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title: "Studienordnung für den Masterstudiengang Hebamme an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften"
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provisions: 16
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# Studienordnung für den Masterstudiengang Hebamme an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

## § 1 Gegenstand {#par_1}

1 Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der
ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Hebamme
des Departements Gesundheit.
2 . . .5

## § 2 Anhang {#par_2}

Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zum Zulassungsverfahren, zur Eignungsabklärung, zu den zu belegenden Modulen und den zu erreichenden Credits sowie zur Masterthesis werden in
einem Anhang geregelt.
Studienform
und

## § 3 Studiendauer {#par_3}

1 Der Masterstudiengang Hebamme kann als Vollzeit- und
als Teilzeitstudium angeboten werden.
2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 Credits.
3 Studierende im Teilzeitstudium sollen in der Regel Module im
Umfang von durchschnittlich 15 Credits pro Semester belegen.
Anrechnung

## § 4 von Credits {#par_4}

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden
während sieben Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
414.253.235 Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW
B. Zulassung zum Studium

## § 5 Zulassungsbedingungen {#par_5}

1 Zugelassen werden können Bewerberinnen und Bewerber
mit einem Abschluss Bachelor Hebamme und Berufsbefähigung Hebamme mit einer Note von mindestens 5 gemäss Schweizer Notensystem (6–1); über Ausnahmen entscheidet die Studienleitung.
2 Bewerberinnen und Bewerber, die keine dieser Voraussetzungen
erfüllen, können in einem Äquivalenzverfahren geprüft werden.
b. Besondere

## § 6 Zulassung {#par_6}

Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Äquivalenzverfahren geprüft werden, müssen im Besitz eines anerkannten Abschlusses als diplomierte Hebamme sein und zusätzlich eine im Umfang und
Inhalt dem Bachelor Hebamme vergleichbare Fortbildung erfolgreich
abgeschlossen haben. Diese schliesst insbesondere wissenschaftliches
Arbeiten, klinisches Assessment und Englischkenntnisse ein.
c. Aufnahmeprüfung fachliche Eignung
§ 7.4 1 Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Aufnahmeprüfung fachliche Eignung durchlaufen.
2 Details zu Inhalt, Bewertung und Ablauf der Aufnahmeprüfung
fachliche Eignung werden im Anhang festgelegt.
3 Die Zulassung zum Studium setzt eine erfolgreiche Aufnahmeprüfung fachliche Eignung voraus.
§ 8.5
Endgültige
Abweisung an
einer anderen

## § 9 Hochschule {#par_9}

Personen, die an einer anderen Fachhochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, werden nicht zum Studium zugelassen.
C. Studium

## § 10 Module {#par_10}

Die zu besuchenden Module für den Masterstudiengang
werden im Anhang geregelt.
Überzählige
Credits aus
Wahl- oder

## § 11 Wahlpflichtmodulen {#par_11}

1 Überzählige Module bzw. Credits werden nicht berücksichtigt. Massgebend sind die zuerst absolvierten Module.
2 Bei Modulen, die im gleichen Semester abgelegt wurden, fallen
jene mit den schlechteren Noten als überzählig weg.
a. Allgemein
Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW 414.253.235
D. Leistungsnachweise

## § 12 Nachbesserung {#par_12}

1 Für Leistungsnachweise in Form von schriftlichen Arbeiten kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn
a. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 bewertet wurde und
b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vorsieht.
2 Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,00 bewertet.

## § 13 Nachprüfungen {#par_13}

1 Für einzelne Leistungsnachweise können Nachprüfungen
angeboten werden.
2 Folgende Leistungsnachweise können einmal nachgeprüft werden,
wenn es die Modulbeschreibung vorsieht:
a. Leistungsnachweise von ungenügenden Einzelmodulen,
b. Leistungsnachweise von ungenügenden Modulen in nicht bestandenen Modulgruppen.
Expertinnen

## § 14 und Experten {#par_14}

1 Mündliche und praktische Nachprüfungen finden unter
Beizug von Expertinnen und Experten statt.
2 Die Expertinnen und Experten führen Protokoll. Die Benotung
erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.
3 Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der
prüfenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten zu.

## § 15 Wiederholung {#par_15}

1 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen
Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.
2 Die Noten der bestandenen Leistungsnachweise werden für die
Beurteilung des Moduls übernommen.
E. Masterthesis

## § 16 Masterthesis {#par_16}

1 Mit der Masterthesis kann frühestens nach Abschluss von
Lernleistungen im Umfang von 30 Credits begonnen werden.
2 Kriterien für die Zulassung und Einzelheiten zur Masterthesis
werden im Anhang und in der Modulbeschreibung geregelt.
3 Die Masterthesis darf sich über zwei Semester erstrecken. Über
Ausnahmen entscheidet die Studienleitung.
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F. Studienabschluss und Masterdiplom

## § 17 Bestehensvoraussetzungen {#par_17}

Das Studium gilt als bestanden, wenn
a. alle im Anhang vorgeschriebenen Module bestanden sind,
b. 90 Credits erreicht sind.
Titel § 18.6 Der Masterstudiengang Hebamme wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW Hebamme» abgeschlossen.

## § 19 Abschlussnote {#par_19}

1 Die Abschlussnote setzt sich aus den Bewertungen aller
Module zusammen.
2 Die Noten werden nach der Anzahl Credits eines Moduls gewichtet.
1 OS 72, 152; Begründung siehe ABl 2017-02-17. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 7. Februar 2017.
2 Inkrafttreten: 1. April 2017.
3 LS 414.252.3.
4 Fassung gemäss B vom 23. August 2018 (OS 74, 22; ABl 2018-12-07). In Kraft
seit 1. Februar 2019.
5 Aufgehoben durch B vom 23. August 2018 (OS 74, 22; ABl 2018-12-07). In
Kraft seit 1. Februar 2019.
6 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 495; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.
Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW 414.253.235
Anhang
zur Studienordnung für den Masterstudiengang Hebamme
an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Hebamme
an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder
in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.
