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title: "Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen bzw. interbehördlichen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität"
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# Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen bzw. interbehördlichen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität

## Art. 1 {#art_1}

1 Der Kanton Bern tritt der interkantonalen bzw. interbehördlichen Vereinbarung
über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität bei.

## Art. 2 {#art_2}

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

## Art. 3 {#art_3}

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss Artikel 17 Absatz 2 zu kündigen.

## Art. 4 {#art_4}

1 Dieser Beschluss tritt am 1. September 2020 in Kraft.

## Art. 5 {#art_5}

1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.
1) BSG 101.1
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
20-077
559.16 2
Bern, 11. März 2020 Im Namen des Grossen Rates
Der Präsident: Zaugg-Graf
Der Generalsekretär: Trees
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 12. August 2020
Der Regierungsrat stellt fest, dass vom Referendumsrecht zum Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen bzw. interbehördlichen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität innerhalb der festgesetzten Frist kein
Gebrauch gemacht worden ist.
Der Grossratsbeschluss ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.
Für getreuen Protokollauszug
Der Staatsschreiber: Auer
3 559.16
Änderungstabelle - nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
11.03.2020 01.09.2020 Erlass Erstfassung 20-077
559.16 4
Änderungstabelle - nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 11.03.2020 01.09.2020 Erstfassung 20-077
