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title: "Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Riehen und Bettingen"
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provisions: 6
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# Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Riehen und Bettingen

## Artikel 1 {#art_1}

1 Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Riehen und der Gemeinde Bettingen wird gemäss dem
Grenzbereinigungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 1. März 1956 verlegt.

## Artikel 2 {#art_2}

1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde
Bettingen abgetreten:
1. die im Grenzbereinigungsplan vom 1. März 1956 mit A bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 148,5 m²;
2. die im oben genannten Plan mit B bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 359,5 m².

## Artikel 3 {#art_3}

1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Bettingen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde
Riehen abgetreten:
die im Grenzbereinigungsplan vom 1. März 1956 mit C bezeichnete und mit gelber Farbe hervorgehobene Fläche, haltend 481,0 m².

## Artikel 4 {#art_4}

1 Die Flächendifferenz von 27 m² wird der Gemeinde Riehen für die nächste Grenzbereinigung mit
der Gemeinde Bettingen gutgeschrieben. Mit Rücksicht darauf, dass die Gemeinde Bettingen mit der
Fläche C (gelb) einen Bauplatz an Riehen abtritt, wird die Gemeinde Bettingen bei der nächsten
Grenzregulierung, wenn möglich, ein Baugrundstück zugeteilt erhalten.

## Artikel 5 {#art_5}

1 Die Vermarkung der neuen Gemeindegrenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-
Stadt. Die Vermarkungskosten werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.
1) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum: 29. 11. 1955/14. 3. 1956. Aus softwaretechnischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergegeben wer -
den.

## Artikel 6 Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag BeE 117.200 {#art_6}

1 Die Bereinigung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Grenzbereinigungsplanes des Vermessungsamtes vom 1. März 1956.
2 Der Regierungsrat von Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplanes beauftragt und das
Grundbuchamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt.
Bettingen, den 29. November 1955
Für die Einwohnergemeinde Bettingen:
Der Präsident: W. Senn
Der Gemeindeschreiber: W. Nebiker
Von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigt:
Bettingen, den 6. Dezember 1955
Riehen, den 14. März 1956
Für die Einwohnergemeinde Riehen: Gemeinderat Riehen
Der Präsident: W. Wenk
Der Gemeindeschreiber: R. Schmid
Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt:
Riehen, den 16. Mai 1956
Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt:
Basel, den 22. Juni 1956
Vom Grossen Rat genehmigt:
Basel, den 6. Juli 1956
Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag BeE 117.200
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
29.11.1955 23.08.1956 Erlass Erstfassung KB 11.07.1956
Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag BeE 117.200
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 29.11.1955 23.08.1956 Erstfassung KB 11.07.1956
