993 1'227'391.312
9 2'682'434.062 1'227'394.217
10 2'682'423.873 1'227'390.948
11 2'682'414.905 1'227'376.662
12 2'682'442.102 1'227'386.786
13 2'682'446.034 1'227'376.224
14 2'682'418.753 1'227'366.068
Baubereich für Balkone
15 2'682'417.723 1'227'365.685
2'682'416.519
2'682'417.550
1'227'368.918
1'227'369.302
Baubereich für unterirdische
Bauten und Unterniveaubauten
18 2'682'449.864 1'227'417.896
19 2'682'446.611 1'227'390.418
20 2'682'449.345
21 2'682'444.583
1'227'381.896
1'227'380.123
22 2'682'406.355 1'227'403.937
