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title: "Briefwechsel vom 6. November 1986 zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft über den Einbezug der Schweiz in das Zusammenarbeitsabkommen zwischen Euratom und den Vereinigten Staaten von Amerika"
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# Briefwechsel vom 6. November 1986 zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft über den Einbezug der Schweiz in das Zusammenarbeitsabkommen zwischen Euratom und den Vereinigten Staaten von Amerika

## Briefwechsel vom 6. November 1986 zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft über den Einbezug der Schweiz in das Zusammenarbeitsabkommen zwischen Euratom und den Vereinigten Staaten von Amerika {#text}

0.424.14
AS 1987 885
Briefwechsel vom 6. November 1986
zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft
über den Einbezug der Schweiz in das Zusammenarbeitsabkommen
zwischen Euratom und den Vereinigten Staaten von AmerikaIn Kraft getreten am 6. November 1986
(Stand am 6. November 1986)
Übersetzung
Kommission
der Europäischen Gemeinschaften
Generaldirektion für Wissenschaft,
Forschung und Entwicklung
Der Generaldirektor
Brüssel, 6. November 1986
Herrn Carlo Jagmetti
Botschafter
Chef der Schweizerischen Mission
bei den Europäischen Gemeinschaften
Brüssel
Herr Botschafter,
Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Schreibens folgenden Inhalts zu bestätigen:
«Herr Generaldirektor,
Mit meinem Schreiben vom 22. Mai 1985 habe ich Ihnen das Interesse mitgeteilt, das die Schweiz dem Zusammenarbeitsabkommen zwischen EURATOM und den Vereinigten Staaten von Amerika entgegenbringt, welches die Kommission demnächst abzuschliessen vorhat. Ich beehre mich, in diesem Zusammenhang auf die Bestimmungen des Artikels 3 Ziffer 3 des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion und der Plasmaphysik vom 14. September 1978 zu verweisen.
Meine Behörden ersuchten mich, Ihnen mitzuteilen, dass sie vom Inhalt des beabsichtigten Abkommens zwischen EURATOM und den Vereinigten Staaten von Amerika Kenntnis genommen haben und einwilligen, dass die Wirkungen des erwähnten Abkommens sich auf die Schweiz erstrecken als am Fusionsprogramm assoziierter und im gemeinsamen Unternehmen JET vertretener Staat. Sie gehen davon aus, dass EURATOM sie im Falle einer späteren Änderung des Abkommens konsultieren und ihrer Ansicht im Rahmen des Möglichen Rechnung tragen wird. In der Tat erfordert jede Änderung, welche die Verpflichtungen der Schweiz berührt, die förmliche Zustimmung meines Landes.
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika von vorstehendem vor Abschluss des Abkommens Kenntnis geben. Der vorliegende Brief und Ihre Antwort begründen mithin eine Vereinbarung zwischen der Schweiz und EURATOM in dieser Angelegenheit.
Ich versichere Sie, Herr Generaldirektor, meiner vorzüglichen Hochachtung.
Der Chef der Schweizerischen Mission:
Carlo Jagmetti»
Ich habe das Vergnügen, Ihnen mein Einverständnis zum Inhalt Ihres Briefes bekanntzugeben.
Ich versichere Sie, Herr Botschafter, meiner vorzüglichen Hochachtung.
Paolo Fasella
Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
SR 0.424.11
