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title: "Reglement über die Bussenkasse der Gewerblichen Berufsschule Chur"
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provisions: 7
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# Reglement über die Bussenkasse der Gewerblichen Berufsschule Chur

## Art. 1 Beschlossen vom Berufsschulrat am 22. November 2023 {#art_1}

Zweck
Dieses Reglement regelt die Organisation und Verwaltung der Bussenkasse
sowie die Verwendung der Bussengelder, die aufgrund der Schul- und
Disziplinarordnung und den schulinternen Bestimmungen für die
Berufsmaturität nach der Lehre BM 2 erhoben werden.

## Art. 2 {#art_2}

Berechtigung
Die Berechtigung über die Bussengelder steht im Rahmen der
Verwendungszwecke (Art. 5) den Lernenden und Studierenden der
Gewerblichen Berufsschule Chur und der Berufswahlschule Chur zu.

## Art. 3 {#art_3}

Verwaltung
1 Über die Bussenkasse werden Bussengelder verwaltet. Die Verantwortung
für die Führung der Bussenkasse obliegt der Leitung der Zentralen Dienste.
2 Zusätzlich zu Bussengeldern können weitere Einnahmen und Ausgaben
der Schule über die Bussenkasse abgewickelt werden. Alle Ein- und Ausgänge
sind belegmässig nachzuweisen. Die Kasse wird periodisch revidiert.

## Art. 4 {#art_4}

Zuständigkeiten
Über die Verwendung der Bussengelder entscheidet die Direktorin/der
Direktor. Bei Abwesenheit die Stellvertretung der Direktorin/des Direktors.

## Art. 5 {#art_5}

Verwendungszwecke
Gelder aus der Bussenkasse kommen ausschliesslich Lernenden und
Studierenden zu Gute und können insbesondere für folgende Ausgaben
verwendet werden:
a) Beiträge an finanziell schwach gestellte Lernende und Studierende für
kostenpflichtige Ausbildungsgänge, Exkursionen, Ausflüge,
Prüfungsgebühren, usw.;
b) Einrichtungen/Infrastruktur, die von den Lernenden und Studierenden
genutzt werden kann;
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2 1.1.2024
c) Anerkennung für erbrachte Leistungen von einzelnen Lernenden und
Studierenden, Gruppen oder ganzen Klassen;
d) Übernahme von Kosten bei kulturellen Anlässen (Konzerte, Theater,
Ausstellungen, usw.);
e) Kosten für spezielle Projektarbeiten;
f) kostenpflichtige Führungen.

## Art. 6 {#art_6}

Kontrolle
Die städtische Finanzkontrolle überprüft jährlich die Rechnung der
Bussenkasse und erstattet dem Berufsschulrat der Gewerblichen Berufsschule
Chur schriftlich Bericht.

## Art. 7 {#art_7}

Genehmigung und Inkrafttreten
Das vorliegende Reglement wurde am 22. November 2023 vom
Berufsschulrat der GBC genehmigt und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
