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title: "Reglement Rosele"
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# Reglement Rosele

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Reglement
über die Nutzung des
Treffs bim Rosele
Erlassen durch den Gemeinderat der Gemeinde Balzers
mit Beschluss Sitzung 51/26 vom 22. April 2026
Fassung vom 22. April 2026
Reglements-Nr. BR_001
Treff bim Rosele – Nutzungsreglement
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Bestimmungen .................................................................................................... 3
Rechtliche Grundlagen........................................................................................................ 3
Zweck .................................................................................................................................. 3
Geltungsbereich .................................................................................................................. 3
Sprachliche Gleichstellung .................................................................................................. 3
II. Zuständigkeiten, Nutzung, Bewilligung .................................................................................. 3
Zuständigkeiten ................................................................................................................... 3
Nutzung ............................................................................................................................... 3
Bewilligung .......................................................................................................................... 4
III. Ordnung und Sicherheit ......................................................................................................... 5
Ordnung .............................................................................................................................. 5
Infrastruktur ......................................................................................................................... 5
Gesetze, Vorschriften, Brandschutzbestimmungen....................................................... 5
IV. Haftung ................................................................................................................................... 6
Haftung, Versicherung ................................................................................................... 6
V. Übergangs-, Durchführungsbestimmungen, Rechtsmittel, Inkraftsetzung ............................ 6
Rechtsmittel ................................................................................................................... 6
Inkrafttreten .................................................................................................................... 6
Schlussbestimmung ....................................................................................................... 6
Treff bim Rosele – Nutzungsreglement
I. Allgemeine Bestimmungen
Rechtliche Grundlagen
1 Der Gemeinderat erlässt das gegenständliche Reglement auf der Basis folgender Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung
a) Gemeindegesetz (GemG) vom 20. März 1996, LGBl. 1996 Nr. 76
Zweck
1 Dieses Reglement regelt die Nutzungsmöglichkeiten der von der Gemeinde Balzers angemieteten Räumlichkeiten der Liegenschaft Fürstenstrasse 49/51, 9496 Balzers, für Nutzer ausserhalb des Betriebs des Seniorentreffs.
Geltungsbereich
1 Dieses Reglement wird jedem Nutzer der «Treff bim Rosele»-Räumlichkeiten abgeben.
Sprachliche Gleichstellung
1 Personenbezeichnungen in diesem Reglement beziehen sich auf Angehörige jeden Geschlechts.
II. Zuständigkeiten, Nutzung, Bewilligung
Zuständigkeiten
1 Die Verwaltung der Räumlichkeiten des Treffs bim Rosele und der dazugehörigen Einrichtungen obliegt der Gemeindeverwaltung Balzers.
2 Die Raumreservation und die Schlüsselausgabe erfolgen über das Personal des Empfangs der Gemeindeverwaltung. Dieses übernimmt in Zusammenarbeit mit der
Fachstelle Senioren und der Hauswartung die Koordination des Belegungsplans.
3 Für die Wartung und Reinigung der Räumlichkeiten und Einrichtungen ist die Liegenschaftsverwaltung, Abteilungen Hauswartung und Reinigung zuständig.
4 Für die Erhebung der Kosten und Gebühren ist die Gemeindeverwaltung zuständig. Die
Kosten sind in der entsprechenden Gebührenordnung ersichtlich.
5 Die Bewilligung von Ausnahme-Gesuchen obliegt der Gemeindevorstehung.
Nutzung
1 Vereine, Organisationen sowie Privatpersonen können die Räumlichkeiten des «Treffs bim
Rosele» ausserhalb der Seniorentreff-Öffnungszeiten im Rahmen der Möglichkeiten für folgende
öffentliche Aktivitäten und Veranstaltungen nutzen:
- Weiterbildungen, Kurse, Seminare
- Workshops, Entwicklung von Projekten, Tagungen
- Vorträge, Präsentationen
- Kleinausstellungen
Treff bim Rosele – Nutzungsreglement
2 Abteilungen der Gemeindeverwaltung, Kommissionen, Vereine sowie Organisationen mit
Sitz in Balzers können die Räumlichkeiten des «Treffs bim Rosele» ausserhalb der Seniorentreff-
Öffnungszeiten im Rahmen der Möglichkeiten zudem für folgende Aktivitäten und Veranstaltungen nutzen:
- interne Sitzungen, Besprechungen
- interne Seminare, Workshops
- Vereinszusammenkünfte
3 Die Räumlichkeiten stehen am Abend bis spätestens 22 Uhr zur Verfügung (inkl. aufräumen). Ab 20 Uhr dürfen keine lärmintensiven Veranstaltungen, z.B. Veranstaltungen mit musikalischer Unterhaltung, durchgeführt werden.
4 Für private Veranstaltungen und Feierlichkeiten stehen die Räumlichkeiten des «Treffs bim
Rosele» nicht zur Verfügung.
5 Folgende Personenbelegung ist verbindlich und muss aus feuerpolizeilichen Gründen eingehalten werden:
- Aufenthaltsraum und Mehrzweckraum: max. 50 Personen
6 Als Getränke stehen Leitungswasser, Mineralwasser, Kaffee und Tee zur Verfügung und
können zu den in der Preisliste festgesetzten Preisen konsumiert werden
Bewilligung
1 Die Nutzung der Räumlichkeiten des «Treffs bim Rosele» ist bewilligungs- und teilweise
gebührenpflichtig.
2 Das Gesuchsformular, das beim Frontoffice der Gemeindeverwaltung Balzers abgeholt
oder auf der Gemeinde-Website www.balzers.li heruntergeladen werden kann, muss spätestens
zwei Wochen vor dem Durchführungsdatum korrekt ausgefüllt bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
3 Mit der Unterzeichnung des Gesuchsformulars akzeptiert der jeweilige Gesuchsteller das
gültige Benutzungsreglement des «Treffs bim Rosele» inkl. Gebührenordnung und hat im Falle
einer Bewilligung dafür zu sorgen, dass dasselbe eingehalten wird.
4 Die Fachstelle Senioren und der Hausdienst prüfen die Nutzungsgesuche und geben
dem Frontoffice eine Entscheidungsempfehlung ab. Bei Ablehnung wird die Gemeindevorstehung informiert.
Treff bim Rosele – Nutzungsreglement
III. Ordnung und Sicherheit
Ordnung
1 Der Nutzer hat für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und ist für alle überlassenen Räumlichkeiten und Geräte sowie Einrichtungen verantwortlich.
2 Nach Durchführung der Veranstaltung müssen die benutzten Räume des Treffs vom Nutzer wieder sauber aufgeräumt werden (besenrein). Ebenfalls ist die Küchenreinigung (inkl. Geschirr, Geräte etc.) Sache des Nutzers. Für die Endreinigung ist der Reinigungsdienst zuständig.
Bei Sonder- bzw. Grossveranstaltungen kontrolliert der Hausdienst mit dem Nutzer mittels einer
gemeinsamen Begehung, ob der Treff in ordentlichem Zustand verlassen wurde und hält Mängel
in einem Abnahmeprotokoll fest. Werden Mängel festgestellt, wird die Gemeinde die Kosten für
Zusatzaufwände in Rechnung stellen.
3 Bei grober Missachtung der Bestimmungen Art. 8, Abs. 2-3 und Art. 9, Abs. 2, werden dem
Nutzer bei der nächsten Gesuchstellung die Räumlichkeiten des «Treffs bim Rosele» nicht mehr
zur Verfügung gestellt.
Infrastruktur
1 Das Aufstellen und Abräumen des Mobiliars ist Sache des Nutzers. Diese Arbeiten sind in
Absprache mit der Fachstelle Senioren vorzunehmen. Auf Wunsch des Veranstalters kann diese
Arbeit durch das Gemeindepersonal übernommen werden; dieser Aufwand wird dem Nutzer in
Rechnung gestellt.
2 Es ist ausdrücklich untersagt, Nägel, Schrauben, Heftklammern etc. als Befestigungsmittel
an Mobilien und Immobilien zu verwenden. Bei Nichtbeachtung wird der Nutzer im Umfang des
entstandenen Schadens ersatzpflichtig.
3 Dem Nutzer stehen die normalen Beleuchtungen sowie Stromanschlüsse zur Verfügung.
Zusätzlich benötigte Installationen dürfen nur mit Bewilligung des Liegenschaftsverwalters ausgeführt werden.
Gesetze, Vorschriften, Brandschutzbestimmungen
1 Alle gültigen Gesetze und Vorschriften (feuerpolizeiliche Vorschriften etc.) müssen eingehalten werden.
2 In den Räumlichkeiten des «Treffs bim Rosele» ist offenes Feuer (inkl. Kerzen) sowie das
Rauchen verboten.
3 Fluchtwege sind jederzeit in voller Breite frei benutzbar zu halten. Sie dürfen weder durch
Einbauten noch durch bewegliche Einrichtungen oder irgendwelche Gegenstände beeinträchtigt
werden.
4 Für allfällige Dekorationen dürfen nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden.
5 Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Brand- und Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden.
Treff bim Rosele – Nutzungsreglement
IV. Haftung
Haftung, Versicherung
1 Die Gemeinde Balzers haftet ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Es wird keine zusätzliche Haftung übernommen. So übernimmt die Gemeinde z.B. keine Haftung
für Gegenstände, die der Nutzer oder Besuchende einer Veranstaltung mitbringen.
2 Für sämtliche Beschädigungen ist der Nutzer gegenüber der Gemeinde Balzers haftbar.
Erfolgt eine Sachbeschädigung, muss dieselbe umgehend dem Hausdienst gemeldet werden.
3 Geschirr- und Besteckverlust wird dem Nutzer in Rechnung gestellt.
4 Es wird dem Nutzer empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
V. Übergangs-, Durchführungsbestimmungen, Rechtsmittel, Inkraftsetzung
Rechtsmittel
1 Gegen Entscheidungen oder Verfügungen der Gemeinde, welche gestützt auf das gegenständliche Reglement erlassen werden, kann innert vierzehn Tagen ab Zustellung das Rechtsmittel der Beschwerde an die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten erhoben
werden.
2 Entscheide und Verfügungen des Vorstehers können mit Einspruch beim Gemeinderat angefochten werden, solche des Gemeinderates mit Beschwerde bei der Fürstlichen Regierung.
3 Die Nichteinhaltung dieses Reglements hat nach erfolgloser Mahnung den Abbruch der
Veranstaltung zur Folge und eine weitere Benutzung der Treff-Räumlichkeiten wird dem Nutzer
für mindestens zwei Jahre verweigert.
Inkrafttreten
1 Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung des Gemeinderates in Kraft.
Schlussbestimmung
1 Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 22. April 2026 genehmigt.
Balzers, 22. April 2026
Karl Malin
Gemeindevorsteher
