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title: "Reglement über den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen"
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provisions: 5
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# Reglement über den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

## Artikel 1 {#art_1}

Beauftragte Person für das öffentliche Beschaffungswesen
1 Der Regierungsrat wählt eine beauftragte Person für das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsbeauftragte oder Submissionsbeauftragter)
sowie eine Stellvertretung.
2 Die Entschädigung richtet sich nach der Nebenamtsverordnung
(RB 2.2251).

## Artikel 2 {#art_2}

Aufgaben
1 Die Aufgaben der oder des Submissionsbeauftragten umfassen den einheitlichen Vollzug, die Aus- und Weiterbildung und die Auskunftserteilung im
öffentlichen Beschaffungswesen.
2 Die oder der Submissionsbeauftragte überwacht, berät und unterstützt die
Vergabestellen bei der Einhaltung der IVöB.
3 Die oder der Submissionsbeauftragte wacht darüber, dass die Vergabestellen die Vergabebestimmungen vor und nach dem Zuschlag einhalten. Zu
diesem Zweck kann sie von diesen entsprechende Nachweise verlangen.
4 Die oder der Submissionsbeauftragte kann bei Vergabestellen und Subventionsbehörden oder deren Aufsichtsbehörden Anzeige erstatten, wenn
Anzeichen für eine Verletzung von Vergabebestimmungen bestehen.
5 Die Kontrolle durch spezialgesetzliche Kontrollorgane bleibt vorbehalten.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
3.3115 Kanton Uri

## Artikel 3 {#art_3}

Statistik
1 Gestützt auf Artikel 50 Absatz 1 IVöB betraut der Regierungsrat die Baudirektion mit dem Verfassen der Statistik im Staatsvertragsbereich.

## Artikel 4 {#art_4}

Aufhebung bisherigen Rechts
1 Das Reglement vom 4. April 2023 über den Vollzug der Interkantonalen
Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsreglement) wird aufgehoben.

## Artikel 5 {#art_5}

Inkrafttreten
1 Dieses Reglement tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
Kanton Uri 3.3115
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle
14.05.2024 01.06.2024 Erlass Erstfassung AB 31.05.2024
3.3115 Kanton Uri
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle
Erlass 14.05.2024 01.06.2024 Erstfassung AB 31.05.2024
