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title: "Richtlinien Gemeindebeiträge an Vereine"
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# Richtlinien Gemeindebeiträge an Vereine

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Richtlinien
Plankner Ortsvereine
für die Gewährung von Gemeindebeiträgen
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Sinn und Zweck der Gemeindebeiträge
Die Gemeinde betrachtet ein vielschichtiges Vereinsleben auf den Gebieten Sport, Kultur und sinnvoller Freizeitgestaltung als wichtigen Faktor zur Förderung des Wohlbefindens im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft. Zur Aufrechterhaltung einer geordneten Vereinsstruktur im
Allgemeinen und zur Förderung der Vereinsjugend im speziellen, entrichtet die Gemeinde an die Dorfvereine jährlich finanzielle Beiträge
nach Massgabe der nachfolgenden Richtlinien.
1. Recht auf Berücksichtigung haben
Grundsätzlich alle in Planken domizilierten Vereine die folgende Kriterien erfüllen:
Alle Vereine die
a) in der Vereinsliste der Gemeinde eingetragen sind und nicht als
Landes- oder überregionale Vereine aufscheinen. Aufnahme in die
Vereinsliste finden Vereine, die den offiziellen Vereinssitz in Planken haben und keine kommerziellen Ziele verfolgen. Über die Aufnahme in die Vereinsliste entscheidet der Gemeinderat auf Antrag
der Gemeindevorstehung.
b) in der Gemeinde einen aktiven Beitrag im kulturellen, sozialkaritativen oder sportlichen Bereich leisten und vor allem eine aktive Kinder- und Jugendarbeit betreiben sowie mindestens 3 aktive Mitglieder aufweisen.
2. Berechnung des Gemeindebeitrages
2.1. Gesamtbeitrag
Der Gesamtbeitrag summiert sich aus drei Teilbereichen:
1. Grundbeitrag
2. Beitrag für Kinder-, Jugendförderung und Anzahl Mitglieder
3. Sonderbeiträge
2.2. Der Gesamtbeitrag unterliegt einer gestaffelten Auszahlung. Die
in Planken wohnhaften Mitglieder eines Vereins finden beim Gesamtbeitrag wie folgt Berücksichtigung:
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Ist der Anteil der in Planken wohnhaften Mitglieder, oder solche, welche
in Planken wohnhaft waren:
a) mindestens
60% erfolgt die Auszahlung des Gesamtbeitrages zu 100%
50% erfolgt die Auszahlung des Gesamtbeitrages zu 80%
40% erfolgt die Auszahlung des Gesamtbeitrages zu 60%
30% erfolgt die Auszahlung des Gesamtbeitrages zu 50%
20% erfolgt die Auszahlung des Gesamtbeitrages zu 40%
b) kleiner als
20% erhält der Verein ein Pauschalbetrag von CHF 300.00
c) kleiner als
10% erfolgt keine Auszahlung von Gemeindebeiträgen
2.3.a) Grundbeitrag
Der Grundbeitrag berücksichtigt das offizielle Alter des Vereins:
01 - 05 Jahre CHF 800.00
06 - 20 Jahre CHF 1'600.00
21 - 60 Jahre CHF 2'400.00
61 - und mehr Jahre CHF 3'200.00
2.3.b) Beitrag für Kinder- und Jugendförderung
Mit der Kinder- und Jugendförderung soll vor allem die Vereinsbasis
unterstützt werden. Dieser Beitrag ist von zwei Kriterien abhängig und
ergibt zusammen den Betrag der
Kinder- und Jugendförderung.
1. Anzahl Kinder- und Jugendliche im Verein.
2. Anzahl der Kinder- und Jugendlichen zum Verhältnis der Gesamtmitglieder. Ist die Anzahl der Kinder- und Jugendlichen zur Anzahl
der erwachsenen Mitglieder mindestens 40 %, wird dafür ein Bonus von CHF 1'000.00 gewährt.
Berechnung der Kinder- und Jugendförderung:
Anzahl Kinder- und Jugendliche
bis 18 Jahre x Beitrag CHF 30.00
2.3.c) Beitrag aktive Erwachsene
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Anzahl aktive Erwachsene x Beitrag CHF 20.00
2.3.d) Sonderbeiträge
Um die Vereine an ein gewisses Leistungsprinzip zu binden, werden für
besondere Aktivitäten sowie für nachweisbare Mehraufwände Sonderbeiträge anhand nachfolgender Tabelle vergütet:
Sport:
S1 Regelmässige Teilnahme an Meisterschaften,
Wettkämpfen, etc. CHF 500.00
S2 Beitrag für nur geringfügige Inanspruchnahme von
gemeindeeigener Infrastruktur (keine Dauerbelegung
von Sportstätten etc.) CHF 500.00
S3 Unterhalt von Kinder oder Jugendgruppen
Pauschal pro Gruppe CHF 250.00
S4 Durchführung und Organisation eines Gemeindeanlasses wie z.B. Sportfest, etc. pro Anlass CHF 500.00
S5 Durchführung eines Sportanlasses für Plankner
Schüler/innen z.B. Kinderskirennen,
Juniorenturnier, etc. pro Anlass CHF 500.00
Kultur, Sozial-karitativ:
K1 Regelmässige kirchliche und gemeindeinterne
Auftritte, wie Prozession, Messe, etc.
(mindestens 4x pro Jahr) CHF 1'000.00
K2 Durchführung Verbandsfeste CHF 1'000.00
K3 Durchführung von Grossanlässen wie z.B.
Konzerte, Fasnacht, Funkensonntag, Dorffest CHF 500.00
K4 Teilnahme an musikalischen Wettkämpfen in der CHF 500.00
Ober- oder Kunststufe
K5 Beitrag für nur geringfügige Inanspruchnahme CHF 500.00
von gemeindeeigener Infrastruktur
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TurnleiterInnenentschädigung, Feuerwehrkommandant- und -
stellvertreterentschädigung werden als Sonderbeiträge pauschal ausbezahlt.
Die Dirigentenbeiträge unterstehen einem speziellen Reglement, welches als Anhang 1 diesen Richtlinien beigefügt ist.
Der Verein für Kinderbetreuung Planken unterliegt nicht diesem Reglement.
3. Voraussetzungen
Für die Anspruchsberechtigung eines Gemeindebeitrages ist die Erfüllung folgender
Voraussetzungen erforderlich:
- Erfüllung der unter Punkt 1. und Punkt 2. erwähnten Grundsätze.
- Termingerechte Eingabe des komplett ausgefüllten Fragebogens
bis jeweils 31. Januar. Nicht rechtzeitig eingereichte Fragebögen
sowie unwahre Angaben führen zur Streichung des Beitrages.
- Vollständige Namensliste mit Adresse und Jahrgang der Mitglieder.
- Jahresbericht des vergangenen Vereinsjahres.
4. Ausschüttung
Die Ausschüttung erfolgt immer im 1. Quartal auf das abgelaufene Jahr
(1.1.....- 31.12....). Über die Ausschüttung entscheidet der Gemeinderat
auf Vorschlag der Gemeindevorstehung. Dem Gemeinderat bleibt es
vorbehalten, auch Beitragskürzungen vorzunehmen.
5. Inkrafttretung
Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11.
Juni 2002, Beschluss Nr. 2002/79 genehmigt und gelangt erstmals zur
Anwendung bei der Berechnung der Vereinsbeiträge für das Jahr 2002.
Am 11. Juni 2002, hat der Gemeinderat u.a. eine Regelung für Plankner
Ortsvereine betr. „Beiträge für Vereinsjubiläen“ bewilligt. Diese Rege-
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lung wird gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 11. Juni 2002, Beschluss Nr. 2002/79 als Anhang 2 in diese Richtlinien integriert.
Planken, 11. Juni 2002 Gaston Jehle,
Vorsteher
Josy Biedermann
Vizevorsteherhin
