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title: "Quartiergestaltungsplan «Lüssi / Göbli»"
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# Quartiergestaltungsplan «Lüssi / Göbli»

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Quartiergestaltungsplan
Lüssi Göbli
1 : 1'000
~ lung Planung/Bau, den
Der Abteilungsleiter:
Vom Gemeinderat beschlossen am
Der Gemeindepräsident:
Der Gemeindeschreiber:
ötfentliche Auflage
Visum Planung/Bau
Einwohnergemeinde Baar
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*fest\egungen g 1.8 Juni 201.2, S a
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•• Einwohnergemeinde Baar
Quartiergestaltungsplan Lüssi / Göbli
Erläuterungsbericht (Kapitel 1 bis 5) und Handlungsanweisungen (Kapitel 6)
~ ng Planung/ Bau, den
Der Abteilungsleiter:
Vom Gemeinderat beschlossen am
Der Gemeindepräsident:
Der Gemeindeschreiber:
Öffentliche Auflage
Visum Planung / Bau
Vom Gemeinderat festgesetzt am
Der Gemeindepräsident:
Der Gemeindeschreiber:
Abteilung Planung/ Bau, 04.09.2012
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12. SEP. 2012
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vom .. .1.t D.EZ •. 2012 .. bis ...1.tJM ...Z01l
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Inhalt
1. Einleitung 3
1 .1 Ausgangslage 3
1.2 Grundlagen des Ouartiergestaltungs- 4
plans
1.3 Verfahren 6
2. Konzept 7
2.1 Festlegungen Bebauung/ Städtebau 7
3.
4.
5.
6.
2.2 Festlegungen Erschliessung 7
2.3 Festlegungen Freiraum 8
2.4 Festlegungen Umwelt, Lärm und 8
Entwässerung
2.5 Festlegungen zum Baulandbedarf 9
Vereinbarungen 10
Mitwirkungsverfahren 10
4.1 öffentliche Auflage 10
Weiteres Vorgehen 10
5.1 Folgeplanungen 10
Handlungsanweisungen 11
6.1 Bebauung 11
6.2 Erschliessung 11
6.3 Freiräume 11
6.4 Umwelt 12
Anhang 13
Auszug Richtprojekt Umgebung
Studienauftrag al s
Grundlage
Freigabe Reserve-Bauzone
Quartiergestaltungsplan Lüssi Göbli
1. Einleitung
1.1 Ausgangslage
Im Frühjahr 2009 führten die Gemeinde Baar und die Stadt
Zug in Zusammenarbeit mit den betroffenen
Grundeigentümern einen Studienauftrag mit dem Ziel
durch , für die Erweiterung des Quartiers Lüssi Göbli
Siedlungsstrukturen zu entwickeln, welche als Vorgabe für
die weitere bauliche Entwicklung di enen sollen . Das mit
Vertretern von Baar und Zug sowie den Grundeigentümern
besetzte Beurteilungsgremium entschied sich für das
Ko nzept der Graber Pulver Architekten AG. Das
Bebauungskonzept überzeugte insbesondere durch die
sorgfältige Analyse des Ortes, seine differenzierten
Siedlungs- und Freiraumstrukturen sowie die gute
Etappierbarkeit und bietet beste Voraussetzungen für eine
W eiterentw icklung der Siedlungserweiterung Lüssi Göbli.
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Bebauungsstruktur, Lüssi Göbli Saar und Zug"
Die Freigabe einer Reserve-Bauzone bedingt gemäss
Bauordnung einen vom Gemeinderat festgesetzten
Quartiergestaltungsplan worin aufgezeigt wird, dass die
erforderlichen Qualitäten zur Umgebung, zur Erschliessung
und zur Bebauung gesichert werden .
Es wurde anfänglich auf die Erarbeitung eines
Qua rtiergestaltu ngsplans verzichtet, da die Qualitäten
bereits im Studienverfahren dargestellt und direkt im
Beba uungsplan gesichert werden sollen . Zur
Zweck des
Ouartiergestaltungsplans
Ausschnitt Kantonale
Richtplan karte
Rechtssicherheit und zur Erfüllung von § 38 Abs . 2 der
Baarer Bauordnung 2005 wurde dennoch ein einfacher
Ouartiergestaltungsplan als Voraussetzung für die Freigabe
der Reserve-Bauzone erarbeitet.
Der Ouartiergestaltungsplan Lüssi Göbli hat zum Ziel, die
Rahmenbedingungen für ein städtebaulich überzeugendes
Bauprojekt auf der Basis des Studienauftrags und des
Bebauungsplans zu sichern. Der Ouartiergestaltungsplan
koordiniert die öffentlichen Anliegen, die im Studienauftrag
konkretisiert und in den Bestimmungen und dem
Situationsplan des Bebauungsplans Lüssi Göbli, Teilgebiet
Baar, enthalten sind.
Das Gesuch um Freigabe der Reserve-Bauzone erfolgt in
einem separaten Verfahren.
1.2 Grundlagen des Quartiergestaltungsplans
Der kantonale Richtplan, die kommunalen Richtpläne
Verkehr, Siedlung/ Landschaft 2005 sowie die Bauordnung
und der Zonenplan 2005 bilden die Grundlagen des
Oua rtiergestaltu ngspla ns.
•
Der Perimeter des Ouartiergestaltungsplans liegt gemäss
kantonalem Richtplan in einem Umnutzungsgebiet Arbeiten
- Wohnen . Entlang der Göblistrasse ist eine Vernetzung
von Naherholungsgebieten anzustreben . Diesem Auftrag
wird mit der Bachrenaturierung des Arbachs Rechnung
getragen.
Ausschnitt kommunale
Richtplankarte Siedlung und
Landschaft 2005
Ausschnitt kommunale
Richtplankarte Verkehr 2005
Ausschnitt Zonenplan 2005
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Gemäss kommunalem Richtplan sind für die Gebiete mit
erhöhten Gestaltungsanforderungen die wesentl ichen
konzeptionellen Aspe kte im Rahmen von
Ouartiergestaltungsplänen zu klären. Die
Ve rbindungskorridore bezwec ken die Erreichbarkeit der
Erholungs- und Freihaltegebiete in Kombination mit
ökologischen Aufw ertungen. Im Rahmen eines
Ouartiergestaltungsplans ist zudem eine öffentlich
zugängliche Freifläche in angemessener Grösse zu
konzipieren .
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Da s Gebiet ist gemäss kommunalem Richtplan von der
Baarermattstrasse (siehe A9) zu erschliessen .
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Reserve-Bauzone und
Bebauungsplanpflicht
Instrument des
Quartiergestaltungsplans
Bestandteile des
Quartiergestaltungsplans
Verfahrenskoordination
Quartiergestaltungsplan Lüssi Göbli
Die Fläche des Quartiergestaltungsplans ist der Reserve-
Bauzone Wohnzone W3 zugewiesen und es besteht die
Bebauungsplanpflicht für öffentliche Freiräume gemäss §
11 Abs. 5 der Bauordnung.
Das Instrument des Quartiergestaltungsplans ist in § 4
Abs. 3 der Bauordnung umschrieben. Danach können für
die bauliche Entwicklung eines Gebietes durch den
Gemeinderat Quartiergestaltungspläne erlassen werden.
Sie dienen als Grundlage für die Ausarbeitung und
Beurteilung von Arealbebauungen und Bebauungsplänen
und zur Ausscheidung von öffentlichen Quartierfreiräumen.
Der Quartiergestaltungsplan legt die Grundzüge der
künftigen Quartierstruktur fest. Die Inhalte beschränken
sich auf zentrale Aspekte, die eine übergeordnete
Koordination erfordern und von öffentlichem Interesse
sind. Für die Behörden ist der Inhalt eines festgesetzten
Quartiergestaltungsplans verbindlich.
Gemäss gemeindlicher Praxis beträgt in der Wohnzone W3
die öffentliche Freifläche 4% der anrechenbaren
Landfläche. Die Vorgaben des Merkblatts für Planer der
Gemeinde Baar, ,, Freiflächen in den Quartieren -
Qualitätskriterien für die Planung und Realisierung" sind bei
der Umsetzung zu berücksichtigen.
Der Quartiergestaltungsplan besteht aus folgenden
Bestandteilen:
erläutender Bericht zum Quartiergestaltungsplan
mit Handlungsanweisungen
Situationsplan mit Erschliessung,
Freiraumgestaltung und Bebauung
Die Inhalte zum Konzept sind dem Bebauungsplan Lüssi
Göbli, Teilgebiet Baar, entnommen. Die
Handlungsanweisungen sind in den Bestimmungen zum
Bebauungsplan konkretisiert.
1.3 Verfahren
Das Verfahren für den Quartiergestaltungsplan erfolgt in
Koordination mit dem Verfahren zum Bebauungsplan Lüssi
Göbli, Teilgebiet Baar. Das Ergebnis des Studienverfahrens
und das weiterentwickelte Siegerprojekt wurden vom
Gemeinderat und von der Planungskommission als Basis
für den Bebauungsplan verabschiedet. Die Qualitäten des
entsprechenden Richtprojektes werden mit dem
Bebauungsplan gesichert.
Am 4. Juli 2012 wurde der Baarer Bauungsplan vom
Gemeinderat zur Vorprüfung durch die kantonale
Baudirektion verabschiedet. Der Stadtrat Zug hat den
Bebauungsplan über das Teilgebiet Zug am 2. Juli 2012 der
Baudirektion zugestellt.
Da mit dem Baubauungsplan die Festsetzungen zur
Bebauung, Umgebung und Erschliessung bereits bestimmt
werden und der vorliegende Quartiergestaltungsplan
Geplanter Ablauf
Baubereiche/
Geschossigkeit
Zu- und Wegfahrt
Abweichung zum Richtplan
lediglich als Voraussetzung für die Freigabe der Reserve-
Bauzone gemäss Bauordnung dient, kann auf die Beratung
des Ouartiergestaltungsplans in der Planungskommission
verzichtet werden . Die öffentlichen Auflagen beider
Bebauungspläne und des Ouartiergestaltungsplans soll zur
gleichen Zeit erfolgen.
Es werden folgende Termine angestrebt:
Zustimmung zum Ouartiergestaltungsplan durch den
Gemeinderat (September 2012)
Öffentliche Auflage und Mitwirkung (voraussichtlich
Dezember 2012)
Auswertung und anschliessende Festsetzung durch
den Gemeinderat (Februar 2012)
Publikation der Festsetzung (als Information)
2. Konzept
2.1 Festlegungen Bebauung / Städtebau
Die Bebauung im Perimeter des Ouartiergestaltungsplans
Lüssi Göbli zeichnet sich durch ein einheitliches Konzept
aus. Die Bauten bilden mit abgewinkelten Volumen, je
paarweise gruppiert, eine gemeinsame Grossform. Das
Zentrum zeichnet sich durch einen halboffenen Hofraum
aus . Das oberste Geschoss ist als Vollgeschoss und nicht
als Attika auszubilden. Mit diesen Vorgaben wird die
angestrebte Grossform mit den 6 Baubereichen
unterstützt.
2.2 Festlegungen Erschliessung
Die Erschliessung der zwei südöstlich gelegenen
Baubereiche erfolgt über eine Erschliessungsrampe an die
Göblistrasse . Die restlichen Gebäude werden über die
Baarermattstrasse erschlossen. Die Erschliessung hat über
die bezeichneten Zu- und Wegfahrten zu erfolgen. Auch bei
einer etappierten Realisierung der Baubereiche sind keine
weiteren Zu- und Wegfahrten erlaubt. Provisorische
Erschliessungen sind zulässig. Diese dürfen jedoch nur an
die bezeichneten Zu- und Wegfahrten der Baarermattrespektive Göblistrasse angeschlossen werden.
Die südliche Tiefgarageneinheit wird in Abweichung zum
Richtplan über die Göblistrasse erschlossen. Die
Abweichung erfolgt aufgrund der Grundwasserströme, die
ein Zusammenschliessen der Tiefgaragen und somit einer
Gesamterschliessung über die Baarermattstrasse
entgegenstehen.
Verlegung kantonaler Fuss-/
Radweg und Göblistrasse
Öffentlicher Fussweg
Verlegung Göblistrasse
Parkierungsanlagen
Richtprojekt massgebend
Gewässerschutzbereich
Lärmgutachten
Im Ouartiergestaltungsplan wird der kantonale Fuss- und
Radweg in Abstimmung mit dem Kanton an die
nordwestliche Grundstücksgrenze verlegt. Dadurch werden
mögliche Nutzungskonflikte zwischen Fussgänger und
Radfahrer im Bereich der Siedlung unterbunden. Die
öffentliche Fusswegverbindung durch das Areal bleibt
bestehen .
Die teilweise Verlegung der Göblistrasse auf Baarer Gebiet
erfolgt aufgrund der besseren Bebaubarkeit der Bauten im
Gebiet des Zuger Bebauungsplans.
Die Parkierung der Fahrzeuge ist in unterirdischen Anlagen
angeordnet. Die Besucherparkplätze werden
zusammengefasst jeweils im Eingangsbereich der
Tiefgarage platziert. Davon ausgenommen ist ein
oberirdischer Parkierungsbereich für Besucher am Ende
der Baarermattstrasse .
2.3 Festlegungen Freiraum
Das im Rahmen des Bebauungsplans erarbeitete
Richtprojekt zur Umgebungsgestaltung bildet die
Grundlage für die Freiraumplanung. Der Ouartierfreiraum
bildet das Zentrum der Bebauung. Die begrünten
Aussenräume sind naturnah zu gestalten . Es sind
vorwiegend einheimische, standortgerechte Pflanzen zu
verwenden . Das Ziel ist es, den Charakter einer bäuerlich
geprägten Wiesenlandschaft soweit wie möglich zu
erhalten . Es soll eine extensiv gepflegte Blumenwiese von
Osten her in das Quartier hereingezogen werden und
anschliessend in eine bespielbare Rasenlandschaft
übergehen. Sträucher und Hochstammbäume bilden
zwischen den Erschliessungswegen und den Gebäuden
einen Sichtschutz und unterteilen den Raum.
Die Göblistrasse an der Grenze zur Stadt Zug wird mit einer
Baumallee hervorgehoben und bildet mit der
Bachrenaturierung des Arbachs auf dem Gebiet der Stadt
Zug einen ausgeprägten Verbindungskorridor.
2.4 Festlegungen Umwelt, Lärm und
Entwässerung
Im Baubewilligungsverfahren ist zu berücksichtigen, dass
das Bebauungsplangebiet im Gewässerschutzbereich liegt.
Für Bauvorhaben im oder über dem Grundwasser sind die
Vorgaben des ZUDK-Merkblattes „ Bauen im
Grundwassergebiet" zu beachten .
Das Lärmgutachten des Ingenieurbüros Beat Sägesser
vom 20.09.2011 dient als Grundlage für die weitere
Planung. Es gelten die Planungswerte für Wohnräume von
55 dB (A) am Tag und von 45 dB (A) in der Nacht.
Entwässerung
Reserve-Bauzone W3
Freigabe Reserve-Bauzone
Lüssi Göbli
unüberbaute W3-Zone
Beim Richtprojekt ist die Einhaltung der LSV mit folgenden
Massnahmen in den lärmexponierten Fassaden möglich.
Die Ausbildung der geplanten Balkone als verglaste
Loggien ist mit schalldichter Brüstung und absorbierender
Verkleidung der Untersicht zu versehen. Auch für die
Reinigung und den Unterhalt dürfen keine
Öffnungsmöglichkeiten aller ungeschützten,
strassenseitigen Fenster bestehen.
Die Entwässerung des Ouartiergestaltungsplangebietes
wurde im Rahmen einer GEP-Nachführung (Vorprojekt
Entwässerungskonzept der Andre Rotzetter + Partner AG
vom 10. Oktober 2011) überprüft. Generell soll das
Sammeln des Meteor- und Schmutzwassers innerhalb der
neuen Überbauung geschehen und an möglichst wenigen
Anschlusspunkten in das Zuger Abwassernetz eingeleitet
werden . Das Meteorwasser muss retiniert in den
renaturierten Arbach eingeleitet werden .
2.5 Festlegungen zum Baulandbedarf
In der Wegleitung zu § 38 Abs. 2 der Bauordnung ist
gemäss Zonenplan das Baulandangebot in der Gemeinde
Baar bis 2020 definiert.
Heute sind in der Reserve-Bauzone W3 noch folgende
grössere, unüberbaute Flächen vorhanden:
Lüssi Göbli ca. 26'000 m2
Das Gebiet mit 3. Priorität zur Baufreigabe 2015 - 2020
entspricht dem Perimeter des Ouartiergestaltungsplans.
Die Prioritätenliste in der Bauordnung wurde im Sinne einer
Entwicklungssteuerung erstellt und ist nur wegleitend. Der
Bebauungsplan Lüssi Göbli wird voraussichtlich frühestens
2013/14 in Rechtskraft erwachsen. Eine frühere Freigabe
dieser Reserve-Bauzone kann in Betracht gezogen werden.
Baarermatt Ost ca. 24'000 m2
Das Gebiet mit 3. Priorität zur Baufreigabe 2015 - 2020 ist
Teil des Ouartiergestaltungsplans Baarermatt Ost, der
zurzeit in Erarbeitung ist.
In der unüberbauten W3-Zone sind noch folgende grössere
Gebiete vorhanden:
Baarermatt ca. 6'000 m2
Jöchler ca. 24'000 m2
Obermühle ca. 29'000 m2
Zu diesen unüberbauten Flächen sind keine
Planungsabsichten bekannt. Es ist deshalb frühestens in 2-
3 Jahren, im Zeitraum 2015 bis 2020 (3. Priorität), damit zu
rechnen, dass diese Flächen bebaut werden. Für die der
Geltungsdauer der Nutzungsplanung (bis ca. 2020) sind
somit noch Reserven vorhanden.
Vertragliche Regelungen
Erschliessungsrechte über
Baarermattstrasse
Auflagefrist
Freigabe Reserve-Bauzone
3. Vereinbarungen
Die Verlegung der Göblistrasse auf Baarergebiet wie auch
die Verlegung des kantonalen Radwegs sind nebst den
Regelungen zu Bau und Unterhalt der übrigen
Infrastrukturen in einem Vertrag mit den Behörden und den
privaten Grundeigentümern geregelt. Die Erstellungs- und
Ausbaukosten für die Strassen, die nur der Erschliessung
einer Reserve-Bauzone dienen, werden gemäss Art. 29,
Abs. 2 des gemeindlichen Strassenreglementes
voll umfänglich auf die Grundeigentümer verlegt. Der
Gemeinde Baar erwachsen deshalb daraus keine Kosten.
Der Vorvertrag wurde am 13. Juli 2012 beurkundet. Der
Abschluss des Hauptvertrages erfolgt, sobald die
Bebauungspläne Lüssi Göbli, Teilgebiete Baar und Zug,
welche Grundlagen für den Hauptvertrag bilden , in
Rechtskraft erwachsen sind .
Für die Erschliessung eines Teils des
Ouartiergestaltungsplangebietes über die private
Baarermattstrasse der Landis Bau AG wird mittels
Erschliessungsvereinbarung mit den Grundeigentümern
der Parzellen GS Nrn. 701 und 702 geregelt. Der Nachweis
der nötigen Erschliessungsrechte hat vor der öffentlichen
Auflage des Bebauungs-, respektive des
Ouartiergestaltungsplans zu erfolgen .
4. Mitwirkung
4.1 öffentliche Auflage
In Anlehnung an das Nutzungsplanverfahren sind Ouartiergestaltungspläne im Rahmen der Mitwirkung während
30 Tagen öffentlich aufzulegen (unter Hinweis auf§§ 37
und 39 PBG) . Während der Auflagefrist können beim
Gemeinderat schriftlich Anregungen deponiert werden. Die
Beschwerdemöglichkeit gemäss § 41 PBG entfällt.
Die öffentliche Auflage des Ouartiergestaltungsplanes
Lüssi Göbli ist im Dezember 2012 zusammen mit dem
Bebauungsplan vorgesehen.
5. Weiteres Vorgehen
5.1 Folgeplanungen
Dam it das Gebiet des Ouartiergestaltungsplans Lüssi Göbli
bebaut werden kann, ist das Gesuch um Freigabe der
Reserve-Bauzone durch den Gemeinderat zu beschliessen.
Besonders gute
Gesa mtwi rku ng
Anforderungen an
Bebauungen
Vorgaben
Parkierungsanlagen
Erschliessungsnachweis
über die Baarermattstrasse
Ouartierfreiraum /
Aussenraum
Für die Freigabe muss namentlich auch der Baulandbedarf
ausgewiesen werden. Der Bedarfsnachweis muss
hinreichende Aussagen über die Einwohnerentwicklung,
Baulandreserven und Verfügbarkeit enthalten.
Zudem muss der Bebauungsplan Lüssi Göbli, Teilgebiet
Baar, in Rechtskraft erwachsen und der Hauptvertrag
abgeschlossen sein.
6. Handlungsanweisungen
6.1 Bebauung
Die Anforderungen an Arealbebauungen gemäss § 17 der
Baarer Bauordnung sind sinngemäss zu erfüllen.
Angestrebt wird eine Wohnüberbauung von hoher
städtebaulicher und architektonischer Qualität.
Die im Bebauungsplan Lüssi Göbli, Teilgebiet Baar, auf der
Basis der Richtprojekte konkretisierten Siedlungsstrukturen
bilden die Vorgaben für die weitere bauliche Entwicklung.
Massgebend sind u.a. die Vorgaben zur Gestaltung der
Baubereiche sowie die Abstandsregelungen. Die im
Ouartiergestaltungsplan dargestellten Baubereiche sind im
Bebauungsplan massgeblich zu definieren.
6.2 Erschliessung
Die Erschliessung der Baubereiche hat über die
Baarermatt-, respektive über die Göblistrasse an den
bezeichneten Zu- und Wegfahrten zu erfolgen. Auch bei
einer etappierten Realisierung der Baubereiche sind keine
weiteren Zu- und Wegfahrten erlaubt. Provisorische
Erschliessungen sind zulässig, sofern sie an den
bezeichneten Zu- und Wegfahrten angeschlossen werden .
Die Parkierung ist mit Ausnahme von ein paar
Besucherparkplätzen am Ende der Baarermattstrasse in
unterirdischen Anlagen angeordnet. Die
Besucherparkplätze sind zusammen zu fassen und jeweils
im Eingangsbereich der Tiefgarage zu platzieren.
Für die Erschliessung über die private Baarermattstrasse
hat der Nachweis der nötigen Erschliessungsrechte durch
die Grundeigentümer vor der öffentlichen Auflage des
Ouartiergestaltungsplans zu erfolgen.
6.3 Freiräume
Mindestens 4% der anrechenbaren Landfläche ist als
zusammenhängender öffentlicher Ouartierfreiraum im
Zentrum der Bebauung auszuscheiden. Der
Umsetzung
Gru ndwassersch utz
Lärmschutz
Energie
Ouartierfreiraum hat eine Fläche von mindestens 1'100 m2
aufzuweisen. Wegweisend für die Ausgestaltung der
gesamten Aussenanlagen ist das im Rahmen des
Bebauungsplans Lüssi Göbli, Teilgebiet Baar, erstellte
Richtprojekt Umgebung vom 18. Juni 2012.
Die Erstellung des Freiraumes ist in den Bestimmungen
des Bebauungsplans zu sichern.
6.4Umwelt
Es sind die Anforderungen für das Bauen im Grundwasser
zu erfüllen.
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind bei
lärmempfindlichen Räumen von Wohnnutzungen die
Planungswerte nachzuweisen.
Die Bauten haben mindestens den Minergie-Standard zu
erfüllen.
Ouartierg estaltung splan Lü ssi Göbli
Anhang: Auszug Richtprojekt Umgebung vom 18.06.2012
~.
J ~
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Anhang: Legende Richtprojekt Umgebung
-
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D
Asphalt
Golilistrassc I Luss1wcg
Asphalt
Kar.tonaler Fuss- und 1/eloweg
A~phalt
Interne Erschliessurg
Chaussierung
Challssierung / Fallschutz
,,,obl1erLe Sp,elflachen / Aufentf,dlt
offerrtl,chc rre ,flache
All„ebäume (Göblistrassel
Baumhasel
Wiesenbaume
Stile,che, Ha,nbu<he,
Feldahorn
Bachgehölze
Erle, Weide
SchottP.rrasen
Feuerwehrflac~e
SpiclrJ~cn
Bereich Bach I Retentionsqraben
Blumenwiese/ H,xhstaudenfl,Jr
Strauchpllanzung
Führung Dachwasser zu
Retention
Meteorwasser Woten nvr lnforn1ati•1)
Slhmutzwasser (Koten nur lnforrnatiyJ
Leitvnyer1 oesteher-d
Rigole mit NotüberlaLf
Entwä ssen,n ~,richtung
TG Aussenkante
Feuerwehr a Jfste II fla che
All~ HOh~ri~ Md~11! ut,IJ ulmQer. An911~11 (~1111Lhl•"1~h01 tJ.tr
bereit, verl!!:gtel\ leil"'1'1f'n) ,ind YOIT' Un.terl'letnner auf ~r
BoJ~lf'lle ~IU~t w nettmen und 111 d-eri Plline" '" ltunltolli~f'n.
Der L;nternet-rner prüft yur lube:i~~iN1 tlie 1/ullildntli9k,i~
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