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title: "Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich Stadtratsbeschluss"
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# Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich Stadtratsbeschluss

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177.1451
Konzept berufliche Grundbildung der
Stadt Zürich
Stadtratsbeschluss vom 1. Juli 2015 (590)
Gültig ab 1. August 2015
2Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich
Inhaltsverzeichnis
1 Konzeptgrundlagen 4
1.1 Zweck und Inhalt 4
1.2 Ausgangslage 4
1.3 Abgrenzung 4
1.4 Bildungstypen 5
1.5 Leitbild und Grundsätze 5
2 Organisation und Struktur der städtischen
beruflichen Grundbildung 5
2.1 Zuständigkeit und Verantwortung 5
2.2 Qualitätsmanagement 6
2.3 Gremien berufliche Grundbildung 6
2.3.1 Steuerungskommission STEKO 6
2.3.2 Fachkommission FAKO 7
2.3.3 ERFA-Gruppen 8
2.4 Rollen in den Dienstabteilungen und Lehrbetrieben 9
2.4.1 Berufsbildungskoordinator/-in BBK 9
2.4.2 Berufsbildungsverantwortliche/r BBV 10
2.4.3 Berufsbildner/-in BB 11
2.4.4 ERFA-Gruppen in den Dienstabteilungen und Lehrbetrieben 12
2.4.5 Lernenden-Treffs 12
2.5 Berufsbildung Stadt Zürich 12
2.6 Lehrstellenmarketing und Employer Branding 13
3 Anstellung und Ausbildung von Lernenden 14
3.1 Ausbildungsaufwand 14
3.2 Gewinnung 14
3.3 Selektion 14
3.4 Anstellung 15
3.5 Lehrvertrag 15
3.6 Case Management 16
3.7 Ausbildungsformen 16
3.8 Betriebliche Ausbildung 18
3.9 Ausbildung an der Berufsfachschule 19
3.10 Überbetriebliche Kurse 19
3.11 Stadtinterne Kurse 19
3Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich 177.145
4 Weiterbeschäftigung und Nachwuchsförderung 20
4.1 Allgemein 20
4.2 Berufserfahrungsjahr 20
5 Gesamtstädtische Veranstaltungen 20
5.1 Berufsbildende 21
5.2 Lernende 21
Anhang
I Abkürzungen und Glossar 22
II Bildungssystem Schweiz 23
4Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich
1 Konzeptgrundlagen
1.1 Zweck und Inhalt
Das Konzept berufliche Grundbildung ist die Grundlage für die
Ausbildung der Lernenden in der Stadtverwaltung Zürich. Es bildet mit ihren ausführenden Bestimmungen (Leitbild, Merkblätter
und Infoblätter) einen einheitlichen Rahmen.
Das Konzept
– regelt die Zuständigkeiten, Strukturen und Rollen in der beruflichen Grundbildung auf gesamtstädtischer Ebene sowie
auf der Ebene der Dienstabteilungen und Lehrbetriebe;
– legt die Koordination zwischen Berufsbildung Stadt Zürich,
den Departementen und Dienstabteilungen fest;
– begünstigt die Ausbildungsgemeinschaft Stadtverwaltung
Zürich mit ihren unterschiedlichen Lehrbetrieben;
– fördert eine qualitativ hochstehende berufliche Grundbildung.
1.2 Ausgangslage
Das duale System der beruflichen Grundbildung beruht auf der
Kombination von Praxis und Theorie. Die Ausbildung erfolgt in
den drei Lernorten Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse.
Die privaten und öffentlichen Organisationen der Arbeitswelt
(OdA) tragen dieses System gemeinsam. Sie vermitteln die berufspraktische Ausbildung sowie die Handlungskompetenzen
und übernehmen als Lehrbetrieb eine besondere Verantwortung,
indem sie die Jugendlichen auf ihrem Bildungsweg begleiten.
Die Lernenden verpflichten sich, Arbeit im Dienst des Arbeitgebers zu leisten und alles zu tun, um das Lehrziel zu erreichen.
Die Stadtverwaltung Zürich engagiert sich zugunsten der Gesellschaft und der Wirtschaft.
Mit ihrem Engagement sichert sie den Berufsnachwuchs und
tritt so dem Fachkräftemangel entgegen.
1.3 Abgrenzung
Mit diesem Konzept wird die berufliche Grundbildung der Stadtverwaltung Zürich geregelt.
Das Engagement der Stadtverwaltung Zürich bei der Ausbildung
in den allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II oder in
der Tertiärstufe ist nicht Gegenstand dieses Konzepts.
5Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich 177.145
Es stützt sich auf das Bundesgesetz über die Berufsbildung, die
Verordnung über die Berufsbildung, das Obligationenrecht, das
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung,
die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über
die Berufsbildung sowie das Personalrecht der Stadt Zürich.
1.4 Bildungstypen
Gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung dauert die berufliche Grundbildung zwei bis vier Jahre:
– Die zweijährige Grundbildung schliesst in der Regel mit einer Prüfung ab und führt zum eidgenössischen Berufsattest EBA. Sie ermöglicht vorwiegend praktisch begabten
Jugendlichen einen auf dem Arbeitsmarkt anerkannten Abschluss. Aufgrund der Ausbildungsinhalte ist der Anschluss
an eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung möglich. EBA-Lernende sollen, wenn möglich, mit einer EFZ-
Grundbildung gefördert werden;
– Die drei- bis vierjährige Grundbildung schliesst mit einem
Qualifikationsverfahren ab und führt zum eidgenössischen
Fähigkeitszeugnis;
– Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis führt zusammen mit
dem Abschluss einer erweiterten Allgemeinbildung zur Berufsmaturität.
1.5 Leitbild und Grundsätze
Das Leitbild und die Grundsätze der städtischen beruflichen
Grundbildung werden in einem separaten Dokument festgehalten.
2 Organisation und Struktur der städtischen
beruflichen Grundbildung
2.1 Zuständigkeit und Verantwortung
Lehrstellenplanung, Selektion, Ausbildung und Betreuung der
Lernenden obliegen den Dienstabteilungen und Lehrbetrieben.
Die Dienstabteilungen und Lehrbetriebe
– stellen geeignete Berufsbildende mit genügend zeitlichen
Ressourcen zur Verfügung;
– budgetieren die Kosten für Löhne, Einrichtungen, Schul- und
Kursgelder;
– regeln organisatorische Belange wie Verantwortlichkeiten
oder die Bezeichnung der zuständigen Personen.
6Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich
2.2 Qualitätsmanagement
Gemäss Berufsbildungsgesetz sind die Anbieter von beruflicher
Grundbildung dazu verpflichtet, die Qualitätsentwicklung sicherzustellen.
Über das Qualitätsmanagement koordiniert Berufsbildung Stadt
Zürich die zentralen Prozesse in der beruflichen Grundbildung.
Sie leistet damit einen wesentlichen Beitrag an den gesamtstädtischen Bildungserfolg.
Den Lernenden aller Berufe und Lehrbetriebe werden möglichst
gleiche Chancen und einheitliche Vorgaben geboten. Lehrbetriebe, Berufsbildende und Lernende kennen die mess- und umsetzbaren Standards.
Mit der regelmässigen Befragung der Lernenden und Berufsbildenden der Stadtverwaltung Zürich wird die Qualität der beruflichen Grundbildung gemessen. Die Ergebnisse der verschiedenen
Organisationseinheiten und der vorhergehenden Befragungen
werden miteinander verglichen und daraus die notwendigen Folgemassnahmen abgeleitet.
2.3 Gremien berufliche Grundbildung
2.3.1 Steuerungskommission STEKO
Aufgaben
Die Steuerungskommission erarbeitet und überwacht die strategische Ausrichtung der beruflichen Grundbildung.
Die Steuerungskommission
– erarbeitet das Konzept berufliche Grundbildung;
– vernehmlasst die Anliegen der Fachkommission;
– unterstützt Anträge an den Stadtrat;
– bringt berufsbildungspolitische Entwicklungen der Dienstabteilungen ein;
– nimmt Stellung zu Grundsätzen der beruflichen Grundbildung.
Kompetenzen
Der Steuerungskommission steht ein Antragsrecht an die Vorsteherin oder den Vorsteher des Finanzdepartements zur Verabschiedung von Richtlinien für die berufliche Grundbildung gemäss
Art. 184 Abs. 1 AB PR zu.
7Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich 177.145
Sie kann das Konzept berufliche Grundbildung anpassen, überarbeiten und dem Stadtrat zum Beschluss vorlegen. Sie vernehmlasst Weisungen zur beruflichen Grundbildung und überprüft den
Vorschlag von Berufsbildung Stadt Zürich über die Zusammensetzung der Steuerungskommission.
Zusammensetzung
Die Kommission besteht aus sieben bis zehn Mitgliedern. Neben
Vertretungen von Berufsbildung Stadt Zürich, dem Laufbahnzentrum und der Fachschule Viventa sollen die Geschlechter,
Berufsgruppen, Departemente und Dienstabteilungen ausgewogen vertreten sein.
Auf Vorschlag von Berufsbildung Stadt Zürich wählt der Stadtrat
die Mitglieder der Steuerungskommission für eine Amtszeit von
vier Jahren. Die Leitung von Berufsbildung Stadt Zürich ist mit
beratender Stimme vertreten.
Anforderungen an die Mitglieder
Die Mitglieder gehören zum oberen Kader oder zur Geschäftsleitung einer Dienstabteilung. Sie sind mit berufsbildungspolitischen Themen vertraut und Entscheidungsträger/-innen für solche Fragestellungen in ihrer Dienstabteilung.
Organisation
Die Steuerungskommission trifft sich in der Regel dreimal jährlich und wird von der Präsidentin oder vom Präsidenten geleitet.
Bei Bedarf erstattet sie dem Stadtrat Bericht über die aktuelle
Situation der beruflichen Grundbildung.
2.3.2 Fachkommission FAKO
Aufgaben
Die Fachkommission berät über berufsgruppenübergreifende
Fragen auf der operativen Ebene der beruflichen Grundbildung.
Die Fachkommission
– erarbeitet Richtlinien für die berufliche Grundbildung;
– äussert sich zu Marketingmassnahmen und beteiligt sich an
Veranstaltungen;
– vertritt die berufliche Grundbildung der Stadtverwaltung Zürich nach aussen, beispielsweise in Gremien von Berufs- und
Branchenverbänden oder in ähnlichen Institutionen;
8Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich
– bereitet Beschlüsse zur Vernehmlassung in der Steuerungskommission vor, die vom Stadtrat genehmigt werden müssen;
– ist dafür verantwortlich, dass Beschlüsse und Massnahmen
auf Departements- und Dienstabteilungsebene umgesetzt
werden.
Kompetenzen
Die Fachkommission ist befugt, Stadtratsbeschlüsse und Richtlinien über die berufliche Grundbildung in den Dienstabteilungen
umzusetzen.
Sie befindet über gesamtstädtische Veranstaltungen, Projekte
und Massnahmen; diese werden von Berufsbildung Stadt Zürich
budgetiert. Anträge, die ausserhalb des Kompetenzbereichs der
Kommission liegen, können an die Direktorin/den Direktor HRZ
zum Entscheid oder zur Weiterleitung an die Steuerungskommission und den Stadtrat gerichtet werden.
Zusammensetzung
Die Geschlechter, Berufsgruppen, Departemente und Dienstabteilungen sollen möglichst ausgewogen vertreten sein. Die
Fachkommission besteht aus maximal 15 Mitgliedern, die von
der Direktion der jeweiligen Dienstabteilung auf Antrag von Berufsbildung Stadt Zürich delegiert werden.
Anforderungen an die Mitglieder
Mitglieder der Fachkommission sind voll- oder teilzeitlich in der
beruflichen Grundbildung tätig. Sie verfügen nebst der berufsspezifischen Fachkompetenz über hohe methodisch-didaktische
Fähigkeiten.
Organisation
Die Fachkommission trifft sich in der Regel viermal jährlich, wobei zusätzliche Zeit für die Sitzungsvorbereitung und Nachbearbeitung einzuplanen ist. Die Fachkommission wird von der Leitung Berufsbildung Stadt Zürich geführt.
2.3.3 ERFA-Gruppen
Aufgaben
Ziel der ERFA-Gruppen ist die gesamtstädtische Vernetzung
der Berufsbildungsverantwortlichen innerhalb der Berufsgruppen. Sie dient in erster Linie der Erörterung von Fachfragen und
dem Austausch von Informationen.
9Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich 177.145
Dieses Netzwerk soll die Anliegen des Berufsstandes innerhalb
und ausserhalb der Stadtverwaltung vertreten, so bei Verbänden,
Organisationen der Arbeitswelt, kantonalen Gremien oder Berufsfachschulen.
Kompetenzen
Anliegen innerhalb einer Berufsgruppe können im Rahmen der
Kompetenzen der Berufsbildungsverantwortlichen entschieden
werden; gesamtstädtische Anliegen werden der Fachkommission
unterbreitet.
Zusammensetzung
Jede Berufsgruppe, die innerhalb der Stadtverwaltung in verschiedenen Lehrbetrieben vertreten ist, formiert sich zu einer ERFA-
Gruppe. Für kleinere Berufsgruppen werden berufsübergreifende
ERFA-Gruppen gebildet.
Anforderungen an die Mitglieder
Berufsbildungsverantwortliche, die direkt oder indirekt Lernende
ausbilden.
Organisation
Jede ERFA-Gruppe trifft sich in der Regel zweimal jährlich und
wird von Berufsbildung Stadt Zürich geleitet. Berufsbildungsverantwortliche nehmen regelmässig an den Sitzungen teil.
2.4 Rollen in den Dienstabteilungen und Lehrbetrieben
Neben den Dienstabteilungen werden auch Organisationseinheiten wie Alterszentren, Pflegezentren oder Behörden als Lehrbetrieb bezeichnet.
Die nachfolgend aufgeführten Funktionen können, je nach Situation des Lehrbetriebes, von einer oder mehreren Personen wahrgenommen werden. Aufgabengebiete und Kompetenzen werden
in einem Funktionsbeschrieb festgelegt und zeitliche Ressourcen eingeplant.
2.4.1 Berufsbildungskoordinator/-in BBK
Aufgaben
Die Dienstabteilung bzw. der Lehrbetrieb bestimmt eine Person
als Koordinatorin/Koordinator und Kontaktperson zu Berufsbildung Stadt Zürich. Sie koordiniert die berufliche Grundbildung
10Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich
innerhalb ihres Lehrbetriebs und sorgt für die Umsetzung der gesamtstädtischen Beschlüsse.
Die Berufsbildungskoordinatorinnen/Berufsbildungskoordinatoren
– sind Ansprechpartner der Berufsbildenden ihrer Organisationseinheit;
– melden Berufsbildung Stadt Zürich ihre offenen Lehrstellen;
– geben Berufsbildung Stadt Zürich die Mutationen ihrer Lernenden und Berufsbildenden bekannt;
– melden Berufsbildung Stadt Zürich ihre Resultate der Qualifikationsverfahren;
– leiten Informationen von Berufsbildung Stadt Zürich weiter
an ihre Berufsbildenden.
Kompetenzen
Siehe Anforderungen.
Anforderungen
Der jeweilige Lehrbetrieb legt die Aufgaben, Kompetenzen und
die Verantwortung in der Stellenbeschreibung fest.
Idealerweise ist diese Person im Personalwesen und/oder in der
beruflichen Grundbildung tätig. Es werden die gleichen Anforderungen wie an Berufsbildungsverantwortliche gestellt. Personalkenntnisse und Kommunikationsfähigkeit sind von Vorteil.
2.4.2 Berufsbildungsverantwortliche/r BBV
Aufgaben
Die Berufsbildungsverantwortlichen im Betrieb sind für die berufliche Grundbildung zuständig und im Lehrvertrag namentlich
erwähnt.
Die Berufsbildungsverantwortlichen
– stellen die Lernenden ein und betreuen sie;
– sorgen dafür, dass die vorgegebenen Lern- und Leistungsziele erreicht werden;
– erarbeiten die Ausbildungsprogramme;
– sind verantwortlich für die Erstellung der Bildungsberichte
bzw. der ALS und PE;
11Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich 177.145
– führen gemeinsam mit den Berufsbildnern/-innen die Beurteilungsgepräche durch;
– pflegen den Kontakt zu den Eltern der Lernenden, zu den
Berufsfachschulen usw.;
– instruieren und unterstützen ihre Berufsbildner/-innen.
Berufsbildungsverantwortliche nehmen an den Sitzungen der
städtischen ERFA-Gruppen teil. Sie wirken nach Möglichkeit in
Prüfungskommissionen, Branchenverbänden und anderen Berufsbildungsgremien mit, beispielsweise als Prüfungsexpertinnen/-
experten oder üK-Referierende.
Sie übernehmen weitere Aufgaben in Zusammenarbeit oder Absprache mit dem/der Berufsbildungskoordinator/-in.
Kompetenzen
In Absprache mit der Berufsbildungskoordinatorin/dem Berufsbildungskoordinator oder den Personalverantwortlichen entscheiden die Berufsbildungsverantwortlichen über die Anstellung der Lernenden oder die Auflösung des Lehrverhältnisses.
Sie sind gegenüber den Lernenden und Berufsbildnern/-innen
in Belangen der beruflichen Grundbildung weisungsberechtigt.
Anforderungen
Der jeweilige Lehrbetrieb legt die Aufgaben, Kompetenzen und
die Verantwortung in der Stellenbeschreibung fest.
Verlangt werden Befähigung gemäss den gesetzlichen Vorgaben, Freude im Umgang mit Jugendlichen, hohe Sozialkompetenz und die Bereitschaft, sich im Bereich der beruflichen Grundbildung weiterzubilden.
2.4.3 Berufsbildner/-in BB
Aufgaben
Die Berufsbildner/-innen übernehmen die fachliche Ausbildung
und die Führung der Lernenden am Arbeitsplatz.
Die Berufsbildner/-innen
– teilen die Aufgaben den vorgegebenen Lernzielen zu;
– sorgen dafür, dass die vorgegebenen Lernziele umgesetzt
und erreicht werden;
– führen mit den Lernenden regelmässig Standortgespräche;
12Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich
– erstellen mit den Berufsbildungsverantwortlichen den Bildungsbericht bzw. die ALS und PE.
Kompetenzen
Die Berufsbildner/-innen entscheiden, wie die vorgegebenen Bildungsziele umgesetzt und erreicht werden. Bei der Auswahl der
Lernenden, bei Disziplinar- oder anderen Massnahmen steht ihnen, je nach Lehrbetrieb und Lehrberuf, ein Mitspracherecht zu.
Anforderungen
Der jeweilige Lehrbetrieb legt die Aufgaben, Kompetenzen und
die Verantwortung in der Stellenbeschreibung fest.
Die Berufsbildner/-innen verfügen über eine abgeschlossene
berufliche Grundbildung oder eine Ausbildung im Lehrberuf. Sie
zeigen Freude am Umgang mit Jugendlichen und am Ausbilden.
Sie haben die einschlägigen Kurse besucht und sind bereit, sich
im Bereich der beruflichen Grundbildung weiterzubilden.
2.4.4 ERFA-Gruppen in den Dienstabteilungen und
Lehrbetrieben
In den ERFA-Gruppen können sich alle Berufsbildner/-innen
des Betriebs vernetzen. Geleitet und organisiert werden sie von
den Berufsbildungskoordinatoren und Berufsbildungskoordinatorinnen oder den Berufsbildungsverantwortlichen. Dabei werden allgemeine Fragen rund um die berufliche Grundbildung im
Lehrbetrieb erörtert und koordiniert.
2.4.5 Lernenden-Treffs
Lernende können sich regelmässig zum Informationsaustausch
treffen und dabei Fragen rund um die berufliche Grundbildung
klären, Projektaufgaben oder sonstige aktuelle Themen bearbeiten. Die Verantwortung obliegt den Berufsbildenden. Die Organisation der Treffs kann den Lernenden übertragen werden.
2.5 Berufsbildung Stadt Zürich
Aufgaben
Berufsbildung Stadt Zürich
– organisiert Bildungsmassnahmen für Lernende und Berufsbildende und führt sie durch;
– unterstützt und berät die Lehrbetriebe sowie die Berufsbildenden und Lernenden;
13Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich 177.145
– vermittelt im Sinn einer Ombudsstelle bei Problemen in der
beruflichen Grundbildung;
– organisiert gesamtstädtische Veranstaltungen für Lernende
und Berufsbildende und führt sie durch;
– leitet den Ausbildungsverbund Stadtverwaltung Zürich Kaufleute;
– stellt die Kommunikation nach innen und aussen sicher:
Gesamtstädtischer Auftritt, Newsletter an Berufsbildungsverantwortliche usw.;
– ist für das Controlling der städtischen beruflichen Grundbildung zuständig. Sie führt die Datenbanken der beruflichen
Grundbildung und erhebt die QV-Resultate;
– sichert die Qualität der beruflichen Grundbildung innerhalb
der Stadtverwaltung. Zu diesem Zweck führt sie regelmässig Befragungen durch;
– entwickelt Ausbildungsinstrumente für die Lehrbetriebe: Leitfaden, Checklisten, Ausbildungsplanung usw.;
– leitet und betreut die städtischen Gremien der beruflichen
Grundbildung;
– verfasst Konzepte, Berichte, Beschlüsse, Statistiken, Richtlinien usw.
Kompetenzen
Berufsbildung Stadt Zürich entscheidet über die Durchführung
der gesamtstädtischen Bildungsmassnahmen und Veranstaltungen und sie trägt die entsprechende Budgetverantwortung.
Berufsbildung Stadt Zürich kann die für das Controlling notwendigen Angaben bei den Dienstabteilungen einfordern. Sie hat
Einsicht in deren Ausbildungsinstrumente und kann Auflagen veranlassen, um die Qualität der beruflichen Grundbildung sicherzustellen.
2.6 Lehrstellenmarketing und Employer Branding
Die über 1000 Lehrstellen sollen auch in den kommenden Jahren besetzt werden. Der Berufsnachwuchs wird aktiv gefördert.
Bei knapper werdenden Ressourcen ist es entscheidend, welches Bild sich die Jugendlichen von einer Lehre bei der Stadt
Zürich machen. Medien, insbesondere die sozialen Medien, prägen das Bild dieser Zielgruppe.
14Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich
Die Stadt Zürich ist eine attraktive Lehrstellenanbieterin und Arbeitgeberin. Dementsprechend positionieren wir sie. Das langjährige und erfolgreiche Engagement der Stadt Zürich wird über
geeignete Kommunikationskanäle und Kommunikationsmittel
sowie mit Marketingmassnahmen sichtbar gemacht.
Als Kernwerte der Marke (Employer Brand) gelten: Sinnvolle Arbeit, gerechte Anstellungsbedingungen, seriöse Ausbildung, soziale Tätigkeiten und Integration in die Berufswelt.
3 Anstellung und Ausbildung von Lernenden
3.1 Ausbildungsaufwand
Pro lernende Person ist mit einem durchschnittlichen betrieblichen
Ausbildungs- und Betreuungsaufwand von 20 Stellenprozenten
zu rechnen. Dieser Aufwand umfasst das Engagement der Berufsbildenden sowie der Mitarbeitenden im betrieblichen Alltag.
Bei Lernenden in der zweijährigen beruflichen Grundbildung EBA
ist eine klar strukturierte und engmaschige Führung wesentlich.
Im Vergleich zu den drei- oder vierjährigen Grundbildungen ist
mit einem zusätzlichen Betreuungsaufwand von rund zwei bis
drei Stunden pro Woche zu rechnen.
3.2 Gewinnung
Die offenen Lehrstellen sollen jährlich besetzt werden. Das Employer Branding der Stadt Zürich als Lehrstellenanbieterin bildet für die Marketing-Aktivitäten die Basis. Die Lehrbetriebe der
Stadt Zürich melden Berufsbildung Stadt Zürich und dem kantonalen Lehrstellennachweis LENA ihre offenen Lehrstellen.
Berufsbildung Stadt Zürich koordiniert und budgetiert das Lehrstellenmarketing. Damit soll sichergestellt werden, dass alle
Marketing- und Kommunikationsmassnahmen im Sinn der Marke integriert und unter Berücksichtigung des städtischen Erscheinungsbilds geführt werden. Die Dienstabteilungen können
weitere Massnahmen zur Gewinnung von Lernenden ergreifen.
Die Rekrutierung von Lernenden beginnt grundsätzlich erst nach
den Sommerferien.
3.3 Selektion
Die sorgfältige Abklärung der Eignung und die gezielte Auswahl
der künftigen Lernenden begünstigen erfolgreiche Lehrverhältnisse und Lehrabschlüsse. Bei der Auswahl der Lernenden
berücksichtigen wir ein möglichst breites Spektrum geeigneter
Personen.
15Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich 177.145
Die Dienstabteilungen rekrutieren gemäss ihren standardisierten Abläufen. Je nach Beruf können Tests zur Beurteilung der
Schulleistung, des Potenzials oder der Berufseignung Bestandteil des Selektionsprozesses sein.
Die Selektion beinhaltet insbesondere folgende Elemente: Bewerbungsdossier, Bewerbungsgespräch, Schnupperlehre, Selektionsentscheid mit schriftlicher Mitteilung an die Bewerbenden.
Bei gleicher Qualifikation werden Bewerbende mit Wohnsitz in
der Stadt Zürich bevorzugt. Ebenso wird nach Möglichkeit den
Bewerbenden des untervertretenen Geschlechts der Vorzug gegeben.
Lernende mit einer Beeinträchtigung
Die Stadtverwaltung setzt sich das Ziel, mindestens ein Prozent
der Lehrstellen für Jugendliche mit einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung bereit zu stellen.
3.4 Anstellung
Mit dem Lehrvertrag wird eine befristete Anstellung gemäss
Art. 344 OR begründet. Die Verordnung über das Arbeitsverhältnis des städtischen Personals und die Ausführungsbestimmungen (Personalrecht) gelten auch für die Lehrverhältnisse.
Besondere Regelungen, die in den gesetzlichen Bestimmungen
nicht enthalten sind, werden in Merkblättern und Infoblättern von
Berufsbildung Stadt Zürich aufgeführt.
Der Vorsteher/die Vorsteherin des Finanzdepartements legt die
Löhne der Lernenden fest.
3.5 Lehrvertrag
Die Lehrverträge unterstehen dem öffentlichen Recht, vorbehältlich der zwingenden Bestimmungen des Obligationenrechts. Die
zuständige kantonale Amtsstelle genehmigt den Lehrvertrag.
Probezeit
Die Probezeit dauert drei Monate; sie kann auf maximal sechs
Monate verlängert werden. Vor Ablauf der Probezeit wird ein Probezeitgespräch durchgeführt; dabei werden die Leistung und das
Verhalten der Lernenden beurteilt und es wird entschieden, ob
das Lehrverhältnis weitergeführt wird.
Auflösung des Lehrverhältnisses
– Das Lehrverhältnis kann während der Probezeit mit einer
Frist von sieben Tagen gekündigt werden;
16Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich
– Aus wichtigen Gründen kann das Lehrverhältnis fristlos aufgelöst werden;
– In Absprache mit der zuständigen Amtsstelle können beide
Parteien den Vertrag jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen auflösen;
– Die Auflösung durch den Lehrbetrieb erfolgt nach Gewährung des rechtlichen Gehörs mittels Verfügung der Dienstchefin/des Dienstchefs oder der zuständigen Anstellungsinstanz;
– Eine vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses ist Berufsbildung Stadt Zürich zu melden.
3.6 Case Management
Lernende mit längeren krankheits- oder unfallbedingten Absenzen können vom Case Management (CM) begleitet werden.
Die Case Managerinnen und Case Manager koordinieren die
Kontakte mit den Beteiligten: Lehrbetrieb, Berufsbildende, Personalverantwortliche, medizinisches Fachpersonal, Sozialversicherungen und Personen aus dem privaten Umfeld.
Das gemeinsame Ziel ist, Lernende individuell nach lösungs-
und ressourcenorientierten Gesichtspunkten zu unterstützen, so
dass sie die berufliche Grundbildung weiterführen oder nach einer Unterbrechung eine Reintegration anstreben können.
3.7 Ausbildungsformen
Eine berufliche Grundbildung kann in verschiedenen Modellen
erfolgen:
Die berufliche Grundbildung im Einzelbetrieb
Bei dieser Variante verbringt die lernende Person die gesamte
Lehrzeit im Lehrbetrieb, durchläuft je nach Betriebsgrösse verschiedene Abteilungen oder ergänzt die berufliche Grundbildung
mit Praktika. Die Verantwortung für die berufliche Grundbildung
liegt bei den Berufsbildungsverantwortlichen im Lehrbetrieb.
Die berufliche Grundbildung im Verbund
Hier schliessen sich mehrere städtische Betriebe zusammen und
gewährleisten gemeinsam die Ausbildung in der beruflichen Praxis; die lernende Person absolviert die berufliche Grundbildung in
verschiedenen Betrieben.
Der Leitbetrieb übernimmt die Anstellung, die Bildungsverantwortung und das Bildungsmanagement.
17Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich 177.145
Das Verbundsystem fördert die Schaffung von Ausbildungsplätzen und die Sicherstellung der Inhalte gemäss Modell-Lehrgang
bzw. Lern- und Leistungsdokumentation, ohne dass die einzelnen Betriebe das gesamte Ausbildungsprogramm abdecken
müssen.
Ausbildungsverbund Stadtverwaltung Zürich Kaufleute
Human Resources Management Stadt Zürich führt als Leitbetrieb
den Ausbildungsverbund Stadtverwaltung Zürich Kaufleute.
Ausbildungsverbund Stadtverwaltung Zürich Informatik
Organisation und Informatik Stadt Zürich führt als Leitbetrieb
den Ausbildungsverbund Stadtverwaltung Zürich Informatik.
Ausbildungsverbund mit stadtexternen Partnern
Städtische Dienstabteilungen können sich auch einem externen
Ausbildungsverbund anschliessen; dabei dürfen stadtinterne Ausbildungsplätze nicht konkurrenziert werden. Die Stadtverwaltung
Zürich fördert und unterstützt weitere Varianten der beruflichen
Grundbildung im Ausbildungsverbund.
Basislehrjahr
Im Basislehrjahr werden die Lernenden in den beruflichen Grundfertigkeiten zentral in einem externen Bildungszentrum ausgebildet. Ab dem zweiten oder dritten Lehrjahr wird die berufliche
Grundbildung im Lehrbetrieb weitergeführt.
Zusammenarbeit mit externen Ausbildungsinstitutionen
Um bestimmten Lernenden einen individuellen Weg zum Lehrabschluss zu ermöglichen, wird die Zusammenarbeit mit externen Ausbildungsinstitutionen unterstützt.
Private Handelsschulen, Berufspraktikum
Die privaten Handelsschulen führen die drei Ausbildungsprofile
Basisbildung Profil B, erweiterte Grundbildung Profil E und Berufsmaturität Profil M. Nach den ersten drei Schulsemestern erlangen die Lernenden das Handelsdiplom VSH und absolvieren
ein einjähriges berufliches Praktikum in einem Betrieb. Danach
kehren die Lernenden für ein Semester an die Schule zurück.
Die Betreuung während des Berufspraktikums bildet das Bindeglied zwischen dem Lehrbetrieb, der Schule sowie dem MBA.
Diese Ausbildung schliesst mit dem Fähigkeitszeugnis der kaufmännischen Grundbildung ab.
Kantonale Handelsmittelschulen HMS, Praxisjahr
In den kantonalen Handelsmittelschulen durchlaufen die Lernenden während drei Jahren eine vertiefte Ausbildung in den
18Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich
Wirtschaftsfächern, in den sprachlichen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern und in der Informatik.
Nach drei Jahren wird der schulische Teil mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen und es folgt die einjährige Praxis im Betrieb.
Diese Ausbildung schliesst mit dem Fähigkeitszeugnis und der
Berufsmaturität der kaufmännischen Grundbildung Profil M ab.
3.8 Betriebliche Ausbildung
Bildungsverordnung, Bildungsplan, Modell-Lehrgang,
Lern- und Leistungsdokumentation
Jeder Beruf verfügt über eine Verordnung über die berufliche
Grundbildung mit Bildungsplan, Modell-Lehrgang bzw. Lern- und
Leistungsdokumentation oder Kompetenznachweis.
Der Lehrbetrieb sorgt dafür, dass die vorgegebenen Lern- und
Leistungsziele vermittelt werden. Zu diesem Zweck wird ein betriebliches Ausbildungsprogramm erstellt, über das die lernende
Person zu Beginn der beruflichen Grundbildung informiert wird.
Betriebsexterne Praktika und Kurse
Zur Erreichung der Lern- und Leistungsziele sowie zur Vertiefung der beruflichen Grundbildung können betriebsexterne Berufspraktika oder Kurse besucht werden; diese gelten als Bestandteil des Ausbildungsprogramms.
Lerndokumentation
Die Lernenden dokumentieren laufend ihre praktischen Arbeiten
und erreichten Lernziele. Je nach Beruf werden unterschiedliche
Instrumente und Formulare verwendet. Die Lerndokumentation
wird regelmässig mit den Berufsbildnern/-innen und mit den Berufsbildungsverantwortlichen besprochen, überprüft und beurteilt.
Sie dient zudem als Nachschlagewerk und zur Vorbereitung auf
das Qualifikationsverfahren.
Bildungsbericht, Arbeits- und Lernsituationen
Der Bildungsstand der lernenden Person wird halbjährlich, jeweils
zu Semesterende, überprüft und im Bildungsbericht oder in der
ALS schriftlich festgehalten. Die Berufsbildungsverantwortlichen
und die Lernenden, bei unmündigen Lernenden deren gesetzliche Vertreter, unterschreiben diese Dokumente.
Grundlagen für den Bildungsbericht bzw. die ALS bilden die Lerndokumentation, die Arbeitsleistung und das Verhalten im Betrieb
19Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich 177.145
sowie die Semesterzeugnisse der Berufsfachschule. Die Beurteilung findet in Form eines strukturierten Gesprächs statt.
Qualifikationsverfahren
Die Anmeldung zum Qualifikationsverfahren erfolgt in der Regel
durch die Berufsbildungsverantwortlichen. Die Lehrbetriebe unterstützen ihre Lernenden bei der Prüfungsvorbereitung.
Lehrzeugnis
Am Ende der beruflichen Grundbildung stellt der Lehrbetrieb ein
Zeugnis aus. Dieses enthält die Angaben über den erlernten Beruf und die Dauer der beruflichen Grundbildung. Das Zeugnis gibt
Auskunft über Leistung und Verhalten der lernenden Person; allenfalls kann auch nur eine Lehrbestätigung ausgestellt werden.
3.9 Ausbildung an der Berufsfachschule
Besuch des Berufsschulunterrichts
Der Besuch des Unterrichts an der Berufsfachschule ist obligatorisch. Bei ganztägigem Unterricht wird eine Arbeitszeit von 8:24
Stunden, bei halbtägigem Unterricht 4:12 Stunden angerechnet.
Bei einem Ausfall des Unterrichts muss grundsätzlich im Lehrbetrieb gearbeitet werden. Diesbezügliche Regelungen legt der
Lehrbetrieb fest.
Berufsmaturität
Die Stadtverwaltung Zürich begrüsst und fördert den Besuch
der Berufsmaturitätsschule.
Zeugnis
Das Semesterzeugnis der Berufsfachschule muss den Berufsbildungsverantwortlichen zur Kenntnis gebracht werden.
3.10 Überbetriebliche Kurse
Der Besuch der überbetrieblichen Kurse (ÜK) ist für die Lernenden obligatorisch. Die Lehrbetriebe halten sich an die berufsspezifischen ÜK-Reglemente und sind mitverantwortlich, dass ihre
Lernenden an den Kursen teilnehmen. Die Kosten trägt der Lehrbetrieb.
3.11 Stadtinterne Kurse
Als Ergänzung zur betrieblichen Grundbildung bietet Berufsbildung Stadt Zürich berufsspezifische und berufsübergreifende
Kurse an. Das Bildungsangebot richtet sich an Lernende und
20Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich
Berufsbildende und wird den Anforderungen der verschiedenen
beruflichen Grundbildungen wie auch den Interessen und Bedürfnissen der Kursteilnehmenden gerecht.
Die Kurse werden laufend auf ihre Aktualität und Nachfrage hin
überprüft, angepasst oder ergänzt. Das Bildungsangebot erscheint
jährlich neu. Berufsbildung Stadt Zürich budgetiert die Kosten.
Abmeldungen der Kursteilnehmenden bleiben bis 20 Arbeitstage
vor Kursbeginn kostenlos. Erfolgt eine Abmeldung später oder gar
nicht, wird der Dienstabteilung eine Pauschale verrechnet; diese
kann sie ihren Kursteilnehmenden weiter verrechnen.
4 Weiterbeschäftigung und Nachwuchsförderung
4.1 Allgemein
Für die Nachwuchsförderung sowie als dringliche Massnahme
gegen die Jugendarbeitslosigkeit sollen die Dienstabteilungen
geeignete Lehrabgänger/-innen nach Möglichkeit weiterbeschäftigen.
Die Berufsbildenden helfen den Lernenden bei der Stellensuche.
Der HRZ Stellenmarkt unterstützt die Lehrabgängerinnen und
Lehrabgänger bei der stadtinternen Stellenvermittlung.
4.2 Berufserfahrungsjahr
Mit dem Berufserfahrungsjahr fördert die Stadtverwaltung Zürich ihre Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger und senkt damit
den Anteil der stellensuchenden Jugendlichen.
Die jungen Berufsleute sammeln Berufserfahrung, verbessern
ihre berufliche Qualifikation und bereiten sich optimal auf den Berufseinstieg vor. Die Stadtverwaltung Zürich profitiert vom Wissen
und Können ihres Berufsnachwuchses und sie positioniert sich
als sozial verantwortliche Arbeitgeberin.
Berufsbildung Stadt Zürich koordiniert das Berufserfahrungsjahr,
vermittelt die jungen Berufsleute an die Dienstabteilungen und
Betriebe und begleitet sie während des Berufserfahrungsjahrs.
5 Gesamtstädtische Veranstaltungen
Berufsbildung Stadt Zürich bietet sowohl den Lernenden und
Berufsbildenden mit verschiedenen Veranstaltungen die Möglichkeit, sich bereichsübergreifend zu vernetzen. Dadurch wird
die Stadtverwaltung Zürich als attraktive Lehrstellenanbieterin
wahrgenommen.
21Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich 177.145
5.1 Berufsbildende
Einmal jährlich findet die Berufsbildungskonferenz für die BBK
und BBV statt. Bei dieser Fachtagung werden aktuelle Themen
der beruflichen Grundbildung behandelt. Die Teilnehmenden bilden sich weiter und vernetzen sich gleichzeitig.
5.2 Lernende
Zurzeit finden folgende Veranstaltungen statt:
Begrüssungstag für neu eintretende Lernende
Die neu eintretenden Lernenden werden am Begrüssungstag
willkommen geheissen und erhalten einen ersten Einblick in die
Stadtverwaltung Zürich. Der Anlass findet jeweils im August statt,
in der Regel am letzten Freitag vor Schulbeginn.
Sportanlass
Jährlich wird ein Sportanlass durchgeführt, z. B. eine Volleyballnacht. Die Lernenden pflegen die sozialen Kontakte, und sie messen sich im sportlichen Wettkampf.
Sommerlager
Das Sommerlager wird in Zusammenarbeit mit (Berg-)Gemeinden organisiert und durchgeführt. Die Lernenden unterstützen
die Gemeinden während einer Woche bei allgemeinen Infrastruktur-Arbeiten.
Lehrabschlussfeier
Dieser festliche Anlass zum Abschluss der beruflichen Grundbildung würdigt die erbrachten Leistungen der Lernenden und
Berufsbildenden. Die Feier findet jeweils vor den Sommerferien
statt.
22Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich
Anhang
I Abkürzungen und Glossar
Wichtige Begriffe in der beruflichen Grundbildung der Stadt
Zürich:
AB PR Ausführungsbestimmungen zum Personalrecht
ALS Arbeits- und Lernsituation, kaufmännische Grundbildung
BB Berufsbildner/-in
BBG Berufsbildungsgesetz
BBK Berufsbildungskoordinator/-in
BBV Berufsbildungsverantwortliche/-r
Berufsbildende Berufsbildungskoordinator/-in,
Berufsbildungsverantwortliche/-r, Berufsbildner/-in
Berufsbildung
Stadt Zürich
Human Resources Management Stadt Zürich, Abteilung
Berufsbildung
Bildungsplan Modell-Lehrgang
Kaufmännische Grundbildung: Lern- und Leistungsdokumentation
BiVo Verordnung über die berufliche Grundbildung, Bildungsverordnung
DA Dienstabteilung
EBA Eidgenössisches Berufsattest,
zweijährige berufliche Grundbildung
EFZ Eidgenössiches Fähigkeitszeugnis,
drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung
ERFA Erfahrungsaustausch-Gruppen
HRZ Human Resources Management Stadt Zürich
MBA Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich
OdA Organisation der Arbeitswelt
PE Prozesseinheit, kaufmännische Grundbildung
PR Personalrecht
QV Qualifikationsverfahren (alt: Lehrabschlussprüfung)
SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
(alt: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
BBT)
STRB Stadtratsbeschluss
ÜK Überbetriebliche Kurse
VSH Verband Schweizerischer Handelsschulen
23Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich 177.145
BRÜCKENANGEBOTE
BERUFSORIENTIERTE WEITERBILDUNG
BERUFSORIENTIERTE WEITERBILDUNGBRÜBCKÜEBNARBRBÜCÜKEÜCNAGEOTUNFSBRÜBCÜBKENA
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BERUFS- UND
HÖHERE FACHPRÜFUNGEN
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Master
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Eidg. Fachausweis
PhD/Doktorat
Master
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Eidg. Fähigkeitszeugnis
Berufsmaturität
Eidg. Berufsattest
FACHMITTELSCHULEN
BETRIEBE, BERUFSFACHSCHULEN,
ÜBERBETRIEBLICHE KURSE
BETRIEBE,
BERUFSFACHSCHULEN,
ÜBERBETRIEBLICHE KURSE
Gymnasiale Maturität
GYMNASIEN
SBFI 2014
Fachmaturität
FMS Ausweis
II Bildungssystem Schweiz
