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title: "Gebührenreglement für die Abfuhr und Vernichtung von Hauskehricht und Sperrgut"
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authority: bs
place: "Basel-Stadt"
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number: "RiE 786.150"
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provisions: 4
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# Gebührenreglement für die Abfuhr und Vernichtung von Hauskehricht und Sperrgut

## § 1 {#par_1}

Gebührenkleber für Kehrichtsäcke
1 Für die Bereitstellung des Kehrichts sind die Kehrichtsäcke mit einem offiziellen Gebührenkleber zu
versehen. Es werden folgende Gebühren erhoben:
Gebührenkleber für 35-Liter-Säcke CHF 2.30 pro Stück
Gebührenkleber für 60-Liter-Säcke CHF 3.70 pro Stück *
2 17-Liter-Säcke sind mit der Hälfte eines Gebührenklebers für 35-Liter-Säcke zu versehen.
§ 2 * Containermarken
1 Container, die mit offenem Kehricht, mit Kehrichtsäcken ohne Gebührenkleber oder mit Sperrgut gefüllt werden, sind vor jeder Bereitstellung mit einer offiziellen Containermarke zu versehen. Es wer -
den folgende Gebühren erhoben:
Containermarke für 800-Liter-Container CHF 48.00 pro Stück
Containermarke für 600-Liter-Container CHF 36.00 pro Stück
Containermarke für 400-Liter-Container CHF 24.00 pro Stück
Containermarke für 240-Liter-Container CHF 14.50 pro Stück

## § 3 Containermarke für 140-Liter-Container CHF 8.50 pro Stück {#par_3}

Sperrgutmarke
1 Sperrgutbündel oder einzelne Gegenstände mit der maximalen Abmessung von 1×0,5×0,5 Meter
oder 2×0,5×0,25 Meter und dem Höchstgewicht von 15 Kilogramm sind vor der Bereitstellung mit einer offiziellen Sperrgutmarke zu versehen.
2 Sperrgutbündel oder einzelne Gegenstände mit der maximalen Abmessung von 2×1×0,5 Meter und
dem Höchstgewicht von 30 Kilogramm sind vor der Bereitstellung mit zwei offiziellen Sperrgutmarken zu versehen.
3 Es wird folgende Gebühr erhoben: Sperrgutmarke CHF 8.50 pro Stück. *

## § 4 {#par_4}

Umtriebsentschädigungen
1 Entstehen der Gemeindeverwaltung durch falsch oder in Übermengen bereitgestellte Abfälle zusätzliche Umtriebe, werden diese dem Verursacher nach Aufwand in Rechnung gestellt.

## § 5 {#par_5}

Schlussbestimmungen
1 Dieses Reglement ist zu publizieren; es wird am 1. Juli 1993 wirksam.
1) RiE 786.100.
Abfallbeseitigung: Gebührenreglement RiE 786.150
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
27.04.1993 01.07.1993 Erlass Erstfassung KB 15.05.1993
18.11.2008 01.07.2009 § 1 Abs. 1 geändert -
18.11.2008 01.07.2009 § 2 totalrevidiert -
18.11.2008 01.07.2009 § 3 Abs. 3 geändert -
Abfallbeseitigung: Gebührenreglement RiE 786.150
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 27.04.1993 01.07.1993 Erstfassung KB 15.05.1993
§ 1 Abs. 1 18.11.2008 01.07.2009 geändert -
§ 2 18.11.2008 01.07.2009 totalrevidiert -
§ 3 Abs. 3 18.11.2008 01.07.2009 geändert -
