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title: "Verordnung über die Aufbewahrung, Vernichtung und Weitergabe von Personendaten aus Jugendstrafverfahren im Schulbereich"
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provisions: 5
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# Verordnung über die Aufbewahrung, Vernichtung und Weitergabe von Personendaten aus Jugendstrafverfahren im Schulbereich

## § 1 {#par_1}

Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt die Aufbewahrung, Vernichtung und Weitergabe von Personendaten einer Schülerin oder eines Schülers im Zusammenhang mit einem Jugendstrafverfahren durch die zuständige Schulleitung.

## § 2 {#par_2}

Verantwortliche Stelle
1 Die Schulleitung ist verantwortlich für die Führung der Personendaten aus Jugendstrafverfahren und die Anordnung der dazu notwendigen internen Massnahmen.

## § 3 {#par_3}

Aufbewahrung, Vernichtung und Weitergabe
1 Die Schulleitung bewahrt die Personendaten aus Jugendstrafverfahren speziell gesichert und getrennt von den übrigen Schulakten bis zum Austritt der Schülerin beziehungsweise des Schülers aus der betreffenden Schule auf.
2 Nach dem Schulaustritt vernichtet die Schulleitung die Personendaten aus Jugendstrafverfahren. Vorbehalten bleiben die Rückgabe der Personendaten aus Jugendstrafverfahren gemäss § 4 sowie die Information der neuen Schulleitung gemäss
§ 51a des Schulgesetzes.
1) SAR 251.300
2) SAR 401.100
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
251.315

## § 4 {#par_4}

Rückgabe von Dokumenten während hängiger Jugendstrafverfahren
1 Bei noch hängigen Jugendstrafverfahren informiert die Schulleitung die Jugendanwaltschaft über den Schulaustritt und meldet ihr bei einem Schulübertritt oder Schulwechsel gleichzeitig die neu zuständige Schulleitung.
2 Die erhaltenen Dokumente müssen der Jugendanwaltschaft zurückgegeben werden.

## § 5 {#par_5}

Schlussbestimmung
1 Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Aarau, 10. November 2010 Regierungsrat Aargau
Landammann
Beyeler
Staatsschreiber
Dr. Grünenfelder
251.315
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
10.11.2010 01.01.2011 Erlass Erstfassung 2010/5-25
251.315
Änderungstabelle - Nach Paragraph
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle
Erlass 10.11.2010 01.01.2011 Erstfassung 2010/5-25
